ABE in der Schweiz nicht mehr generell gültig.

Diskutiere ABE in der Schweiz nicht mehr generell gültig. im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Soeben habe ich beim stöbern in den rechtlichen Grundlagen entdeckt, dass die ABE in der Schweiz nicht mehr einfach so anerkannt wird. Hier der...
lederkombi

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Soeben habe ich beim stöbern in den rechtlichen Grundlagen entdeckt, dass die ABE in der Schweiz nicht mehr einfach so anerkannt wird.

Hier der Text:

Ausländische Genehmigung (siehe auch «internationale Genehmigung»)
Ausländische Genehmigungen (z.B. ABE in Deutschland), die von ausländischen Staaten nach nationalem Recht erteilt wurden, werden anerkannt, wenn die angewendeten Vorschriften im schweizerischen Recht aufgeführt sind (z.B. in Anhang 2 VTS) oder wenn sie den schweizerischen Vorschriften gleichwertig sind. Der Gesuchsteller hat den Nachweis der Gleichwertigkeit mit der Anmeldung zu erbringen (Art. 30 Abs. 1 Bst. d VTS).


Dies bedeutet, dass wenn ich z.B. einen anderen Schalldämpfer mit ABE montiere, nachweisen muss, dass dieser dem originalen Schalldämpfer gleichwertig ist. Die ABE reicht nun nicht mehr (bis für einigen Jahren war die ABE ausreichend).
 
gerd_

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Hi
Stimmt, nach jahrelangem erfolglosem Nichtverhandeln hat die Schweiz jetzt Fakten geschaffen.
gerd
 
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Gast-15146

Gast
Und wenn die Teile im Schein eingetragen sind, gilt das dann auch?
 
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Equalizer

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Soeben habe ich beim stöbern in den rechtlichen Grundlagen entdeckt, dass die ABE in der Schweiz nicht mehr einfach so anerkannt wird.

Hier der Text:

Ausländische Genehmigung (siehe auch «internationale Genehmigung»)
Ausländische Genehmigungen (z.B. ABE in Deutschland), die von ausländischen Staaten nach nationalem Recht erteilt wurden, werden anerkannt, wenn die angewendeten Vorschriften im schweizerischen Recht aufgeführt sind (z.B. in Anhang 2 VTS) oder wenn sie den schweizerischen Vorschriften gleichwertig sind. Der Gesuchsteller hat den Nachweis der Gleichwertigkeit mit der Anmeldung zu erbringen (Art. 30 Abs. 1 Bst. d VTS).


Dies bedeutet, dass wenn ich z.B. einen anderen Schalldämpfer mit ABE montiere, nachweisen muss, dass dieser dem originalen Schalldämpfer gleichwertig ist. Die ABE reicht nun nicht mehr (bis für einigen Jahren war die ABE ausreichend).
Also die Deutsche ABE war bei der MFK noch nie gültig, es gab zwar einige Prüfer die sich dieser Sinnlosigkeit bewusst waren und einem die Prüfung so abnehmen, aber in vielen Fällen wurde vom Schweizer Generalimporteur ein Schweizer Gutachten verlangt, in meinem Fall wären das vor mehr als 10 Jahren PKW Tieferlegungsfedern, vom deutschen renommierten Fahrwerksspezialisten deren ABE wurde nicht akzeptiert, das einer Schweizer Kleinbude die nur 5 Sorten Felgen verkauft in einem Hinterhofschuppen und noch nie eine Feder verbaut hat wurde akzeptiert, so sind die Schweizer halt eben .
 
B

Bollo

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Das gilt nur für Fahrzeuge mit schweizer Zulassung, nicht für Tourifahrzeuge.
 
