Wandlung R 1300 GS Erfahrungsbericht

Diskutiere Wandlung R 1300 GS Erfahrungsbericht im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich halte es mehr mit Analytik. Die Prognosen für das 26/27 Konsumklima zeigen nach oben.
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theister

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GS 1300 Trophy, BMW CE 04, BMW F 900 XR
Liebe Mitleser,

ich würde gerne berichten können, dass sich nach Eskalation des Themas irgendetwas zum Guten wenden würde, aber es läuft auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Gestern wieder einmal Email Kontakt gehabt mit dem Hinweis, dass der zuständige Mitarbeiter erst heute wieder vor Ort sei und man werde die Situation intern eskalieren und sich heute früh mit mir in Verbindung setzen um eine Lösung zu finden.

Wenig überraschend hat sich Niemand gemeldet.

Mir fehlen bei soviel Kaltschnäuzigkeit Kunden gegenüber leider mittlerweile die Worte.

Ich muss leider davon ausgehen, dass es eine interne Company Policy gibt die den Umgang zum Thema regeln, unter anderem dergestalt , dass man mit dem Kunden nicht mehr kommuniziert.

Nun gut dann sei es so, ich habe alles probiert.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüße aus Hamburg
Thomas
 
Obiwan1

Obiwan1

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Schlimm! Solange man keine Probleme hat, kommt man gut mit denen aus aber wehe wenn...

Ich wünsche dir viel Glück dabei und hoffe das es zugunsten für dich ausgehen wird.
 
Willem66

Willem66

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R1300GS ASA Mod.25 Rentnerlift
Liebe Mitleser,

ich würde gerne berichten können, dass sich nach Eskalation des Themas irgendetwas zum Guten wenden würde, aber es läuft auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Gestern wieder einmal Email Kontakt gehabt mit dem Hinweis, dass der zuständige Mitarbeiter erst heute wieder vor Ort sei und man werde die Situation intern eskalieren und sich heute früh mit mir in Verbindung setzen um eine Lösung zu finden.

Wenig überraschend hat sich Niemand gemeldet.

Mir fehlen bei soviel Kaltschnäuzigkeit Kunden gegenüber leider mittlerweile die Worte.

Ich muss leider davon ausgehen, dass es eine interne Company Policy gibt die den Umgang zum Thema regeln, unter anderem dergestalt , dass man mit dem Kunden nicht mehr kommuniziert.

Nun gut dann sei es so, ich habe alles probiert.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüße aus Hamburg
Thomas
Ich schätze Du überschätzt den Laden.
Das ist einfache Bocklosigkeit und Unvermögen. Würde mich wundern, wenn das geplantes Handeln ist. Bei sowas wirft man ja nicht die Flinte ins Korn, nur weil sich niemand meldet. Im Gegenteil, Du wirst verständlich stinksauer und suchst Dir zu Recht einen grossen Hammer.
Dazu kommt der Imageschaden durch diese Veröffentlichung. Sowas plant keiner.
Good luck!
 
D

desperate250

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R1300GS Pure
Vermutlich kommuniziert niemand mit Dir weil man Angst hat etwas zu sagen oder schreiben das vor Gericht ein Problem werden könnte.

Blöd, Aber ich wünsche Dir viel Erfolg!
 
X

xs650

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Liebe Mitleser,

ich würde gerne berichten können, dass sich nach Eskalation des Themas irgendetwas zum Guten wenden würde, aber es läuft auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Gestern wieder einmal Email Kontakt gehabt mit dem Hinweis, dass der zuständige Mitarbeiter erst heute wieder vor Ort sei und man werde die Situation intern eskalieren und sich heute früh mit mir in Verbindung setzen um eine Lösung zu finden.

Wenig überraschend hat sich Niemand gemeldet.

Mir fehlen bei soviel Kaltschnäuzigkeit Kunden gegenüber leider mittlerweile die Worte.

Ich muss leider davon ausgehen, dass es eine interne Company Policy gibt die den Umgang zum Thema regeln, unter anderem dergestalt , dass man mit dem Kunden nicht mehr kommuniziert.

