ABS-Pflicht ab 2016

Diskutiere ABS-Pflicht ab 2016 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bei Henryk Broder muss man extrem vorsichtig sein. Der würde sogar Ben-Gurion einen "Antisemiten" nennen wenn es seiner persönlichen Agenda...
Cloudhopper

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Man mag über Broder denken wie man will (ich mag ihn)
Bei Henryk Broder muss man extrem vorsichtig sein. Der würde sogar Ben-Gurion einen "Antisemiten" nennen wenn es seiner persönlichen Agenda entspricht.
Muss mir die Sendung hinsehen, aber Broder ist sicher eine ganze Menge, nur nicht objektiv.

Wir werden im Namen vermeintlicher Vernunft immer unfreier...
Nanny-State.
Hat Methode.

Jede Freiheit wird genommen, bis irgendwann nicht mehr auffällt das es keine mehr gibt.
 
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Christian S

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So was dummes habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

Frank
Hallo Frank,

keiner hier muss meine Meinung teilen, ich habe auch bewusst mit extremen Beispielen argumentiert.
Mir war schon klar, dass meine Meinung nicht uneingeschränkt geteilt werden wird, wäre ja schlimm, wenn das so wäre.
Gerne stelle ich mich deiner Kritik, nur dazu musst schon etwas konkreter werden.

Oder darf ich deinen Einzeiler frei wie folgt übersetzen:

1.) ABS ab 2016, auch für Straßencrosser, ist sehr sinnvoll.
2.) Volksbegehren für alles ist richtig und gut, die abstimmende Mehrheit ist noch schlauer alsdie EU-Kommisionen.
3.) Schutzkleidungspflicht ist unbedingt erforderlich und sollte bei Verstoß streng bestraft werden.

Ich habe gerade das hier von dir gelesen:

Versteht eigentlich einer warum 125er davon ausgenommen werden? Mein Sohn mach nächstes Jahr den A1 und ich wär froh wenn es in der klasse nicht nur Roller mit Abs gäbe,...


Ich rudere zurück, brauchst mir nicht mehr zu antworten, wir liegen - so denke ich - zu weit auseinander, da lohnt sich eine Diskussion nicht
 
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Christian S

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das unterschreib ich

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interessiert dich das heute, wenn es verboten ist? ;)

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mein reden hier schon seit Jahren. Diese Salamitaktik der EU (und nicht nur der) führt zu immer mehr vermeindlich notwendigen Einschränkungen. Leuchtstreifenpflicht, Alkotestmitführpflicht, ABS-Pflicht und schlußendlich die immer wieder aus der Mottenkiste gekramte genormte Protektoren-Airbag-Kombi in der Anmutung einer Ritterrüstung. All das wird kommen, da bin ich mir sicher
Hallo,

also an Fahrverbote bzgl. Feldwege, Wald, Bergstraße usw. halte ich mich grds. schon. Das kommt praktisch nie vor, dass ich so was ignoriere, ich "übersehe" so schilder auch nicht.
Einzige Ausnahme: Das Navi hat mich schon recht lange in diese Richtung geleitet (Modus kürzeste Strecke), und ich müsste recht weit zurück fahren. Das ist dann zwar auch nicht vorbildhaft, aber das Risiko gehe ich dann ein... ich würde auch nicht jammern, wenn ich erwischt werde.

Durchfahrtverbote wg. angeblicher Baustellen ignoriere ich grundsätzlich, meist steht ja so was dran wie "Zufahrt bis zum Cafe Bergblick" frei.

Ansonsten bin ich kein Heiliger, aber ich hatte noch nie einen Punkt in Flensburg, und ich bin ca. 1.200.000 km in meinem Leben mit Auto und Motorrad gefahren, wenn auch einen Teil davon im Ausland. 2 Mal wurde ich dort belangt mit einem Tempoverstoß con ca. 23 km/h.

Im übrigen würde es ziemlich schwer fallen, eine neues Motorrad ohne ABS zu kaufen, wenn keines mehr angeboten werden darf, an manche Dinge MUSS man sich also halt.
 
