ABE - welche Teile sind eintragungspflichtig und welche nicht ?

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Pinky

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Wenn sie in der Garage steht vielleicht - aber auf der Straße ganz sicher nicht. Nur Fahrzeugschein mit Eintragung.
Ich zitiere nochmal und das ist unmissverständlich:
"Wenn wir beim Blick auf die Papiere nichts feststellen was den Fahrer entlastet wird die Weiterfahrt untersagt"
Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe.
Du meinst ich muß mir ein Teil eintragen lassen, daß keine ABE braucht?
 
MarinGS

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Ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe.
Du meinst ich muß mir ein Teil eintragen lassen, daß keine ABE braucht?
Nein - du musst dir vor Antritt der Fahrt Rechtssicherheit darüber verschaffen ob eine ABE oder Eintragung erforderlich ist oder nicht.

Wenn NEIN ist auch kein Eintrag oder ein ABE Heft vonnöten.

Wenn nach Antritt der Fahrt sich herausstellt, dass eine ABE oder Eintragung fehlt ist der Halter / Fahrer dafür in Rechenschaft zu ziehen.

Kein fremder Schrauber / kein Händler / keiner der dir die Maschine so verkauft hat ... und auch sonst niemand.
 
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Pinky

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Ja ok, das ist klar. Rechtssicherheit ist allerdings ein großes Wort für eine Scheibenverstärkung, die lediglich zur Stabilität der Scheibe beiträgt. Ich müßte ja tatsächlich zum TÜV und dort eine Bescheinigung anfordern, daß ich für die Verstärkung keine ABE benötige. In dem Fall verlasse ich mich einfach mal auf die schriftliche Auskunft von Louis. Ich habe keinen Grund das in Zweifel zu ziehen.
 
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MarinGS

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Da gibt es noch komplexere Sachverhalte.

Ich bin im Besitz einer Givi 333DT Scheibe.


Heute wäre ich fast vom Stuhl gefallen - lese so nebenbei die Anwendungs- und Sicherheitshinweise von Windschutzscheiben (Tante Louise Pdf)

... und finde da folgenden Eintrag

Liegt ein Kantenschutz bei, gehört dieser zum Prüfumfang der ABE und muss angebaut werden.

Dies wäre bei der Givi der Fall.

Heiliger Sankt Nikolaus


... und bei Givi selbst NULL Hinweise dazu

Ein Satz: mit ABE und Kantenschutz


Ich wußte bereits das es eine Version DTG gibt - die und nur die kann in Deutschland eingesetzt werden.

Die gleiche Scheibe wie Sie im Ausland vertrieben wird (ohne das G), hat andere Maße und ist in Deutschland NICHT zulassungsfähig!

Wenn ich nichts weiter dazu finde gilt für mich: Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.
 
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Pinky

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Heute wäre ich fast vom Stuhl gefallen -
Liegt ein Kantenschutz bei, gehört dieser zum Prüfumfang der ABE und muss angebaut werden.
Das mit dem Kantenschutz war mir bekannt, seitdem ich die ersten Tourenscheibe von BS-Motorparts verbaut habe. Kantenschutz wurde auch immer mitgeliefert. Ich kann darin auch einen Sinn erkennen, wenn ich meine Fantasie spielen lassen ... Andere Scheiben sind so geformt, daß sie keinen extra Schutz benötigen.

Fällt mir gerade ein: Bei einer Kontrolle wurde als erstes mein Spoileraufsatz auf scharfe Kanten geprüft. Es hat schon einen Grund, warum die Dinger mit ABE teurer sind als die Produkte aus Fernost.
 
bastl-wastl

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Klare Antwort - auf der Straße, du - mit deiner ABE und all den Prüfzeichen - vor ORT

Du fährst damit rum - du hast es gekauft - du hast es angebaut

Du bewegst dich im Bereich des deutschen Straßenverkehrsrechts

Du bringst das Fachwissen mit, das E Prüfzeichen und ABE dich von der Pflicht entbinden oder nicht, wenn nicht hast du das vorher zu klären.

Die Grünmütze muss nix beweisen.

"Wenn wir beim Blick auf die Papiere nichts feststellen was den Fahrer entlastet wird die Weiterfahrt untersagt"

Da gibt es Grünmützen, die kennen jeden Winkel deiner Maschine.

Der schickt dich bei Unklarheiten einfach an die Kontrollstelle weiter - und wenn die meinen das deine Beweise nicht ausreichen ist die Kiste stillgelegt.