Nun gut dann sei es so, ich habe alles probiert.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüße aus Hamburg
Thomas
Ich denke, deine Chancen stehen nicht schlecht. Ich lese in verschiedenen Motorradforen ab und zu mit und bei den Kawafreunden hatte auch einmal einer seinen Leidensweg offenbart. Thema war damals (vor 2-3Jahren) etwas mit dem Kettenspanner (Excenter) der Schwinge. Dieser muss sich wohl mehrfach während der Fahrt verstellt und für brenzlige Situationen gesorgt haben. Der Betroffene hatte mit Unterstützung eines Advokaten das Motorrad dem Händler wieder auf den Hof gestellt. Dran bleiben und viel Erfolg.
 
webline

webline

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R1300GS
Die Ursache für Dein Theater liegt klar bei der Niederlassung. Aber ich würde damit wirklich anders umgehen - Mail wäre nicht mein Weg. Ich würde einen Termin mit dem Geschäftsführer vor Ort ausmachen. Und in dem Gespräch eine Lösung vereinbaren. Dazu dann eine schriftliche Notiz der Vereinbarung und, ganz wichtig, Termine mit konkrete Tagen aufschreiben. Was interessiert Dich welcher Mitarbeiter zuständig ist?
Es gibt klar definierte Schritte: Feststellung eines Mangels (schriftlich), die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Reparatur oder Austausch. Hier darfst Du eine Frist setzen - eine Frist von 14 Tagen gilt in der Regel als angemessen) und, falls der Mangel nicht behoben wird, die Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag (schriftlich per Brief mit Nachweis der Zustellung). Danach gibt es einen Termin, an dem der Händler das Moped bei Dir abholen kann. Es gibt keinen Grund, sich auf irgendwelche Spielchen einzulassen.
 
Andi#87

Andi#87

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Also erst schreibst Du, er soll das Gespräch suchen (Sinnlos, es gibt grade keinen Verantwortlichen, kannst nachlesen) und zum Schluss schreibst Du dann, keine Spielchen...Wat nu?
 
webline

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Also erst schreibst Du, er soll das Gespräch suchen (Sinnlos, es gibt grade keinen Verantwortlichen, kannst nachlesen) und zum Schluss schreibst Du dann, keine Spielchen...Wat nu?
Puh - das hier ist schon ein sehr, sehr platter Dialog.
Ich hätte zuerst das Gespräch mit dem GF gesucht und versucht es dort klar zu machen. Mails mit Hinweisen auf irgendwelche nicht verfügbaren Mitarbeiter sind aus meiner Sicht sinnlose Spielchen. Das ist eventuell schwer zu verstehen. Aber ein Gespräch mit dem GF und einem schriftlichen Protokoll ist etwas anderes, als auf "den zuständigen Mitarbeiter" zu warten. Wenn das noch immer nicht klar ist, muss ich Bildchen malen.
 
Andi#87

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Schon klar. Es gibt aber aktuell keinen GF. Man hat sich vor Gericht irgendwie geeinigt.....
 
Andi#87

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Also Du musst schon alles genau lesen. Steht in #29 geschrieben. Ansonsten verstehe ich nicht, was so unverständlich sein soll....
 
webline

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Ansonsten verstehe ich nicht, was so unverständlich sein soll....
Ich auch nicht - es muss einen Menschen geben, der dort die Leitungsfunktion inne hat - auf der Website gibt es einen Niederlassungsleiter. Selbst wenn nicht - dann muss man halt direkt den formalen Weg gehen. Laut Website ist Philip Beier (040 / 55 301-1206) Leiter BMW Motorrad in der Niederlassung. Es gibt immer einen Häuptling.
 
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GSguppie

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R 1300 GS Adventure
Ob dies auch auf große Händler, z. B. eine BMW-NL zutrifft? So ganz leichte Zweifel habe ich da. Die NL in HH wird - vermutlich - nicht mehr oder weniger Motorräder verkaufen.

