Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens?

Diskutiere Anzeige aus Italien aus 2019, ist das rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das steht ganz zum Schluss im Strafbefehl. Jeder meint, wenn er die Strafe zahlt, dann ist alles erledigt. Das ist in Italien aber nicht so. Man...
maxquer

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Es müsste ja aber, ein Briefchen mit eben dieser Aufforderung mal an den Halter gesendet worden sein, wurde das ignoriert, selber schuld. Kam da aber vorher nix ist es etwas suspekt.
Das steht ganz zum Schluss im Strafbefehl. Jeder meint, wenn er die Strafe zahlt, dann ist alles erledigt.
Das ist in Italien aber nicht so. Man muss zusätzlich den Fahrer nennen. Das kann man auch über‘s I-Net. Mailadresse steht ganz am Ende des Strafbefehls.
Wer alles liest ist klar im Vorteil.😜🤣

Gruss,
maxquer
 
Larsi

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So, habe es mir nochmals angeschaut. Es geht somit um den Fakt, dass ein Vergehen im 2019 begangen wurde und dann bis im 2021 die Bekanntgabe des Fahrers vom Halter verlangt wurde. ...
Der Fahrer wurde kontrolliert (nicht nur geblitzt), somit sollte er doch bekannt sein. :schulterzucken:
 
maxquer

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Scheinbar reicht den Italienern das nicht. Die wollen eine Halterbestätigung. Frag mich nicht warum.

Gruss,
maxquer
 
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Gast 61523

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Das steht ganz zum Schluss im Strafbefehl. Jeder meint, wenn er die Strafe zahlt, dann ist alles erledigt.
Das ist in Italien aber nicht so. Man muss zusätzlich den Fahrer nennen. Das kann man auch über‘s I-Net. Mailadresse steht ganz am Ende des Strafbefehls.
Wer alles liest ist klar im Vorteil.😜🤣

Gruss,
maxquer
War bei mir ja auch so Internet ging irgendwie nicht, Problem war glaube ich sichere Datenübermittlung, was auch immer, habe damals per Einschreiben mit Rückschein den Wisch an die Adresse in Italien geschickt.

Aber nochmals die Frage kam da mal ein Brief mit der Aufforderung und Bussgeld oder kam nix und jetzt eben nur der Bußgeldbescheid weil die Daten nicht weitergegeben wurden.
Wenn der Halter nie eine Aufforderung zur Weitergabe der info des Fahrers oder was auch immer erhalten hätte, wäre das schon komisch. Frage wäre ja auch müssen diese trotzdem noch nachgereicht werden ?
 
Blacktriple

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Alles so wie beschrieben, ich fuhr das geliehene Moped, wurde kontrolliert und durfte anstandslos nach Laptop zuklappen weiterfahren…

Es wurde nicht geblitzt oder sonstwas!

Gute Fahrt Ciao

Zwischendurch nie Post an mich oder Halter.

Jetzt nach 3 Jahren dieser Brief

PS: Hotel hat sich noch nicht zum Reisezeitraum gemeldet. Schreib ich dann gleich morgen hier rein.

Danke für all eure Hilfe
 
TTTom

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Alles so wie beschrieben, ich fuhr das geliehene Moped, wurde kontrolliert und durfte anstandslos nach Laptop zuklappen weiterfahren…

Es wurde nicht geblitzt oder sonstwas!
Wenn kein Verkehrsverstoß festgestellt wurde, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das kein Behördenfehler ist.
Insbesondere, da Du als Fahrer ja kontrolliert wurdest und Dich sicher auch ausgewiesen hast, so dass der Fahrer von Anfang an feststand und damit eine Anfrage an den Halter bzgl. des Fahrers obsolet wäre.

Dann besteht nur noch die Möglichkeit, dass es um einen anderen Verstoß geht.
 
Blacktriple

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Jetzt kommt das allergeilste

Motorrad wurde vom Halter ERST in 08. 2019 gekauft und von Rostock auf SZ Kennzeichen am 28.08. 2019 umgemeldet nach Kauf!

Wir haben grad mal wegen Unsicherheit in den KFZ Brief geschaut


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Verstehe dich nicht?!


Das Teil wurde aus Rostock kommen auf SZ Ende August umgemeldet.
Ich fuhr das Motorrad erstmals im September und es war vorher im July am Tattag, wie ich selbst, nicht in den Dolos.
 
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Gast 61523

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Alles so wie beschrieben, ich fuhr das geliehene Moped, wurde kontrolliert und durfte anstandslos nach Laptop zuklappen weiterfahren…

Es wurde nicht geblitzt oder sonstwas!

Gute Fahrt Ciao

Zwischendurch nie Post an mich oder Halter.

Jetzt nach 3 Jahren dieser Brief

PS: Hotel hat sich noch nicht zum Reisezeitraum gemeldet. Schreib ich dann gleich morgen hier rein.