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vierventilboxer

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So, wo steht das in der Pressveröffentlichung? Für nicht zum Straßenverkehr zugelassen Fahrzeuge wird das zutreffen, aber wohl nicht für die Crosser, die ihr Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen wollen. Gerne täusche ich mich.

Aber wer weiß, vielleicht ist es 2016 ohnehin schon verboten auf Feldwegen zu fahren, dann ist es ja eh schon fast wurscht :eekek:
Ich habe genauso wie du von Crossern gesprochen, nicht von Fahrzeugen die ein "Cross" oder "X" in der Modellbezeichnung tragen, denn das sind keine.
Crosser waren, sind und bleiben für mich Ackerfräsen mit kleinen aber leistungsstarken Motoren, offenen Tüten und ohne jegliche Beleuchtung. Minimalistische Sportgeräte eben - und die waren noch nie zulassungsfähig. Eine EXC z.B. ist der StVZO-konforme Ableger der SX, das ist aber kein Crosser mehr, sondern eine Enduro, zumindest wird sie laut Hersteller so betitelt.
Was auf abgesperrten Terrain ausserhalb des StVO-Raumes bewegt werden darf, wird zum Glück per Gesetz noch nicht reglementiert.
Und wer einen Crosser auf öffentlichen (Feld-)Wegen bewegt, dem dürfte es auch nach 2016 relativ weit am Popo vorbei gehen ob er mit ABS unterwegs ist, denn illegal ist es so oder so. :cool:
 
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LieberOnkel

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Was das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz angeht: Wo leben wir hier?
Was ist denn, wenn diese 23% meinen, das Furzen in der Öffentlichkeit gehörte unter Strafe gestellt?
Das was einen irgendwann mal dazu veranlasste, mit Stolz auf diesen Staat hier zu blicken, nämlich neben Einigkeit und Recht eben gerade auch noch Freiheit, geht schleichend verloren.

Was die EU-Kommission angeht: Da können Regierungen teilweise ihren Parlamenten Gesetze aufzwingen, die sie möglicherweise so gar nicht durchbekämen. Zutiefst undemokratisch dieser EU-Moloch.

WasBroder angeht: Klar ist der nicht objektiv. Aber die Sendung ist trotzdem gut. Mitdenken darf man beim Zuschauen ja trotzdem noch. ;)
 
Zörnie

Zörnie

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Was das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz angeht: Wo leben wir hier?
Was ist denn, wenn diese 23% meinen, das Furzen in der Öffentlichkeit gehörte unter Strafe gestellt?
Durften denn in Bayern nur 37% der Wahlberechtigten teilnehmen? :confused: Wenn die übrigen 63% nicht abstimmen waren hat es sie wohl nicht so interessiert und sie müssen nun wie die übrigen Verlierer auch mit dem Ergebnis leben.

Grüße
Steffen
 
B

Baumbart

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Durften denn in Bayern nur 37% der Wahlberechtigten teilnehmen? :confused: Wenn die übrigen 63% nicht abstimmen waren hat es sie wohl nicht so interessiert und sie müssen nun wie die übrigen Verlierer auch mit dem Ergebnis leben.
Lustig war wohl auch das Volksbegehren zum Ausbau des Münchener Flughafens, da hat Bayern (oder München? jedenfalls völligunbetroffene) über die Lärmbelästigung der Anlieger abgestimmt und ein genehmigtes Projket gestoppt, nur weil die Politiker keinen Arsch in der Hose haben ihre eigenen Beschlüsse durchzusetzen, aber die Bayern haben ja Kohle genug um die Millionen zu verbrennen).
 
Cloudhopper

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Ach Gottchen ich sehe das ja jetzt erst, ist das die gleiche EU-Regelung in deren Rahmen das "Anti-Tempering" mit reinkommt, also das recht umfassende Verbot der Aenderungen am Fahrzeug, insbesondere der Elektrik, dem Antriebsstrang (kein Umritzeln mehr), dem Motor und dem Fahrwerk (Nachruest Stossdaempfer ade)? Und das auch gleich den Wahnwesten Zwang mit einfuehrt?