Ist aber hier ein Randthema.
BMW Niederlande hat vor zweieinhalb Jahren die Marktführerschaft in den Niederlanden verloren. Und in einem wachsenden Motorradmarkt in den Niederlanden hat BMW in der ersten Hälfte dieses Jahres über 4 % weniger Motorräder verkauft. Auch weltweit hat BMW als Unternehmen in diesem Zeitraum über 6 % weniger Motorräder verkauft. Es weht also ein anderer Wind.
 
Hansemann

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Also erst schreibst Du, er soll das Gespräch suchen (Sinnlos, es gibt grade keinen Verantwortlichen, kannst nachlesen) und zum Schluss schreibst Du dann, keine Spielchen...Wat nu?
@webline stellt den rechtlich erforderlichen Weg dar. Das kann man googeln oder in §437 BGB und in den dort erwähnten Verweisen nachlesen. Sinnvoll ist sich dafür an einen Anwalt zu wenden.
 
MHY

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1300 GS Adventure
Ich verstehe das ganze Theater des Threadführers nicht. Es gibt im bürgerlichen Gesetzbuch klare Regeln dafür, wie bei Mängeln eines Kaufgegenstand zu verfahren ist. Ist es überhaupt ein Kaufgegenstand oder ein Leasing Produkt, was dem Threadführer nicht gehört, sondern der BMW Financial? Aber nehmen wir einmal an, das Produkt steht im Eigentum des Beschwerdeführers. Er muss die Mängel dem Verkäufer anzeigen und diesem mehrere Gelegenheiten zur Nacherfüllung geben. Treten mehrere Mängel auf, muss jeweils die Gelegenheit zum Nachbesserungen gegeben werden, es sei denn, wegen der Mängelhäufung kann man von einem grundsätzlichen Montagsprodukt ausgehen und das Vertrauen in das Produkt ist nachhaltig erschüttert.

Ich hätte jetzt gerne zunächst mal gewusst, welche konkreten Mängel aufgetreten sind und warum das Fahrzeug zehn Wochen in der Werkstatt stand. Was war die Ursache dafür, dass das Produkt auf der Autobahn mit einem Ausfall des Motors liegen blieb? Wurde der Mangel behoben?

Warum wurden zehn Wochen Werkstattaufenthalt akzeptiert? Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt schriftlich die Nacherfüllung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fristsetzung) gefordert? Wurde die Rückgängigmachung des Kaufs gefordert? Wurde das Produkt zurückgegeben?

Es kommt dabei nicht darauf an, ob man einen Niederlassungsleiter kennt oder sprechen kann. BMW insgesamt ist eine juristische Person und die Niederlassungen sind es auch. Das Begehren auf Rückgängigmachung des Kaufes ist an diese juristische Person zu richten.

Wenn sich der Beschwerdeführer das nicht selbst zutraut, gibt es Rechtsanwälte, die so etwas professionell regeln. Hat der Beschwerdeführer selbst die Niederlassung in Verzug gesetzt, dann gehen die Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden des Beschwerdeführer zulasten der Niederlassung – immer vorausgesetzt, die Gründe für die Rückgängigmachung des Kaufes waren überzeugend.

Ich selbst hatte massive Probleme mit einer 1300 GS ASA und das Fahrzeug stand auch einige Wochen in der Werkstatt, weil die Ersatzteile nicht verfügbar waren. Nachdem sie eingebaut waren, war das Problem nicht behoben. Ich habe die Rückgängigmachung betrieben, wobei es ein Leasinggegenstand war. Bei dieser Abwicklung, in die BMW in Form der BMW Leasing involviert war, gab es überhaupt keine Probleme. BMW hat das professionell abgewickelt und ich fahre jetzt eine 1300 GS Adventure ohne ASA (und zusätzlich noch eine M 1000 R).

