Weiteres Gesetzesvorhaben, jetzt technische Geräte usw.

Diskutiere Weiteres Gesetzesvorhaben, jetzt technische Geräte usw. im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, kurz vor der Wahl wird der Gesetzgeber fleißig, folgendes ist in Planung...
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 601.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 11.06.2025
Hallo Allerseits,

kurz vor der Wahl wird der Gesetzgeber fleißig, folgendes ist in Planung:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1

1. § 23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1 a und 1b ersetzt:

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendungzum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehenerfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einerSekunde nicht überschreitet.

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Gerätezur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme,tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mitVideofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät,insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerätim Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion,darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitendeInformationen benutzt werden.

Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzesbleiben unberührt.

(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich derNummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,
2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre,soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehaltenwerden muss,
3. stehende Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oderdas Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.

Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht für
1. die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewältigungder Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeugnur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird oder
2. die Benutzung elektronischer Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen oderergänzen.“

b) Der bisherige Absatz 1b wird Absatz 1c.c)

Folgender Absatz 4 wird angefügt:(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken,dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.“
Kürzer ging es mal wieder nicht... :mad:
Lassen wir einmal außen vor, wie sich der Gesetzgeber vorstellt, wie man das mit nicht mehr als 1 Sekunde überprüfen will.

1 Sekunde ist gar nichts. Lassen wir einmal außen vor, ob eine Adresseingabe während der Fahrt so clever ist.


Es muss natürlich noch abgewartet werden, ob der Wortlaut zu bleibt. Falls ja kann man bestraft werden, wenn man länger als 1 Sekunde auf das Navi schaut, kostet übrigens 100 €.

Und ihr könnt sicher sein, dass tendenziell Richter geneigt sind, einem Polizisten zu glauben, wenn der behauptet, der Beschuldigte habe deutlich länger als 1 Sekunde sein Navigationsgerät angeschaut, und wer hinschaut benutzt doch auch, oder?

Zu Abs. 4:
Sonnenbrille und Schildmütze ist nicht mehr im Auto, und man könnte auch auf die Idee kommen, dass eine große Sonnenbrille unter dem Motorradhelm oder auch das Herunterklappen des Sonnenblende im Helm ein unerlaubtes Verdecken darstellt, sofern dadurch das Gesicht des Fahrers nicht mehr erkennbar ist (und genau das ist der Fall bei heruntergeklappter Sonnenblende!). Das kostet dann 60 €
 
G

Gast 16234

Gast
wir sollen alle durch die Ideen der strahlenden Politiker geblendet werden :)

hoffentlich sind die im österreichischem Parlament zu blöd, den Text zu kapieren.....sonst machen die das (wie immer) auch noch nach
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
...... aber Hauptsache Kaffeetrinken, Schminken und Rauchen bleiben erlaubt ;).
 
Bergler

Bergler

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Nichtdestotrotz ist der Ansatz gut,

Ablenkung durch jeglichen Klimbim ist meiner Meinug die häufigste Unfallursache,
Mutti gugt nicht wo sie hin fährt, sie ist am SMSessen oder sonstwas am rumnöterlen,
ebenso der Lkw Fahrer, und viele anderen auch, und ja, ich bin auch nicht besser, schnell
noch eine Tel. machen, mit dem Display rumspielen, wie funktioniert das Ding u.s.w.

Wirklich Brandgefährlich.
 
orca

orca

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Dann muss ich mir wohl auch den Tacho in Zukunft vorlesen lassen.

Fokusieren von unendlich auf 40 cm und zurück auf unendlich mit
sinnentnehmenden Lesen dazwischen dauert allemal eine Sekunde.
+ Optimieren der Kopfposition für die Gleitsichtbrille.

Das fällt mir immer so richtig auf, wenn ich mal auf den Tacho im
HeadUp-Display der Dose verzichten muss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
....... back to the roots!

Aus dem Grund werden Oldtimer immer beliebter :rolleyes: ..........

Aber kein Gesetz wird diese Spielereien beenden, sie generieren nur mehr Einnahmen und der Versicherungswirtschaft weitere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz zu begrenzen ....
 
Zörnie

Zörnie

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Ach herrjé, wen jucken solche Gesetzesänderungen? Wie streng wird denn jetzt die Spielerei mit dem Smartphone in der Hand beim Führen eines Fahrzeugs überprüft? Genau! Das sind Verbote/ Gebote, an die sich nur diejenigen halten, die etwas Grips im Kopf haben oder sich auch ohne Vorschrift daran halten würden. Alle anderen pfeifen darauf und werden ohnehin nicht erwischt.
 
