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Christian S
Themenstarter
- Dabei seit
- 07.05.2009
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- 2.475
- Modell
- BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,
und es geht weiter mit den Regeln:
ABS für Motorräder wird ab 2016 Pflicht
Alles nur, damit es uns allen besser geht! Nicht falsch verstehen, ich habe bereits 2001 eine 1150'er GS mit ABS gekauft, um sicherer unterwegs zu sein.
Nur ob diese Regelung auch wirklich Sinn macht, wenn man sich eine 200'er Crossmaschine mit Minimalausstattung zwecks Gewichtsersparnis und Straßenzulassung kaufen will, um damit überwiegend im Gelände unterwegs zu sein, aber auf der Straße selbst dorthin anreisen zu können, glaube ich nicht.... Man darf dann noch gespannt sein, ob es gestattet ist, dass man das ABS ausschalten kann. Logisch wäre es ja eigentlich, wenn gesetzlich vorgegeben werden wird, dass dies ja gerade nicht geht, denn ansonsten würde die tolle Regelung ihren Schutzzweck nicht erfüllen, geht ja gar nicht, einfach das ABS abschalten...
Schutzkleidung wird bis dahin wohl auch schon Pflicht sein. Gilt in Belgien eh schon:
ADAC Recht - Motorrad - Belgien
und es geht weiter mit den Regeln:
ABS für Motorräder wird ab 2016 Pflicht
Alles nur, damit es uns allen besser geht! Nicht falsch verstehen, ich habe bereits 2001 eine 1150'er GS mit ABS gekauft, um sicherer unterwegs zu sein.
Nur ob diese Regelung auch wirklich Sinn macht, wenn man sich eine 200'er Crossmaschine mit Minimalausstattung zwecks Gewichtsersparnis und Straßenzulassung kaufen will, um damit überwiegend im Gelände unterwegs zu sein, aber auf der Straße selbst dorthin anreisen zu können, glaube ich nicht.... Man darf dann noch gespannt sein, ob es gestattet ist, dass man das ABS ausschalten kann. Logisch wäre es ja eigentlich, wenn gesetzlich vorgegeben werden wird, dass dies ja gerade nicht geht, denn ansonsten würde die tolle Regelung ihren Schutzzweck nicht erfüllen, geht ja gar nicht, einfach das ABS abschalten...
Schutzkleidung wird bis dahin wohl auch schon Pflicht sein. Gilt in Belgien eh schon:
ADAC Recht - Motorrad - Belgien
- Tragen von Schutzkleidung
Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet. Unabhängig von den verkehrsrechtlichen Konsequenzen ist es Motorradfahrern aus Sicherheitsgründen im Eigeninteresse generell zu empfehlen, bei Fahrten eine geeignete Schutzkleidung wie Lederkombis, Motorradstiefel und Handschuhe zu tragen.