Das ist naemlich gerade in den UK durchgewunken worden, da regt sich niemand uebers ABS auf sondern ueber die Sachen. Kommt bei uns glaube ich naechste Woche ins Parlament.
 
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vierventilboxer

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Ach Gottchen ich sehe das ja jetzt erst, ist das die gleiche EU-Regelung in deren Rahmen das "Anti-Tempering" mit reinkommt, also das recht umfassende Verbot der Aenderungen am Fahrzeug, insbesondere der Elektrik, dem Antriebsstrang (kein Umritzeln mehr), dem Motor und dem Fahrwerk (Nachruest Stossdaempfer ade)? Und das auch gleich den Wahnwesten Zwang mit einfuehrt?

Das ist naemlich gerade in den UK durchgewunken worden, da regt sich niemand uebers ABS auf sondern ueber die Sachen. Kommt bei uns glaube ich naechste Woche ins Parlament.
Wer soll den ganzen Mist denn kontrollieren? Bei der Polizei wird doch eher Stellenabbau betrieben als dass neue Leute hinzukommen (zumindest im Aussendienst).
Und solange die Strafen nicht zu drakonisch ausfallen wird es die meisten nicht jucken wenn sie mit einem Ritzel umherfahren das nicht so viele Zähne hat wie ursprünglich angedacht. Ist doch wie mit den Reifen! Jahrelang wurde da auf den Freigaben herumgeritten, kontrolliert wurde aber meist nur die Profiltiefe.
Wo kein Kläger......
Oft genug ist es auch noch so, dass die Kontrolleure nicht einmal wissen ob solch Kleinigkeiten original sind oder geändert wurden. Vieles ist in den Papieren gar nicht vermerkt. Und die Herren schauen über manches auch bewusst hinweg - weil sie wissen dass es im Endeffekt nicht von Belang ist.
Was EU-Kommisare und andere Politiker per Gesetz beschließen ist de facto immer noch etwas anderes als das was hinterher in der Praxis gefordert oder durchgesetzt wird. Das fängt bei der Banane an und hört bei den Kradlern noch lange nicht auf.
Solange nicht wieder Stasi-Zeiten kommen ist mir das auch egal! Dass ein Großteil der gezahlten Steuern sinnlos verbrannt werden ist nervig, vieles ist blose Gängelei. Sorgen mache ich mir aber erst, wenn einmal Strafforderungen einen nicht unerheblichen Teil meiner monatlichen Fixkosten betragen. Dann wird es ernst! Bisweilen kann ich über die Spinnereien dieser machtgeilen Individuen nur lachen und/oder verwundert den Kopf schütteln.
 
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LieberOnkel

Gast
Durften denn in Bayern nur 37% der Wahlberechtigten teilnehmen? :confused: Wenn die übrigen 63% nicht abstimmen waren hat es sie wohl nicht so interessiert und sie müssen nun wie die übrigen Verlierer auch mit dem Ergebnis leben.

Grüße
Steffen
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, daß anderen Leuten der eigene Wille ohne vernünftigen Grund aufgezwungen wird.
Ich wäre dafür, den Alkoholausschank in Gaststätten zu verbieten. Von Besoffenen geht eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, von den immensen volkswirtschaftlichen Schäden ganz zu schweigen.
 
Zörnie

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Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, daß anderen Leuten der eigene Wille ohne vernünftigen Grund aufgezwungen wird.
Ich wäre dafür, den Alkoholausschank in Gaststätten zu verbieten. Von Besoffenen geht eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, von den immensen volkswirtschaftlichen Schäden ganz zu schweigen.
Das mit oder ohne vernünftigen Grund ist bekanntlich Ansichtssache. Ich als ehemaliger Raucher finde zum Beispiel rauchfreie Gaststätten und Kneipen ganz wunderbar und die gesundheitlichen Aspekte des ganzen bezweifelt niemand, der noch bei Verstand ist. Rechtlich ist das auch sauber und die Süchtigen sind nicht unzumutbar benachteiligt.

