
Carsten_HX
Danke, d.h. bei den Modellen ab 2018 war es Werkseitig so eingestellt, richtig?
Ich habe jetzt einmal die Betriebsanleitung vom MJ2017 und MJ2018 verglichen.
Bei MJ17 steht noch (im Gegensatz zum MJ18):
Voraussetzung "Die Zusatzscheinwerfer sind nur aktiv, wenn das Abblendlicht aktiv ist; ist das Tagfahrlicht eingeschaltet, können die Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet werden."
In beiden (MJ17 + MJ18) identisch ist der Hinweis:
"Die Zusatzscheinwerfer sind als Nebelscheinwerfer zugelassen und dürfen nur bei schlechten Witterungsverhältnissen eingeschaltet werden. Die länderspezifische Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten."
Somit könnte man das bei mir evtl. codieren, dass man die ZS genauso (ein-)schalten kann wie bei dem MJ18, nur fahren darf man mit der Lichtkombination nicht.
Ich habe jetzt einmal die Betriebsanleitung vom MJ2017 und MJ2018 verglichen.
Bei MJ17 steht noch (im Gegensatz zum MJ18):
Voraussetzung "Die Zusatzscheinwerfer sind nur aktiv, wenn das Abblendlicht aktiv ist; ist das Tagfahrlicht eingeschaltet, können die Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet werden."
In beiden (MJ17 + MJ18) identisch ist der Hinweis:
"Die Zusatzscheinwerfer sind als Nebelscheinwerfer zugelassen und dürfen nur bei schlechten Witterungsverhältnissen eingeschaltet werden. Die länderspezifische Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten."
Somit könnte man das bei mir evtl. codieren, dass man die ZS genauso (ein-)schalten kann wie bei dem MJ18, nur fahren darf man mit der Lichtkombination nicht.