Unverständlich ist mir auch, warum der Threadführer, wenn er Gewährleistungsansprüche für seine 1300 GS geltend macht, deshalb auch gleich ein anderes, offenbar gekauftes Produkt (einen CE 04 Motorroller) “wandeln“ will. Dafür fehlt es ersichtlich an der Rechtsgrundlage. Generelle Unzufriedenheit mit einer Marke oder deren Vertreter ist jedenfalls kein gesetzlich anerkannter Grund für die Rückgängigmachung von Käufen aller Artikel dieser Marke.

Gewisse Mängel bei einem derart neuen und innovativen Produkt muss man heute leider erwarten. Wer das nicht möchte, muss das Produkt erst nach einem Jahr der Reife erwerben. Ab einer gewissen Größe und Häufigkeit der Mängel gibt es dann eben die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufes, früher Wandlung genannt.

Mit der 1300 GS Adventure bin ich bislang – etwa 5000 km – absolut zufrieden. Kleinere Sachen wie eine Justierung des Schaltassistenten wurden nachgeholt. Alles bestens in Ordnung, tolles Motorrad, macht nur Spaß. Die Alukoffer und das Topcase waren sofort verfügbar, Original – Tankrucksack auch. Tolle Technik, tolle Qualität, besser geht es gar nicht. Es macht mir so viel Spaß, mit dieser gegenüber dem Vormodell deutlich geschrumpften Karre weite Touren auch mit viel Gepäck zu fahren. Ich nutze sie auch als Rechtsanwalt für auswärtige Termine bei Amtsgerichten, wo ich bekannt bin und nicht unbedingt im Anzug auftreten muss. Oder für Fahrten zwischen meinen beiden Büros in Magdeburg und Hildesheim.

Ebenfalls voll zufrieden mit und geradezu begeistert von bin ich bei der M 1300 R. Eine Präzision wie ein Schweizer Uhrwerk. Ein Meisterwerk des Motorenbaus und des Fahrzeugbaus. Was hat mir diese kleine Rennsemmel schon für Freude bereitet! 210 PS bei 199 kg Fahrzeuggewicht und dazu die Rennreifen Bridgestone RS 11. Besser geht es nicht!

BMW Motorrad baut tolle Produkte und das muss man auch mal sagen. Wenn da im Einzelfall technische Probleme auftreten, dann muss man die professionell lösen. Notfalls mit einem Rechtsanwalt. Man kann aber auch einmal, bevor man das juristisch so eskaliert, mit dem Gebietsverkaufsleiter oder der Verkaufsleitung in München telefonieren. Wenn man mit seinen Problemen in einem Forum öffentlich geht, sollte man wenigstens klar die Fakten benennen und nicht auf eine nebulöse Art und Weise das Ganze zu einer Kritikveranstaltung an einem tollen Motorradhersteller und dem letzten verbliebenen in Deutschland machen.
 
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gstrecker

gstrecker

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Ich verstehe das ganze Theater des Threadführers nicht. Es gibt im bürgerlichen Gesetzbuch klare Regeln dafür, wie bei Mängeln eines Kaufgegenstand zu verfahren ist. Ist es überhaupt ein Kaufgegenstand oder ein Leasing Produkt, was dem Threadführer nicht gehört, sondern der BMW Financial? Aber nehmen wir einmal an, das Produkt steht im Eigentum des Beschwerdeführers. Er muss die Mängel dem Verkäufer anzeigen und diesem mehrere Gelegenheiten zur Nacherfüllung geben. Treten mehrere Mängel auf, muss jeweils die Gelegenheit zum Nachbesserungen gegeben werden, es sei denn, wegen der Mängelhäufung kann man von einem grundsätzlichen Montagsprodukt ausgehen und das Vertrauen in das Produkt ist nachhaltig erschüttert.

Ich hätte jetzt gerne zunächst mal gewusst, welche konkreten Mängel aufgetreten sind und warum das Fahrzeug zehn Wochen in der Werkstatt stand. Was war die Ursache dafür, dass das Produkt auf der Autobahn mit einem Ausfall des Motors liegen blieb? Wurde der Mangel behoben?

