Wem gehört der Führerschein?

Diskutiere Wem gehört der Führerschein? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Klassischer Verwechsler von Besitz und Eigentum. Die Bank ist Eigentümerin deiner Bankkarte, auch wenn sie sich in deinem Besitz befindet...
Zörnie

Zörnie

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Wenn ich Besitzer eines Autos bin und gebe es einem Bekannten zum Gebrauch, ist dieser im Moment auch der Eigentümer oder nicht ?

Folglich kann der Besitzer auch verkaufen wann er will.

Besitzer einer Kontokarte ist ja auch die Bank und die Karte ist in meinem Eigentum.
Klassischer Verwechsler von Besitz und Eigentum.

Die Bank ist Eigentümerin deiner Bankkarte, auch wenn sie sich in deinem Besitz befindet.

Ebenso verhält es sich mit deinem (Eigentum) Kfz. Gibst du es einem anderem zum Besitz (Nutzung), wird er damit aber nicht zum Eigentümer.

Grüße
Steffen
 
P

Pouakai

Gast
Wenn ich Besitzer eines Autos bin und gebe es einem Bekannten zum Gebrauch, ist dieser im Moment auch der Eigentümer oder nicht ?
Nein, er ist dann der Besitzer, denn er besitzt ja in dem Moment das Auto. Der Eigentümer bleibt der der es gekauft hat und in den Papieren drinnen steht. ;)

Folglich kann der Besitzer auch verkaufen wann er will.
Natürlich kann er das, aber der Eigentümer wird wohl nicht erfreut sein, außer er hat die Vollmacht es im Namen des Eigentümers zu verkaufen.
Besitzer einer Kontokarte ist ja auch die Bank und die Karte ist in meinem Eigentum.
Man soll laut AGB die Karte ja auch zurückschicken wenn diese ungültig geworden ist. Ist aber vermutlich auf dem Postweg verschwunden...
Du verwechselst Eigentümer und Besitzer... :D
 
G

Gast 7673

Gast
Abstraktionsprinzip

Nein, er ist dann der Besitzer, denn er besitzt ja in dem Moment das Auto. Der Eigentümer bleibt der der es gekauft hat und in den Papieren drinnen steht. ;)


Natürlich kann er das, aber der Eigentümer wird wohl nicht erfreut sein, außer er hat die Vollmacht es im Namen des Eigentümers zu verkaufen.

Du verwechselst Eigentümer und Besitzer... :D
Im Sachenrecht schon für den einen oder anderen Jurastudenten zu schwer:D... Besitz = tatsächliche Sachherrschaft ohne Eigentümer sein zu müssen
Beispiel= Miete oder Leasing

Wer etwas verkauft ( ohne Genehmigung des Eigentümers) begeht eine Unterschlagung....
 
beiker

beiker

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Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zu kommen....

Der Statt muss eigentlich der Eigentümer des Führescheins sein.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis muss man den Schein abgeben;)

Sonst würde er nur entwertet;)

Gruß
Berthold
 
Dobs

Dobs

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Nein, er ist dann der Besitzer, denn er besitzt ja in dem Moment das Auto. Der Eigentümer bleibt der der es gekauft hat und in den Papieren drinnen steht. ;)

Du verwechselst Eigentümer und Besitzer... :D
Nicht ganz.

Wer das Auto hat (Sachherrschaft) ist der Besitzer
Wer in den Papieren steht ist der Halter des Fz.
Keiner von den Beiden muss deshalb der Eigentümer sein.

Das passiert recht häufig, wenn Oma das Auto auf ihren Namen kauft, dem Enkel zum Fahren überlässt und es versicherungstechnisch auf den Papa zugelassen wird, der dann in den Papieren steht.
 
P

Pouakai

Gast
Wer das Auto hat (Sachherrschaft) ist der Besitzer
Wer in den Papieren steht ist der Halter des Fz.
Keiner von den Beiden muss deshalb der Eigentümer sein.
Jo sorry, ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass in dem Beispiel von Klausi Halter = Eigentümer ist. Annahmen in der Juristerei ist natürlich wie bei Beamten eine Todsünde. :D

Ich geb es ja zu ich habe es mal gelernt, man muss alle Möglichkeiten bedenken, ausführen und ausschließen. :rolleyes:
Ist aber schon so lange her und ich bin so schreibfaul und im übrigen besitze ich für den Notfall eine Rechtschutzversicherung :D
 
Rettungsdieter

Rettungsdieter

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Man sollte also unterscheiden:

Eigentum: Rechtliche "Gewalt" über eine Sache.
Führerschein, Personalausweis, Reisepass der Staat!

Besitz: Ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache.
(§854 BGB)
Z.B. Wenn ich ein Handy klaue, dann bin ich "Besitzer" des Handy´s aber immer noch nicht Eigentümer!!!
So verhält es sich auch mit den Ausweisdokumenten der BRD.
Der Staat ist Eigentümer und der Bürger ist der Besitzer.

Man sollte Eigentum und Besitz nicht verwechseln....

Hier sind weiter Infos darüber...
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
 
B

boxer-fille

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Hallo ihr Führerscheinbesitzer

der Begriff Besitz/Eigentum wurde ja schon dargestellt.

Also:Jeder, der mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte muß im Besitz einer dafür gültigen Fahrerlaubniss(Ausnahmen gibt es auch hier) sein.
Dieser Besitz muß auf Aufforderung berechtigter Personen nachgewiesen werden.
Dies geschieht mit dem vorzeigen des Dokumentes sprich:Führerschein.

Dieses Dokument ist und bleibt aber Eigentum des Staates,daher kann auch dieses Doku eingezogen werden.

Gruß boxer-fille
 
Thema:

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