Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Diskutiere Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das sind durchaus valide Punkte. Nur hat das alles nichts mit dem Recht zu tun wie ursprünglich argumentiert.
Classic Sport CS

Classic Sport CS

Dabei seit
23.09.2012
Beiträge
2.766
Ort
13503
Modell
R1250 GS
Ich frag mich immer sollte man wegen 40€ seine Rechtsschutzversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, beim zweiten mal gekündigt werden?
Ich weiß was ich gemacht habe, wenn es um ein Fahrverbot gehen würde okay, aber eventuelle folgen wie Fahrtenbuch auflagen wären mir das nicht wert.
Übrigens sind während Carolla wieder Bestrebungen zur Halterhaftung aufgenommen worden, natürlich fast unbemerkt.
 
G

Gast 32829

Gast
Aber da Du ja weißt das Du 14 km/h drüber warst...….zahlen...…...Krone richten...…...weiter Gas geben......
Da muss man nicht mal die Krone richten, wenn man die wegen so einer Lappalie die Krone richten muss, dann sollte man aufhören mit diesem schönen Hobby.

Josef
 
G

Gast 5187

Gast
Ich weiss ja nicht, was Du rausgelesen oder hineininterpretiert hast.
Für mich gibt es in der Angelegenheit zwei Alternativen.

1. Ich habe den Tatbestand nicht oder nicht so erfüllt = Wahrnehmung berechtigter Interessen (s. Brauni)
Welche Mittel man dafür in Anspruch nimmt, ist dann ein weiterer Aspekt. Auch hier geht allerdings nicht alles (Stichwort 164).

2. Ich habe den Tatbestand erfüllt = Versuch des Austricksens der Behörde.
Hier kann allenfalls bei entsprechendem Tatbestand noch der Versuch in Betracht kommen, die Angelegneheit weich zu landen (Höhere Geldbuße statt Fahrverbot, geringeres Bußgeld o.ä.)

Wo liegt nun unser Dissenz?
 
Pepsi

Pepsi

Dabei seit
02.10.2017
Beiträge
654
Modell
R 1200 GS Rallye
Hier wird kein Recht gesucht sondern mit Verzweiflung ein Schlupfloch. Im Übrigen halte ich die 40 für viel zu gering.
...zu gering halte ich für übertrieben. Schau dir mal Bußgeldtabelle alt und neu im Vergleich an, da wurde einfach der Kleinkram verdoppelt und die dicken Verstöße sind gleich geblieben. Ich würde das mal vorsichtig als Kassenfüllerblickwinkel denn Verkehrserzieheraugenmerk bezeichnen.
 
G

Gast 41871

Gast
Leider füllt manches, dennoch rechtens aufgerufene Ordnungsgeld nur leere Kassen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da wurde nach einem Vergehen ein Gespräch geführt, dann vom Polizisten entschieden ob das Gespräch erfolgreich war im Sinne künftigen Wohlverhaltens im Straßenverkehr. Die eventuell dann noch fällige Gebühr fiel dementsprechend aus. Heute wird gern der Kontakt mit dem Bürger vermieden (nehme ich den Beamten nicht übel, es gibt in letzter Zeit vermehrt äußerst unangenehme Zeitgenossen...), nach geraumer Zeit wird um Geld gebeten. Erziehung erfordert auch die zeitnahe Ahndung jedweden Fehlverhaltens.

Aber darum ging es hier nicht wirklich.

MfG Gärtner
 
Ra_ll_ik

Ra_ll_ik

Dabei seit
28.09.2008
Beiträge
1.028
Ort
Emsland
Modell
R1150GS --> R1200GS --> R1250GS
Summe hin oder her, ich würde wissen wollen ob es ein Bild vom Nummerschild gibt.
Wenn ja anfordern und bezahlen.
Was für mich nicht geht wäre wenn das Kennzeichen handschriftlich vom Gemeindediener aufgeschrieben worden ist. Das sind ja Zustände wie im Nachbarland, da wo die Geschwindigkeiten geschätzt werden dürfen.
Da würde ich dann doch Einspruch einlegen.
Was mich dann doch ein wenig nachdenklich stimmt ist, für wie viele hier 40 Euro eine absolut geringe Summe Geld bedeutet die locker flockig gezahlt werden....
 