Warum wurden zehn Wochen Werkstattaufenthalt akzeptiert? Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt schriftlich die Nacherfüllung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fristsetzung) gefordert? Wurde die Rückgängigmachung des Kaufs gefordert? Wurde das Produkt zurückgegeben?

Es kommt dabei nicht darauf an, ob man einen Niederlassungsleiter kennt oder sprechen kann. BMW insgesamt ist eine juristische Person und die Niederlassungen sind es auch. Das Begehren auf Rückgängigmachung des Kaufes ist an diese juristische Person zu richten.

Wenn sich der Beschwerdeführer das nicht selbst zutraut, gibt es Rechtsanwälte, die so etwas professionell regeln. Hat der Beschwerdeführer selbst die Niederlassung in Verzug gesetzt, dann gehen die Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden des Beschwerdeführer zulasten der Niederlassung – immer vorausgesetzt, die Gründe für die Rückgängigmachung des Kaufes waren überzeugend.

Ich selbst hatte massive Probleme mit einer 1300 GS ASA und das Fahrzeug stand auch einige Wochen in der Werkstatt, weil die Ersatzteile nicht verfügbar waren. Nachdem sie eingebaut waren, war das Problem nicht behoben. Ich habe die Rückgängigmachung betrieben, wobei es ein Leasinggegenstand war. Bei dieser Abwicklung, in die BMW in Form der BMW Leasing involviert war, gab es überhaupt keine Probleme. BMW hat das professionell abgewickelt und ich fahre jetzt eine 1300 GS Adventure ohne ASA (und zusätzlich noch eine M 1000 R).

Unverständlich ist mir auch, warum der Threadführer, wenn er Gewährleistungsansprüche für seine 1300 GS geltend macht, deshalb auch gleich ein anderes, offenbar gekauftes Produkt (einen CE 04 Motorroller) “wandeln“ will. Dafür fehlt es ersichtlich an der Rechtsgrundlage. Generelle Unzufriedenheit mit einer Marke oder deren Vertreter ist jedenfalls kein gesetzlich anerkannter Grund für die Rückgängigmachung von Käufen aller Artikel dieser Marke.

Gewisse Mängel bei einem derart neuen und innovativen Produkt muss man heute leider erwarten. Wer das nicht möchte, muss das Produkt erst nach einem Jahr der Reife erwerben. Ab einer gewissen Größe und Häufigkeit der Mängel gibt es dann eben die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Kaufes, früher Wandlung genannt.

Mit der 1300 GS Adventure bin ich bislang – etwa 5000 km – absolut zufrieden. Kleinere Sachen wie eine Justierung des Schaltassistenten wurden nachgeholt. Alles bestens in Ordnung, tolles Motorrad, macht nur Spaß. Die Alukoffer und das Topcase waren sofort verfügbar, Original – Tankrucksack auch. Tolle Technik, tolle Qualität, besser geht es gar nicht. Es macht mir so viel Spaß, mit dieser gegenüber dem Vormodell deutlich geschrumpften Karre weite Touren auch mit viel Gepäck zu fahren. Ich nutze sie auch als Rechtsanwalt für auswärtige Termine bei Amtsgerichten, wo ich bekannt bin und nicht unbedingt im Anzug auftreten muss. Oder für Fahrten zwischen meinen beiden Büros in Magdeburg und Hildesheim.

Ebenfalls voll zufrieden mit und geradezu begeistert von bin ich bei der M 1300 R. Eine Präzision wie ein Schweizer Uhrwerk. Ein Meisterwerk des Motorenbaus und des Fahrzeugbaus. Was hat mir diese kleine Rennsemmel schon für Freude bereitet! 210 PS bei 199 kg Fahrzeuggewicht und dazu die Rennreifen Bridgestone RS 11. Besser geht es nicht!