Und ab da zitiere ich Fralind - denn wie ich meine gilt das erst recht für eine angeordnete Nachprüfung/Kontrollprüfung:

"Nie die HU Organisationen mit dem Trachtenclub verwechseln oder gleichstellen. Völlig unterschiedliche Paar Schuhe"
Im Zweifel ist natürlich die Exikutive in der Beweispflicht.
Ich baue was dran und wie bei jedem Delikt muß der Ordnungsaparat beweisen in wie weit ich schuldig bin.
Zudem ist die verhältnissemäßigkeit einer Amtshandlung Vorort zu gewährleisten. Ob z. B. eine Mängelanzeige oder ein untersagen der Weiterfahrt angemessen ist.
Nur das nicht dabei haben eines Schriftstückes ist kein Grund die Weiterfahrt zu untersagen. Somit sollte sich der Polizist sehr wohl mit dem Sachverhalt auskennen. Eine nicht rechtmäßige Sicherstellung des Fahrzeuges geht zu Lasten der Staatskasse.
 
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MarinGS

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Im Zweifel ist natürlich die Exikutive in der Beweispflicht.
Ich baue was dran und wie bei jedem Delikt muß der Ordnungsaparat beweisen in wie weit ich schuldig bin.
Zudem ist die verhältnissemäßigkeit einer Amtshandlung Vorort zu gewährleisten. Ob z. B. eine Mängelanzeige oder ein untersagen der Weiterfahrt angemessen ist.
Nur das nicht dabei haben eines Schriftstückes ist kein Grund die Weiterfahrt zu untersagen. Somit sollte sich der Polizist sehr wohl mit dem Sachverhalt auskennen. Eine nicht rechtmäßige Sicherstellung des Fahrzeuges geht zu Lasten der Staatskasse.
Die allgemeine Verkehrskontrolle ist kein rechtsfreies Szenario, denn die Ausführung weiterer Tests und Durchsuchungen ist im Gesetz sehr klar geregelt. Der Motorradfahrer ist dem Verkehrspolizisten also nicht schutzlos ausgeliefert.

Die Untersagung der Weiterfahrt z.Bspl. als eine Maßnahme der Gefahrenabwehr erfolgt aufgrund der Generalklausel des jeweiligen Polizeigesetzes.

Dennoch würde ich bei Zweifeln eher von einer Beweislastverteilung sprechen, auch du hast darzulegen welche Gründe dich dazu bewogen haben anzunehmen alles sei rechtmäßig, um dich zu entlasten.

Die Aussage: Im Zweifel ist natürlich die Exikutive in der Beweispflicht ist unvollständig, somit nicht ganz korrekt.

Das nur auf die Schultern der Executive zu legen - kommt, glaube ich vor Ort bei den Kollegen nicht so gut an, eher kontraproduktiv.

Zitat: Nur das nicht dabei haben eines Schriftstückes ist kein Grund die Weiterfahrt zu untersagen.

Falsch:

Aus dem Netz: Die ABEs hast Du immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Und es kommt drauf an, an welchen Polizisten Du kommst, der eine macht einem Mängelschein mit der Auflage, es binnen 24 Stunden im Revier vorzulegen, der ander entzieht Dir die ABE Deines Fahrzeuges, somit untersagt er Dir die Weiterfahrt, da er nicht wissen kann, ob die Anbauten der Richtigkeit entsprechen.


Summa summarum: allein die Tatsache das auf weitere Tests oder Untersuchungen zurückgegriffen werden kann um die Beweispflicht für beide Seiten zu erbringen - kann für mich bedeuten die Ausfahrt ist hier zu Ende.

Oder aber nur noch die Rückfahrt nach Hause erlaubt.

Rein gefühlsmäßig in dem Moment würde ich für mich denken:
Diese ganzen Erkenntnisse kann ich mir ans Knie nageln ... und ich würde mich ärgern, wenn bei mir die Schuld liegt
 
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Hansemann

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@MarinF650GS

Ich bin selbst Polizeibeamter und habe jahrelang einen Zweiradkontrolltrupp geleitet.

Du machst Dir viel Mühe bei Deinen Internetrecherchen (wie Liste der Länder zu den Nummern) aber viele Details kannst Du nicht einfach so zusammenfügen.

Deine Aussagen zu Beweislastumkehr und Untersagung der Weiterfahrt kann ich so nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich gilt in allen Bereichen: Wenn Dir der Staat oder seine Vertreter einen Vorwurf machen, müssen sie das beweisen. Du schreibst zu Recht, dass das kein rechtsfreier Raum ist. Leider kommt es immer mal vor, dass auch bei sorgfältigster Aus- und ständiger Weiterbildung Fakten nicht richtig bewertet werden. Das gleichzeitige Vorliegen von nationalem Recht, europarechtlichen Vorschriften (das ist sehr unübersichtlich gegliedert und hat extrem viele Ausnahmen) und teilweisem Vorliegen von Ausführungsvorschriften von Überwachungsorganisationen TÜV/Dekra machen es für den Motorradfahrer oft sehr schwer, das Richtige zu tun oder zu lassen.