Grüße
Steffen
 
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Baumbart

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Ich gönn' euch mal was:
Marktaufnahme und Marktüberwachung für zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge ***I

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
PE464.815
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen sowie über die entsprechende Marktüberwachung (COM(2010)0542 – C7-0317/2010 – 2010/0271(COD))
Auszüge
Um die funktionale Sicherheit der Fahrzeuge, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten, sollten die für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten geltenden technischen Anforderungen und Umweltauflagen im Bereich der Typgenehmigung harmonisiert werden.
(10) Die Ziele dieser Verordnung sollten nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass bestimmte Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten eingebaut werden, nachdem ein Fahrzeug in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen wurde. Daher sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die in Fahrzeuge eingebaut werden können und die Funktionsweise von Systemen, die in Bezug auf Umweltschutz oder funktionale Sicherheit von wesentlicher Bedeutung sind, erheblich beeinträchtigen können, einer vorhergehenden Kontrolle durch eine Genehmigungsbehörde unterliegen, bevor sie in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen werden.
11) Die Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen[SUP][SUP][1][/SUP][/SUP] erlaubte es den Mitgliedstaaten, die Erstzulassung sowie Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 74 kW in ihrem Hoheitsgebiet zu verweigern. Der erhoffte Zusammenhang zwischen Sicherheit und einer Begrenzung der maximalen Leistung bestätigte sich in mehreren wissenschaftlichen Studien nicht. Aus diesem Grund sowie zur Beseitigung innerer Handelshemmnisse auf dem Unionsmarkt sollte diese Möglichkeit nicht länger aufrechterhalten werden. Es sollten andere, wirksamere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, die einen Beitrag dazu leisten, die hohe Zahl der Toten und Verletzten unter den Fahrern motorisierter Zweiräder zu senken.
(15) Diese Verordnung stellt besondere Anforderungen für Sicherheit und Umweltschutz auf. Daher ist es wichtig, Vorschriften zu erlassen, durch die sichergestellt wird, dass der Hersteller oder jeder andere Wirtschaftsteilnehmer in der Lieferkette im Sinne des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ▌wirksame Schutzmaßnahmen für den Fall eines erheblichen Risikos für Benutzer oder Umwelt getroffen hat, einschließlich des Rückrufs von Fahrzeugen. Daher sollten die Genehmigungsbehörden in der Lage sein, zu beurteilen, ob diese Maßnahmen ausreichend sind.
(16) In bestimmten begrenzten Fällen ist es angemessen, eine nationale Kleinserien-Typgenehmigung zuzulassen. Zur Verhinderung von Missbrauch sollte ein vereinfachtes Verfahren für Kleinserienfahrzeuge auf Fälle einer sehr begrenzten Zahl von Fahrzeugen beschränkt werden. Es ist daher notwendig, den Begriff der Kleinserie anhand der Zahl der hergestellten ▌Fahrzeuge genauer zu fassen.
Artikel 2
Anwendungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse L“), die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich Fahrzeuge, die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden.
Diese Verordnung gilt auch für Enduro-Krafträder (L3e-AxE (x=1, 2 oder 3)), Trial-Krafträder (L3e-AxT (x=1, 2 oder 3)) und schwere Gelände-Quads (L7e-B) gemäß Artikel 4 und Anhang I.
2. Dies Verordnung gilt nicht für
...
g) Fahrzeuge, die in erster Linie für die Benutzung im Gelände bestimmt und für das Befahren unbefestigter Flächen ausgelegt sind;
Art. 3
Begriffsbesrtimmung
...
24. „Antiblockiersystem“ ein System, das Radschlupf erkennt und selbsttätig den Druck regelt, der die Bremskraft am Rad oder an den Rädern erzeugt, um so den Radschlupf zu begrenzen;
25. „kombinierte Bremsanlage“
a) bei den Fahrzeugklassen L1e und L3e: ein Betriebsbremssystem, bei dem mindestens zwei Bremsen, die auf verschiedene Räder wirken, mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden;
b) bei der Fahrzeugklasse L4e: ein Betriebsbremssystem, bei dem mindestens die Bremsen der Vorder- und Hinterräder mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden (wenn das Hinterrad und das Beiwagenrad durch dasselbe Bremssystem gebremst werden, gilt dieses als Hinterradbremse);
(c) bei den Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e und L7e: ein Betriebsbremssystem, bei dem die Bremsen aller Räder mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden;
...
29. „Sitzplatz“
a) einen Sattel, in dem entweder der Fahrer oder ein Beifahrer rittlings sitzt; oder
b) einen Sitz, auf dem eine Person untergebracht werden kann, die im Falle des Fahrers mindestens die Größe einer anthropomorphen Gliederpuppe hat, die einem erwachsenen 50-perzentilen Mann entspricht;
...
96. „R-Punkt“ oder „Sitzbezugspunkt“ ein vom Fahrzeughersteller für jeden Sitzplatz konstruktiv festgelegter Punkt, der in Bezug auf das dreidimensionale Bezugssystem bestimmt wurde.
und so weiter und so weiter - einfach mal den eigenen EU-Abgeordneten fragen über was er da letzen Dienstag abgestimmt hat.
Übrigens fliegt auch die Auspuffklappe raus.
 