BMW Motorrad baut tolle Produkte und das muss man auch mal sagen. Wenn da im Einzelfall technische Probleme auftreten, dann muss man die professionell lösen. Notfalls mit einem Rechtsanwalt. Man kann aber auch einmal, bevor man das juristisch so eskaliert, mit dem Gebietsverkaufsleiter oder der Verkaufsleitung in München telefonieren. Wenn man mit seinen Problemen in einem Forum öffentlich geht, sollte man wenigstens klar die Fakten benennen und nicht auf eine nebulöse Art und Weise das Ganze zu einer Kritikveranstaltung an einem tollen Motorradhersteller und dem letzten verbliebenen in Deutschland machen.
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Wenig überraschend hat sich Niemand gemeldet.

Mir fehlen bei soviel Kaltschnäuzigkeit Kunden gegenüber leider mittlerweile die Worte.

Ich muss leider davon ausgehen, dass es eine interne Company Policy gibt die den Umgang zum Thema regeln, unter anderem dergestalt , dass man mit dem Kunden nicht mehr kommuniziert.

Nun gut dann sei es so, ich habe alles probiert.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Beste Grüße aus Hamburg
Thomas
Moin,
hast du dich schon an BMW München gewandt? Ich hatte bisher zweimal Ärger mit BMW. Einmal PKW, einmal Motorrad.
Ich regele Unstimmigkeiten immer persönlich und sehr sachlich vor Ort und fasse das Gespräch anschliessend per Mail zusammen. Falls - wie o.g. - erforderlich, geht die zweite Runde dann in Kopie auch nach München. In beiden Fällen wurden die Unstimmigkeiten anschliessend innerhalb einer Woche zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt.
 
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Peti

Peti

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Ich verstehe das ganze Theater des Threadführers nicht.....

Ich hätte jetzt gerne zunächst mal gewusst, welche konkreten Mängel aufgetreten sind und warum das Fahrzeug zehn Wochen in der Werkstatt stand. Was war die Ursache dafür, dass das Produkt auf der Autobahn mit einem Ausfall des Motors liegen blieb? Wurde der Mangel behoben?
....
Warum wurden zehn Wochen Werkstattaufenthalt akzeptiert? Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt schriftlich die Nacherfüllung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fristsetzung) gefordert? Wurde die Rückgängigmachung des Kaufs gefordert? Wurde das Produkt zurückgegeben?
....
Was genau erwartest Du denn in einem Forum?
Ein hieb- und stichfestes Protokoll? Kopien von Werkstattberichten?

Konkrete Mängel hat er doch aufgeführt.
Ursache für Liegenbleiben? Kennt die Werkstatt wohl selber nicht, sonst stünde es doch da.

Zehn Wochen Wartezeit... Rückgängigmachung...
Steht doch mehr oder weniger alles in seinen Texten.

Nur weil bei DIR die Rückgängigmachung toll funktioniert hat, weil Du es mit einem tollen Laden zu tun hattest, muss das doch nicht bei jedem so sein. So eben hier.

Der TO hat eben einen unzuverlässigen Laden bzw. unzuverlässiges Personal erwischt. Fertig. Daher nun seine Reaktion.
Geduld genug hat er doch beweisen und auch ebenso genug Kontaktaufnahmen (ohne versprochene Reaktionen) praktiziert.

Ich verstehe jetzt Dein Anzweifeln und Deine Kritik nicht.
Wir sind hier nicht vor Gericht bei einer Beweisführung.
Manches sollte man auch nicht in der Öffentlichkeit bis ins Detail breittreten.

Und dann noch in diesem Gesamtzusammenhang Deine absatzlange finale Lobhudelei.
Wie im Fernsehen ein Schlussplädoyer der Gegenseite.
Hat doch mit dem Fall hier gar nichts zu tun.
Hmpf. 🤔
 
Willem66

Willem66

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Als Rechtsanwalt sieht man sowas halt sehr rational.
Das der TE da emotionaler dran geht ist aber auch nachvollziehbar. Versteh ich schon.
Ich seh es als Techniker auch etwas entspannter, wer aber weniger Erfahrung im Umgang mit Reklamationen hat, den kann das emotional mehr mitnehmen.
Reden hilft dann. Das sollte der Händler sehen und den aufgewühlten Kunden abholen. Dann gäbe es kein Galama, wenn b e i d e eine Lösung suchen.
 
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