Eine Untersagung der Weiterfahrt oder gar Sicherstellung kommt nur in ganz wenigen Fällen in Betracht.

Hier beim Scheibenversteller mit/ohne ABE oder eu-Zulassung ist das einfach - im schlimmsten Fall wird die Polizei die Optik beanstanden (das sieht aber doof aus!) , es sei denn es gibt scharfe Kanten.

Was das Vorliegen mehrerer ABE's angeht, da gibt es Listen die kann man ergoogeln, was aber ne Fleißarbeit ist. Zu Zeiten, als es nur die Straßenverkehrszulassungordnung StVZO gab, war alles einfacher, da gab es auch einen Anhang zu § 19 StVZO, der da Erleichterung verschaffte. Jetzt haben wir zusätzlich noch die Fahrzeugzulassungsverordnung und EU-Recht wie die bei uns als unmittelbar geltendes Recht wirkende Verordnung 168/2013. Ganz am Anfang steht unter der Ziffer 28 welche Regelungen durch die aufgehoben werden, was also jetzt woanders steht.

Die Regelungen zum Irrtum, oder der Vorwerfbarkeit etwas nicht wissen zu dürfen oder müssen, stehen im Strafgebesetzbuch in den §§ 16 und 17, das kann man aber auch wieder nicht einfach so nehmen wie es da steht, sondern da gibt es sehr viele Urteile hoher Gerichte dazu, die das auslegen und präzisieren.
Durch eine Regelung im Ordnungswidrigkeitengesetz wird das auch für die Verkehrssachen übernommen.

Was aber immer wieder angesprochen wird:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (nur noch in wenigen Fällen möglich, steht im § 19 StVZO) bedeutet nicht automatisch den Entfall der Versicherung. Das sind verschiedne Schuhe. Wann Versicherungen leistungsfrei werden, steht oftmals in den Versicherungsbedingungen die die Unternehmen selbst festlegen können. Da gibt es dann Begriffe wie "grobe Obliegensheitpflichtsverletzung" die aber das Pflichtversicherungsgesetz nicht aushebeln oder übertrumpfen. Alles Begriffe, die man genüsslich googeln kann.

Dem Kollegen im Video fällt es ja auch sichtlich schwer, die festgestellten Beanstandungen mit den Bremsleitungen und der Scheibe als potentiell gefährlich erscheinen zu lassen. Das wäre aber ganz einfach: Ist nicht zulässig - fertig. Sowohl die Leitungen als auch die Scheibe wirken ordentlich und eben nicht gefährlich. Nun kann man aber nicht verlangen, dass jeder Polizist alle Regelungen einer Nachrüstscheibe auswendig weiß. Da stehen ja seitenweise Hersteller von Aprilia bis Zündapp mit mehreren Modellen drin. Die wurden geprüft, ob sie den Regeln und Zulassungsvorschriften entsprechen.

Das ist für den Halter eigentlich einfach nachzuweisen durch (je nach Vorliegen) Prägungen auf der Scheibe oder Mitführen einer Erlaubnis, gleiches gilt für die Bremsleitung.

So ein bisschen erkundigen über das Fahrzeug welches man benutzt kann man schon verlangen finde ich. Bei den Handys arbeitet man sich ja auch mehr oder weniger intensiv in die Bedienung ein.
 
Lummel

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Ich wurde einmal richtig kontrolliert: GPR-Auspuff, Puig-Fender hinten, M-Pin Blinker hinten, Verkleiungsblinker vorne, kurzer Kennzeichenhalter, Puig-Fussrasten. Alles mit ABE bzw. E-Nummer.

Musste nix dafür vorzeigen. Sind ums Moped gehüpft und dann mit dem Führer/-Fahrzugschein für 20min im Kombi verschwunden und vor dem Laptop gehockt. Danach durfte ich weiterfahren, weil nix zu beanstanden war.
 