Serpel

Serpel

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Also die Deutsche ABE war bei der MFK noch nie gültig, es gab zwar einige Prüfer die sich dieser Sinnlosigkeit bewusst waren und einem die Prüfung so abnehmen, aber in vielen Fällen wurde vom Schweizer Generalimporteur ein Schweizer Gutachten verlangt, in meinem Fall wären das vor mehr als 10 Jahren PKW Tieferlegungsfedern, vom deutschen renommierten Fahrwerksspezialisten deren ABE wurde nicht akzeptiert, das einer Schweizer Kleinbude die nur 5 Sorten Felgen verkauft in einem Hinterhofschuppen und noch nie eine Feder verbaut hat wurde akzeptiert, so sind die Schweizer halt eben .
Den Satz verstehe ich (beim besten Willen) nicht.

Gruß
Serpel
 
bruder-jo

bruder-jo

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Tourifahrzeuge = Fahrzeuge von Touristen / im Ausland zugelassen.
Das bedeutet ist nur interessant, wenn du ein Fahrzeug in der Schweiz zulassen willst. Ein z.B in Deutschland korrektzugelassenes Fahrzeug wird auch in der Schweiz nicht beanstandet.
 
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Gast 31351

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Will nur verhindern, dass da jetzt ein falscher Eindruck entsteht bei den Freunden aus dem nördlichen und dem östlichen Nachbarland. Tourifahrzeug ist im Fall auch in der Schweiz keine amtliche Bezeichnung für Fahrzeuge auf denen Touristen durch unser Land gondeln. ;-) Damit bezeichnen wir eure Untersätze nur umgangssprachlich. (Auch Untersatz ist nicht amtlich. ;-))
 
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hydrantenfritz

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Tourifahrzeuge = Fahrzeuge von Touristen / im Ausland zugelassen.
Das bedeutet ist nur interessant, wenn du ein Fahrzeug in der Schweiz zulassen willst. Ein z.B in Deutschland korrektzugelassenes Fahrzeug wird auch in der Schweiz nicht beanstandet.
Versuch das mal mit einer R1100GS ohne Org. Auspuff.....
 
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Gast 31351

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Versuch das mal mit einer R1100GS ohne Org. Auspuff.....
Hä? Wenn dieser nicht original Auspuff in D reguläre ABE hat müsste dieser (Fahrer/Tourist inkl. R1100GS inkl. nicht orig. ESD mit ABE für eben diese R1100GS) doch ohne Beanstandung als Tourist durch unser schönes Land reisen können.? Wäre das erste mal, dass ich da was anderes vernehme. Hast du negative Erfahrungen?
 
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hydrantenfritz

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Hä? Wenn dieser nicht original Auspuff in D reguläre ABE hat müsste dieser (Fahrer/Tourist inkl. R1100GS inkl. nicht orig. ESD mit ABE für eben diese R1100GS) doch ohne Beanstandung als Tourist durch unser schönes Land reisen können.? Wäre das erste mal, dass ich da was anderes vernehme. Hast du negative Erfahrungen?
Ich hab es auf das bezogen:
Das bedeutet ist nur interessant, wenn du ein Fahrzeug in der Schweiz zulassen willst

klar kannst als deutscher Tourist mit einer in Deutschland zugelassenen 1100GS durch unser wunderschönes Land tuckern..

Aber versuch mal eine aus deutschland importierte ( mit Zubehör Auspuff ), hier in der Schweiz zuzulassen...diese Steine möchtest Du nicht wegräumen, welche Dir da in den Weg geschmissen werden... :ventilator:

Und Erfahrungen...jein..
Hab mich mal beim StVa im Kanton Aargau schlau gemacht ob ich mit einem Zubehörauspuff den "Nähmaschinen" Sound beheben dürfte....Antwort: grundsätzlich nein..aaaber mit diversen prüfungen und Abnahmen theoretisch möglich..aber sehr aufwändig
 
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Gast 31351

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Ich hab es auf das bezogen:
Das bedeutet ist nur interessant, wenn du ein Fahrzeug in der Schweiz zulassen willst

klar kannst als deutscher Tourist mit einer in Deutschland zugelassenen 1100GS durch unser wunderschönes Land tuckern..