G

Gast 5187

Gast
Was für mich nicht geht wäre wenn das Kennzeichen handschriftlich vom Gemeindediener aufgeschrieben worden ist. Das sind ja Zustände wie im Nachbarland, da wo die Geschwindigkeiten geschätzt werden dürfen.
Da besteht inhaltlich noch ein gewaltiger Unterschied.
Was spricht dagegen, eine gemessene Geschwindigkeit einem abgelesenen Kennzeichen zuzuordnen. Damit wird kein Amtsgericht ein Problem haben.
 
hartl15

hartl15

Dabei seit
26.07.2017
Beiträge
1.504
Ort
Ostalpen
Modell
R1200GS_04/16
bezahlen und fertig
40,-€ für 14 kmh das ist noch billig, ich würde noch 2,- € trinkgeld geben
zwei tage vor grenzschliessung in belgien für 3 kmh auserhalb 53,-€
Das mit dem "Trinkgeld geben bzw. mehr überweisen" würde ich in A nicht machen!
Das wird hier als "Respektlosigkeit gegenüber der Behörde" ausgelegt und kostet extra! :nein:

Sorry, doppelt! #54
 
G

Gast 41871

Gast
Vielleicht holt er aber auch grad der Königin ihr Kind....
Ich glaube aber eher, Rumpelstilzchen ist ein Fake, er würde nie selbst seinen Namen verraten!
Die Ehe(n) der Königin blieb(en) bekanntlich kinderlos...

MfG Gärtner
 
D

Doug Piranha

Dabei seit
15.10.2010
Beiträge
1.484
Modell
R 1150 GS (DZ, I-ABS)
Mal angenommen, jeder Motorradfahrer -oder einfach viel mehr Motorradfahrer, als das bisher getan haben- würde gegen solche Verwarnungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Widerspruch einlegen...
...dann kämen gewisse Kreise/Verbände/Vereinigungen/Clubs schnell auf die Idee, ein vorderes Kennzeichen für Motorräder zu fordern. Wollen wir das?
 
Kradmelder24

Kradmelder24

Dabei seit
18.08.2015
Beiträge
162
Modell
R 1200 GS Adv (K255)
Die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage besteht, wenn überhaupt, erst bei drohenden Punkten. Wegen einer 40-Euro-Verwarnung jedenfalls nicht.
Einen Aufriss würde ich jedoch erst machen, wenn es wirklich um etwas geht, zum Beispiel ein Fahrverbot im Raum steht oder man eh schon genügend Punkte hat.
 
hartl15

hartl15

Dabei seit
26.07.2017
Beiträge
1.504
Ort
Ostalpen
Modell
R1200GS_04/16
Leider füllt manches, dennoch rechtens aufgerufene Ordnungsgeld nur leere Kassen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da wurde nach einem Vergehen ein Gespräch geführt, dann vom Polizisten entschieden ob das Gespräch erfolgreich war im Sinne künftigen Wohlverhaltens im Straßenverkehr. Die eventuell dann noch fällige Gebühr fiel dementsprechend aus. Heute wird gern der Kontakt mit dem Bürger vermieden (nehme ich den Beamten nicht übel, es gibt in letzter Zeit vermehrt äußerst unangenehme Zeitgenossen...), nach geraumer Zeit wird um Geld gebeten. Erziehung erfordert auch die zeitnahe Ahndung jedweden Fehlverhaltens.

Aber darum ging es hier nicht wirklich.

MfG Gärtner
Das glaubst du aber jetzt nicht wirklich!?: "Mimimi, ich war´s zwar, verspreche aber, ab er jetzt immer brav sein ..."
Lies doch den Tenor einiger supercooler Poster im Forum!
 
Thema:

Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld - Ähnliche Themen

  • kostenpflichtige Verwarnung

    kostenpflichtige Verwarnung: Hallo zusammen, vergangenen Samstag hatte ich einen Liebesbrief(Knöllchen) der Stadt Villingen-Schwennigen im Briefkasten. Ich bin statt 80km/H...
  • kostenpflichtige Verwarnung - Ähnliche Themen

  • kostenpflichtige Verwarnung

    kostenpflichtige Verwarnung: Hallo zusammen, vergangenen Samstag hatte ich einen Liebesbrief(Knöllchen) der Stadt Villingen-Schwennigen im Briefkasten. Ich bin statt 80km/H...
  • Oben