MarinGS

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@MarinF650GS

Was aber immer wieder angesprochen wird:

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (nur noch in wenigen Fällen möglich, steht im § 19 StVZO) bedeutet nicht automatisch den Entfall der Versicherung. Das sind verschiedne Schuhe. Wann Versicherungen leistungsfrei werden, steht oftmals in den Versicherungsbedingungen die die Unternehmen selbst festlegen können. Da gibt es dann Begriffe wie "grobe Obliegensheitpflichtsverletzung" die aber das Pflichtversicherungsgesetz nicht aushebeln oder übertrumpfen. Alles Begriffe, die man genüsslich googeln kann.
Mag sein - aber darauf berufen würde ich mich nicht, es gibt da keinen Freifahrtschein

Wie richtig angemerkt: Versicherungsbedingungen die die Unternehmen selbst festlegen können

Ich kenne eine Versicherung aus dem bayerischen Raum - Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter, die würde keinen Penny mehr bezahlen.


Bericht eines Motorradfahrers:
Ich habe heute also sowohl von meiner Versicherung als auch von einem Verkehrsanwalt - der Vertrauensanwalt des ADAC ist - eine Antwort erhalten.

1. Die Versicherung sagte lapidar sobald ein Tuningteil keine ABE hat erlischt der Versicherungsschutz

Der Anwalt geht sogar noch ein Stück weiter

2. Von Rechts wegen ist es nicht nur so, dass der Versicherungsschutz erlischt. Im schlimmsten Falle, beispielsweise bei Unfall mit Personenschaden, sitzt der Staatsanwalt mit am Tisch. Er sagt fahren ohne Betriebserlaubnis ist in jedem Fall ein Strafdelikt.


Sie berufen sich auf:

Wann die BE erlischt kann man in der StVZO nachlesen.

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Wenn ich zu meinem Anwalt des Vertrauens gehe, sehe ich als Erstes einen riesigen Berg von Akten.

Alles Einwände gegen Versicherungsbescheide
 
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gerd_

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Prinzipiell hast Du ja Recht. dennoch möchte ich die bayrische Versicherung sehen die bei einem Unfall nicht zahlt nur weil ich z.B. ein Rücklicht ohne ABE angebaut hatte.
Dass irgendwelche Änderungen am Motor (da zählt ein "Chip" dazu!!) zum Erlöschen der BE führt ist bekannt, aber teilweise schwer nachweisbar. Es kommt doch keiner auf die Idee bei einem normalen Unfall mit einer serienmässig aussehenden Maschine einen Sachverständigen dranzusetzen der der Karre zerpflückt.
Bereits die Sicherstellung einiger Maschinen wegen Krach (war glaub' ich am Sudelfeld) war teilweise grenzwertig.
Auch bei uns ist die (Trachten-)"Sondergruppe Motorrad" nicht doof. Es gibt eben ein Ticket und die Aufforderung zur Wiedervorführung wenn man den dB-Eater "gerade verloren" hat. Zerrt man ihn aus dem Topcase und murmelt "sch...." wird es teuerer, weil Vorsatz.
Nur diejenigen bei denen das ganze Mopped einen "komischen Eindruck" macht werden (am Wochenende) gebeten bei einem Kumpel mitzufahren weil das Mopped zum TÜV geschafft wird. Die Trachtler machen das selbst weil sie fürchten, dass bis zuim Montag grössere Rückbauten erfolgen könnten (Vulgo: Beweissicherung). Das Ganze nur dann wenn sie sich zu 100% sicher sind. Andernfalls gäbe das jede Menge Ärger.
Wir kennen einen der "Spezialtrachtler" ganz gut und wissen dass er bei "Kleinsch..." ziemlich blind wirkt weil er sich sagt "komm' vergiss es".
Die Kasper die im TV gezeigt werden verkörpern nicht unbedingt die Wirklichkeit.
gerd
 
MarinGS

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Prinzipiell hast Du ja Recht. dennoch möchte ich die bayrische Versicherung sehen die bei einem Unfall nicht zahlt nur weil ich z.B. ein Rücklicht ohne ABE angebaut hatte.

Die Kasper die im TV gezeigt werden verkörpern nicht unbedingt die Wirklichkeit.
gerd
Sicher wird das nicht eintreten - wegen Unverhältnismäßigkeit

Ich denke aber das niemand Lust hat gegen eine Vielzahl von Versicherungsanwälten anzutreten mit ungewissem Ausgang .

Die beiden haben sicher ein großes Fachwissen um etwas beurteilen zu können und vielleicht liegen sie manchmal auch falsch..

Aber die Jungs und Mädels die die Straßenverkehrsordnung überwachen, zu deiner und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beitragen als Kasper (eine Figur des Volkstheaters) zu bezeichnen ... also ich weiß nicht - nicht meine Liga

Ob sie die Wirklichkeit verkörpern oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen.
 