Aber versuch mal eine aus deutschland importierte ( mit Zubehör Auspuff ), hier in der Schweiz zuzulassen...diese Steine möchtest Du nicht wegräumen, welche Dir da in den Weg geschmissen werden... :ventilator:

Und Erfahrungen...jein..
Hab mich mal beim StVa im Kanton Aargau schlau gemacht ob ich mit einem Zubehörauspuff den "Nähmaschinen" Sound beheben dürfte....Antwort: grundsätzlich nein..aaaber mit diversen prüfungen und Abnahmen theoretisch möglich..aber sehr aufwändig
Ach so. Habe ich missverstanden. Und wieso muss es unbedingt Aargau sein. Wir sind nicht bekannt als die tolerantesten Menschen. ;-)
 
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Equalizer

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Tourifahrzeuge = Fahrzeuge von Touristen / im Ausland zugelassen.
Das bedeutet ist nur interessant, wenn du ein Fahrzeug in der Schweiz zulassen willst. Ein z.B in Deutschland korrektzugelassenes Fahrzeug wird auch in der Schweiz nicht beanstandet.
Also das stimmt so nicht. Ein korrekt zugelassenes Auto von Deutschland in die Schweiz importieren wird sofort zur MFK vorgeladen, auch wenn der TÜV in Deutschland erst vor 2 Monaten gemacht wurde
 
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hydrantenfritz

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Ach so. Habe ich missverstanden. Und wieso muss es unbedingt Aargau sein. Wir sind nicht bekannt als die tolerantesten Menschen. ;-)
Ja hab Bruder-Jo's Beitrag auch noch mal gelesen..vielleicht hab ich den auch ein wenig missverstanden...
Und ja natürlich haste recht wir sind tolerant.. :lcheln:
Aber die Prüfungsbeamten in der Schweiz sind ( wie beim Tüv in deutschland) unterschiedlich..
Kleines Müsterchen:
1986...meine R80 ST....ich habe die 1000 er Zyl. und eine 2. te Bremsscheibe angebaut, kein Problem bei der periodischen Kontrolle.....Nach der Kontrolle nahm mich der Tester zur Seite..." Herr Alder, sie müssen nichht meinen ich hätte nicht bemerkt das 1000 er Zyl. und eine nicht zugelassene 2. Bremsscheibe drann ist...ist aber OK und gut gemacht....hihih
 
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hydrantenfritz

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Also das stimmt so nicht. Ein korrekt zugelassenes Auto von Deutschland in die Schweiz importieren wird sofort zur MFK vorgeladen, auch wenn der TÜV in Deutschland erst vor 2 Monaten gemacht wurde
Es ging ja auch um einen Angebauten Zubehörauspuff...und das mit der Prüfung MFK ist klar..
 
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Ironbutt

Ironbutt

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Ich musste bereits 2015 die Wunderlich Bremsgriffe (mit ABE) in der Schweiz nochmal abnehmen lassen, trotz Vorlage der EU Bescheinigung. Immerhin war der Prüfer beim MFK ehrlich: "er sähe den Sinn auch nicht, ausser dass damit Geld verdient wird". Nach fünf Minuten hatte ich das Papier und war 50.- Fränkli los... :madssmiley:
 
juekl

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Ich musste bereits 2015 die Wunderlich Bremsgriffe (mit ABE) in der Schweiz nochmal abnehmen lassen, trotz Vorlage der EU Bescheinigung. Immerhin war der Prüfer beim MFK ehrlich: "er sähe den Sinn auch nicht, ausser dass damit Geld verdient wird". Nach fünf Minuten hatte ich das Papier und war 50.- Fränkli los... :madssmiley:
ist ja auch eine EU-Bescheinigung und das Piratennest gehört nicht dazu.
 
Thema:

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