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Christian S

Themenstarter
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Ach herrjé, wen jucken solche Gesetzesänderungen? Wie streng wird denn jetzt die Spielerei mit dem Smartphone in der Hand beim Führen eines Fahrzeugs überprüft? Genau! Das sind Verbote/ Gebote, an die sich nur diejenigen halten, die etwas Grips im Kopf haben oder sich auch ohne Vorschrift daran halten würden. Alle anderen pfeifen darauf und werden ohnehin nicht erwischt.
Hallo,

in erster Linie wollte ich ansprechen, was die sich für einen Quatsch ausdenken.

Irgendwann ist ein Bildschirm verboten, nur noch Sprachansagen werden zulässig sein... und einen Kaffee im Auto oder eine Wurstsemmel essen braucht es auch nicht und und und.

Ich finde es vor allem irritierend, dass Dinge, die heute völlig normal sind und nicht oder kaum zu Unfällen geführt haben, zB ein mehr als 1-sekündiger Blick aufs Navi mit heruntergeklappter Sonnenblende zukünftig 160 € kosten könnte... mehr als für über 30 km/h zu schnell in D.

Aber auch dafür gibt es eine Lösung. Starke Erhöhung aller Bußgelder im Straßenverkehr, damit es wieder mal allen besser geht.
 
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Henryt

Henryt

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Dieser Quatsch hat m.M. nur zur Folge, dass die Akzeptanz Gesetze und Regeln zu befolgen noch weiter sinkt, da der Sinn der Vorschriften nicht mehr erkannt werden kann. Weil ich im Straßenverkehr alles messen und regeln kann, wird er mit überflüssigen und auch unsinnigen Regeln überzogen.
 
Bergchris

Bergchris

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Wenn ich täglich so beobachte, dass viele Leute im Auto / LKW sitzen mit Smartphone am Ohr oder darauf schreiben während der Fahrt. Da kann einem schon Angst werden.
Wird heute aber wohl sehr selten geahndet, sonst gäbe es diesbezüglich mehr Disziplin.
 
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silverfox

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Ja und ?

Ist doch ganz ok, die Initiative - und längst überfällig.
Diese mobilen Entertainment-Lounges, welche zufällig auch noch unkontrolliert auf der Strasse rumrollen,
sind schon längst zu einer ernstzunehmenden Gefahrenquelle mutiert.

Tja, der Absatz 4 - das Vermummungsverbot.
Wo fängt es an (verspiegelte Visiere) und wo hört es auf (aufgrund Ihrer religiösen Freiheit vollbandagierte
Verkehrsteilnehmerinnen).
Ein Helm mit e-Zeichen und Sonnenblende dürfte da eh aussen vor sein.
Sturmhauben mit Gucklöchern könnten kritisch werden.
Teilnahme am Strassenverkehr verlangt eben nunmal rudimentäre Aufmerksamkeit und die Bereitschaft der 5 Sinne,
am Geschehen teilzunehmen.
Ok, in den Weiten Meckpomms, des bayrischen Waldes und in Friesland ist die Verkehrsdichte nicht ganz so hoch,
trotzdem sollte man ansatzweise bei der Sache sein.

Gruß
Christian
 
P

Polozwei

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Wenn ich täglich so beobachte, dass viele Leute im Auto / LKW sitzen mit Smartphone am Ohr oder darauf schreiben während der Fahrt. Da kann einem schon Angst werden.
Wird heute aber wohl sehr selten geahndet, sonst gäbe es diesbezüglich mehr Disziplin.
Es werden doch auch immer weniger Polizisten und von denen die noch da sind hat keiner Bock auf diese Zettelwirtschaft, wenn die einen anhalten der ein Handy am Ohr hat dann müssen die abends ne Stunde für schreiben, hätte ich auch kein Bock drauf.
 
Zörnie

Zörnie

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Wird heute aber wohl sehr selten geahndet, sonst gäbe es diesbezüglich mehr Disziplin.
Ja, genau das ist mMn der springende Punkt. Nicht die Höhe der Strafe ist allein ausschlaggebend, sondern die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Und diese sinkt mit jeder weiteren Vorschrift bzw. jedem weiteren Verbot.
 
lomax

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:Tofunny::rof3l:
 
tremola

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Halloele,

mein Vorschlag wäre das die bestehenden Gesetze geprüft und angewendet werden bevor Verschärfungen vorgenommen werden (dürfen)

Aber gibt es irgendjemanden der den Gesetzgeber in die reale Welt zurück holt?
 
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