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Aber die Jungs und Mädels die die Straßenverkehrsordnung überwachen, zu deiner und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beitragen als Kasper (eine Figur des Volkstheaters) zu bezeichnen ... also ich weiß nicht - nicht meine Liga

Ob sie die Wirklichkeit verkörpern oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen.
Sagen wir's mal so: zur Unterhaltung des Publikums (und zur Erzielung entsprechender TV-Einschaltquoten, mit denen sich Geld verdienen lässt) wird so manche Sendung dramaturgisch aufbereitet.
Wie @gerd_ schon schrieb: die Wirklichkeit spielt sich nicht vor laufender Kamera ab.
 
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Pinky

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Ich denke man sollte hier etwas klarer zwischen Verkehrskontrolle und Versicherungsschutz unterscheiden.

Die Kontrolle ist harmlos und niemand wird wegen eines Anbauteils wie dem Windschildverstärker an der Weiterfahrt gehindert werden. Wie gesagt, die Jungs vor Ort sind nicht blöd.

Die 2. Sache ist viel brisanter. Wie verhält es sich bei einem Verkehrsunfall, wenn ich Anbauteile aus Fernost ohne ABE angebaut habe, wie z.B. Lenkerbefestigung, Bremshebel, Windschild, etc.?
Ich höre immer, daß wird nicht kontrolliert. Ich denke mal das hängt von der Schwere des Unfalls ab und von den Summen, um die es geht. Ich möchte jedenfalls nicht in einen schweren Unfall mit Personenschaden verwickelt sein, bei dem mein Fahrzeug wegen irgendwelcher Anbauteile keine Betriebserlaubnis mehr hat.
Und wenn diese Anbauteile ursächlich im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, dann gute Nacht!
 
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Und wenn diese Anbauteile ursächlich im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, dann gute Nacht!
Ich denke da liegt der Knackpunkt. Wenn das einwandfrei Nachweisbar ist, dann hat man ein echtes Problem. Aber es muss nachgewiesen werden.........
 
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Allein wenn der Verdacht im Raum steht und es vor Gericht verhandelt wird, läßt du Nerven. Du weißt ja nicht wie der Richter entscheiden wird. Mein Ding wäre das nicht, mit so einem Restrisiko herumzufahren.
 
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Man sollte auch zwischen sicherheitsrelevanten An- und Umbauten unterscheiden.
Lenkererhöhung und Bremshebel stufe ich auch als prüfenswert ein.
Aber warum z.B. ein Spritzschutz am Hinterrad a la Puig eine ABE benötigen soll, erschließt sich mir nicht wirklich.
 
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Randyacres

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Bericht eines Motorradfahrers:
Ich habe heute also sowohl von meiner Versicherung als auch von einem Verkehrsanwalt - der Vertrauensanwalt des ADAC ist - eine Antwort erhalten.

1. Die Versicherung sagte lapidar sobald ein Tuningteil keine ABE hat erlischt der Versicherungsschutz

Der Anwalt geht sogar noch ein Stück weiter

2. Von Rechts wegen ist es nicht nur so, dass der Versicherungsschutz erlischt. Im schlimmsten Falle, beispielsweise bei Unfall mit Personenschaden, sitzt der Staatsanwalt mit am Tisch. Er sagt fahren ohne Betriebserlaubnis ist in jedem Fall ein Strafdelikt.
soweit ich weiß, gibt es nach wie vor kein Urteil, das einer Versicherung die Verweigerung der Deckung bestätigt hätte, denn zumindest bislang musste immer nachgewiesen werden, dass der Unfall im Zusammenhang mit den widerrechtlich montierten Teilen stand. Platzt ein nicht zugelassenener Bremsschlauch und durch zu geringe Bremswirkung kommt es zum Unfall, ist die Sache ja leicht zu beweisen, aber wie geschrieben, mir ist bislang nichts bekann, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
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Nur meine Meinung zu dem Thema:

Vor Ort zu diskutieren, und eventuell Stress zu bekommen, da muß Jeder selbst abschätzen, ob Ihm das die Sache wert ist.

Und wenn man eventuell den Beamten gerade schräg angemacht hat, und der dann auch nur auf "korrekt" macht, dann hat man sehr schlechte Karten.

Warum nicht einfach die Sachen beim Tüv ( oder wo man das halt in Deutschland macht ) eintragen lassen, und stressfrei rumfahren?
Ist in Deutschland im vergleich zu Österreich ein Schnäppchen.

Würde mir persönlich den Stress deswegen nicht antun wollen.
Aber nur meine Meinung.
 
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