5 Jahre Gewährleistung GS 750, 850

Diskutiere 5 Jahre Gewährleistung GS 750, 850 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Heute eine Einladung bekommen zum Herbstfest meines Händlers in Ö (bmw Bierbaum): Best friends Aktion, F 750 GS und F 850 GS 5 Jahre...
QVIENNA

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Heute eine Einladung bekommen zum Herbstfest meines Händlers in Ö (bmw Bierbaum):

Best friends Aktion, F 750 GS und F 850 GS 5 Jahre Gewährleistung :-)

Deutsche Hersteller auf dem Weg zur Normalität...

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Toef

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Prima Geschäft für die Händler, denn die Gewährleistung gilt ja nur bei regelmäßigem Service in der Fachwerkstatt.
 
QVIENNA

QVIENNA

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5 jahre Gewährleistung sind händler und nicht hersteller sache . siehe mein anderes post--
siehe mein Eingangspost (Bild). 5 Jahre GWL nicht Garantie. Also geht der Hersteller hier freiwillig über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.
 
nobbe

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das gibt der händler (dein dealer vor ort in Ö) / nicht der hersteller (bmw..)
 
fralind

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Aber nicht und noch nie für deutsche Kunden.
 
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HaukeW

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Blödes Werbeargument. Was hilft mir eine 5 jährige Gewährleistung wenn ich dem Händler ohne teuren Gutachter gar nicht beweisen kann das der Sachmangel schon beim Kauf bestanden hat. Denn nichts anderes ist die Gewährleistung, eine Gewährung dass das Moped beim Kauf frei von Sachmängeln ist und diese geht dann eben über 5 Jahre aber der Händler kann so ziemlich jeden Anspruch mit "ist später aufgetreten" abbügeln. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler gesetzt.

Eine freiwillige Garantie würde einen garantierten Zustand über einen definierten Zeitrahmen garantieren eine Gewährleistung macht das aber eben nicht. Eine Gewährleistung kann auch nicht an Inspektionen oder Wartung gekoppelt werden denn die Gewährleistung hat nichts mit dem laufenden Betrieb zu tun.
 
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HaukeW

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BMW kann aber doch nicht die Gesetzeslage auch nicht zugunsten des Kunden einfach ändern. Warum sie das so machen statt eine Garantie zu geben? Weil der Kunde sich so vermeintlich auf der sicheren Seite sieht. Ist aber nicht so weil es keine Rechtssicherheit dafür gibt.

Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Sache zwischen Händler und Kunden, da hat BMW streng genommen gar nichts mit zu tun. Selbst wenn Hersteller und Händler ein und die selbe juristische Person ist, wie es vermutlich bei den BMW Niederlassungen der Fall ist, wird man sich auch erst mal an die Niederlassung wenden müssen. Bei solchen Geschichten ist es doch kein Wunder das fast alle Kunden die Begriffen Gewährleistung und Garantie durcheinander mischen.
 
apfelrudi

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Garantie kann an besondere Bedingungen geknüpft sein, das kann(muss aber nicht), je nach Firma eine Verschlechterung oder auch eine Verbesserung für den Kunden bewirken
 
apfelrudi

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Noch was, Gesetze stellen immer nur das Minimalniveau dar, besser als es ein Gesetz vorschreibt, darf man immer
 
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HaukeW

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Garantie kann an besondere Bedingungen geknüpft sein, das kann(muss aber nicht), je nach Firma eine Verschlechterung oder auch eine Verbesserung für den Kunden bewirken
Genau und bei der Gewährleistung ist es ganz klar gesetzlich geregelt, da gibt es nichts dran zu rütteln oder zu deuteln. Insofern versteh ich nicht das sich BMW einfach darüber hinweg setzt und da was konstruiert um keine Garantie zu geben oder um dem Kunden zu zeigen wieviel besser sie als der Gesetzgeber sind. Im Zweifel hat aber der Kunde das Nachsehen... garantiert sogar
 
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Toef

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Vermutlich wurden die Erwartungen der Verkaufszahlen an die "China-GS" nicht erfüllt.
Ich denke das im Segment der 750/850 ein größerer Konkurrenzkampf herrscht. Da gibt es erstklassige und preisgünstigere Alternativen zu BMW.
 
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HaukeW

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Noch was, Gesetze stellen immer nur das Minimalniveau dar, besser als es ein Gesetz vorschreibt, darf man immer
Aber man muss es auch nicht wobei man bei einer Garantie diese dann auch einhalten muss bzw. sich an seine eigenen Bedingungen halten muss.

Nun wäre es interessant zu wissen ob man sich auf den Verzicht der Beweislastumkehr verlassen kann und dies juristisch auch haltbar ist. Versprechen kann man viel...
 
apfelrudi

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Steht im Kaufvertrag, Du kannst dich daher darauf verlassen, und mir ist so eine Regelung lieber als verschwurbelte Garantiebedingungen
 
QVIENNA

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BMW kann aber doch nicht die Gesetzeslage auch nicht zugunsten des Kunden einfach ändern. Warum sie das so machen statt eine Garantie zu geben? Weil der Kunde sich so vermeintlich auf der sicheren Seite sieht. Ist aber nicht so weil es keine Rechtssicherheit dafür gibt.

Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Sache zwischen Händler und Kunden, da hat BMW streng genommen gar nichts mit zu tun. Selbst wenn Hersteller und Händler ein und die selbe juristische Person ist, wie es vermutlich bei den BMW Niederlassungen der Fall ist, wird man sich auch erst mal an die Niederlassung wenden müssen. Bei solchen Geschichten ist es doch kein Wunder das fast alle Kunden die Begriffen Gewährleistung und Garantie durcheinander mischen.
was ist eigentlich dein Problem?
selbstverständlich kann ein Hersteller (viele machen es bereits) von sich aus die gesetzliche Mindesfrist verlängern.
du schreibst soviel Stuss, dass ich dir einen Spaziergang an der frischen Luft verschreibe:-)
 
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