Cloudhopper

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[...]Und solange die Strafen nicht zu drakonisch ausfallen wird es die meisten nicht jucken wenn sie mit einem Ritzel umherfahren das nicht so viele Zähne hat wie ursprünglich angedacht. Ist doch wie mit den Reifen! Jahrelang wurde da auf den Freigaben herumgeritten, kontrolliert wurde aber meist nur die Profiltiefe.
Wo kein Kläger......
Oft genug ist es auch noch so, dass die Kontrolleure nicht einmal wissen ob solch Kleinigkeiten original sind oder geändert wurden. Vieles ist in den Papieren gar nicht vermerkt. Und die Herren schauen über manches auch bewusst hinweg - weil sie wissen dass es im Endeffekt nicht von Belang ist.
[...]
Ueber die Mitarbeiter der Rennleitung mache ich mir da weniger Gedanken, da laufen ueberraschend viele freundliche und kulante Menschen rum die wichtigeres zu tun haben als sich Gedanken darueber zu machen ob ich nun ein 16er oder 15er Ritzel auf der F habe. Sofern die ueberhaupt Mittel haben all das Wissen zu haben so etwas ueberhaupt nachzuvollziehen am Strassenrand (sprich Schulungen, Nachschlagewerke, Online Datenbanken etc).

Gefaehrlich wirds mit Versicherungen. Die verweigern dann bei sowas schnell jedwede Leistung, dann wirds haesslich.
 
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Christian S

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Was das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz angeht: Wo leben wir hier?
Was ist denn, wenn diese 23% meinen, das Furzen in der Öffentlichkeit gehörte unter Strafe gestellt?
Das was einen irgendwann mal dazu veranlasste, mit Stolz auf diesen Staat hier zu blicken, nämlich neben Einigkeit und Recht eben gerade auch noch Freiheit, geht schleichend verloren.
Hallo,

ich habe bewusst die Sache mit dem Volksentscheid in Bayern nicht allzu sehr vertieft, sonst driften wir zu weit vom Thema ab.

Obwohl ich Nichtraucher bin, fand ich das nicht richtig, mehr sage ich dazu jetzt nicht.

- - - Aktualisiert - - -

Das mit oder ohne vernünftigen Grund ist bekanntlich Ansichtssache. Ich als ehemaliger Raucher finde zum Beispiel rauchfreie Gaststätten und Kneipen ganz wunderbar und die gesundheitlichen Aspekte des ganzen bezweifelt niemand, der noch bei Verstand ist. Rechtlich ist das auch sauber und die Süchtigen sind nicht unzumutbar benachteiligt.
Grüße
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Hallo,

aus rein gesundheitlicher Sicht kann man dir kaum widersprechen. Ich möchte aber den Politiker sehen, der sich in 20 Jahren hinstellt und verkündet:

Liebe Rentenempfänger und -anwärter,

wir haben es durch unsere Regelungen in den letzten 30 Jahren geschafft. Gesund werdet ihr alt, dies durch Tabak- und Alkoholregelungen und sonstige Sicherheitsvorschriften. Wir haben euch damit zwar gründlich den Spaß verdorben, aber das war es wohl wert. Nun seid ihr alt, viel älter als früher die Leute wurden, und da ihr ja noch lebt werdet ihr wahrscheinlich noch viel älter.
So ein kleiner Problem ist aber nun schon da. Der Kuchen in Form der auf Rentenempfänger zu verteilenden Gelder ist nicht größer geworden. Wir rechneten kürzlich nach, und das Ergebnis ist, dass wir eure Rente um so ca. 20 % kürzen müssen, sonst reicht es einfach nicht mehr."

Ich weiß, alles natürlich übertrieben, ich will ja auch aufrütteln. Nur, das wird das Ergebnis sein, mehr oder weniger zumindest.

Interessant ist auch das hier:
11) Die Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen[SUP][SUP][1][/SUP][/SUP] erlaubte es den Mitgliedstaaten, die Erstzulassung sowie Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 74 kW in ihrem Hoheitsgebiet zu verweigern. Der erhoffte Zusammenhang zwischen Sicherheit und einer Begrenzung der maximalen Leistung bestätigte sich in mehreren wissenschaftlichen Studien nicht. Aus diesem Grund sowie zur Beseitigung innerer Handelshemmnisse auf dem Unionsmarkt sollte diese Möglichkeit nicht länger aufrechterhalten werden. Es sollten andere, wirksamere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, die einen Beitrag dazu leisten, die hohe Zahl der Toten und Verletzten unter den Fahrern motorisierter Zweiräder zu senken.

Kann man wirklich von einer hohen Zahl von Toten und Verletzten unter Motorradfahrern reden? Natürlich ist jedes einzelne Opfer schlimm, aber das Leben ist halt gefährlich und führt zwangsläufig zum Tod. Man kann nicht alles in Watte packen. Die allermeisten Motorradfahrer sind doch vernünftig unterwegs, und diejenigen die rasen möchten, können das auch mit 50 PS, das reicht allemal um zu schnell zu sein.

Eine nette Geschichte fällt mir noch zum Thema Rauchen ein. Letztens meinte eine Nichtraucherin, jetzt sei es schon besser, aber es sei immer noch störend, dass geraucht wird. Denn die Raucher gehen vor die Türe des Lokals und kommen dann nach dem Rauchen wieder rein... und dann stinken die nach Rauch!!!

Ich meine nur, dass sollte man dergestalt lösen, dass man nun auch die Raucher im allgemeinen und nicht nur das Rauchen in Gaststätten verbietet... die Damen fand das auch richtig...:gruebel:
 
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Cloudhopper

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Jopp das ist die Kraetze-gewordene EG-Verordnung des Horrors.

Haben wir noch mehrfach gegen demonstriert die letzten Jahre, hat dann wohl nix gebracht.

Und "Danke" an Frau Merkel, die uns solange ueber Lissbaon II abstimmen liess bis ihr das Ergebnis in den Kram passte, haben wir diese gedruckte Warzenpest nun auch am Hacken.

Naechstes mal waehle ich Sinn Fein, die wollen wenigstens aus der EU raus.
 
fmantek

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R1200RT in San Marino Blau
Und warum zitierst Du dann alles ????

Der Text steht doch oben drüber !!!!

Weniger (vollständige) Zitate täten den Freds gut
Und? Ich wollte mich auf eine bestimmte Post beziehen. Wenn ich nur poste taucht meine Verunglimpfung nachher noch unter anderer Leute vernünftigen aussagen auf. Das wollte ich nicht.

Des weiteren muss ich meine Aussage auch nicht rechtfertigen. Hier geht's nicht um Bekehrung, das hier ist längst Religion geworden.

Frank
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

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Naechstes mal waehle ich Sinn Fein, die wollen wenigstens aus der EU raus.
Ja geil. Vielleicht habt ihr dann auch wieder die wöchentlichen Schießereien und Bombenanschläge. Mit Sinn Fein klappt das bestimmt.


.
 
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ABS-Pflicht ab 2016

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