Danke für all eure Hilfe

So habe ich das auch Verstanden.

Da wird irgendwas durcheinander gekommen sein, vermute auch das dieser Brief nix mit deiner Kontrolle zu tun hat. Müsstest dann nachweisen das da was nicht stimmt.
 
Blacktriple

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Wie mir hier im Fred vorgeschlagen wurde, habe ich eben die juristische Rechtsabteilung des ADAC telefonisch kontaktiert.

Er gab mir eine Emailadresse, um die Bilder der Anzeige aus Italien und das Foto über die Anmeldung erst im August des Motorrades weiterzuleiten.

Dort wird mein Problem geprüft und Sie melden sich in den nächsten Tagen!

Ich werde berichten.

Info vom Hotel, ich war noch NIE im July bei denen.
 
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Gast62911

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Was für ein Aufwand, was für ein Ärger. Bin mir zu Nord-Italien aber schon seit Jahren im Klaren und meide möglichst den Sektor. Danke für den Thread, der meine Bedenken zum Besuch dieses Landesteils weiter bestärkt. 👍
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn Du nach Süd-Italien willst, musst Du durch Nord-Italien.
Ausserdem ist es dort genauso.

Als erstes geht es ja darum ob das Vergehen überhaupt so erfolgte wie beklagt. Wenn das Kennzeichen zu einem Unimog gehört ist es eben sehr unwahrscheinlich, dass dieser in Italien war.
Ohne Beweismittel geht's auch in IT nicht. Ob das jetzt ein Heckfoto ist welches bei uns als Beweismittel nicht taugt, sei dahingestellt. Bei uns gilt bei Geschwindigkeitsverstössen die Fahrerhaftung, in AT und IT die Halterhaftung.
Angenommen "ich" bin mir aber bewusst, dass der Vorwurf stimmt, aber schon "ewig" her ist, dann stellt sich die Frage der Verjährung.
Ist das Beweismittel untauglich oder nach deutschem Recht greift die Verjährung, dann darf man meines Wissens nicht sagen "ja, das war ich zwar, aber es ist ja verjährt" (dann läuft die Frist erneut), sondern "ich berufe mich, nach deutschem Recht, auf die x-jährige Verjährung" und muss das so auch den deutschen Behörden(!) mitteilen. Dann verfolgen die deutschen Behörden den Fall nicht weiter.
Allerdings sollte man sich dann während der Zeit der italienischen Verjährung nicht in Italien erwischen lassen. DAS könnte sehr teuer werden.
Und es gilt immer: Wer etwas getan hat sollte im Zweifel die E..r haben und dazu stehen.
gerd
 
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Gast 61523

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Da wird einer mit dem Kennzeichen in Italien zu schnell gewesen sein, vielleicht hat er aus Zufall danach das Fahrzeug abgemeldet oder er war Schlau und hat es wegen dem Verstoß abgemeldet. Bei der Halteranfrage wurde eben der neue Halter weitergegeben. Da hat die Zulassungsstelle oder wer auch immer dafür zuständig ist auch nicht mitgedacht. Problem der jetzige Halter hat den Rotz an der Backe.
Beweisen lässt sich das, nur eben hat er die Rennerei.
 
Blacktriple

Blacktriple

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Der ADAC Anwalt rief eben an…
Puh

Als erstes, die Strafe aus der Anzeige bezieht sich auf den Verstoß, den damaligen Fahrer nicht benannt zu haben. Wir nennen es mal Verstoß Nummer 2

DIESE Strafe bezieht sich also auf VERSTOẞ 2!!!

Es gab in der Vergangenheit einen weiteren Verstoß, wir nennen ihn VERSTOSs Nummer 1 !!!

Dieser wird im jetzigen Schreiben nicht benannt, ist aber bei genauem lesen vorhanden.

Es wurde mir empfohlen, den Halter, nicht ich als evtueller Fahrer, zu fragen ob er eine Rechtsschutzversicherung hat!

Diese sollte das alles klären.
Falls nicht, gibt es in München einen italienischen Verkehrsanwalt.
Der könnte gegen Entgelt, evtuell höher als die Strafe oder die Strafen( 2 Verstöße! ) helfen.

Er riet nun zu Anwalt, oder aussitzen und Region für 5 Jahre bis zur Löschung der Angelegenheit meiden.
Das gilt für den Halter, ich als eventueller Fahrer bin ja unbekannt.

Muss diese Nachricht erst mal sacken lassen und mich mit dem Halter für diese Angelegenheit besprechen.

So ein Mist!
 
Reimund

Reimund

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Aussitzen war noch nie eine wirklich gute Idee. Ich rate, zu zahlen. Falls du noch innerhalb der Füntagesfrist bist, reduziert sich doch die Strafe um 30% auf ca. 224,- Euro. Letztendlich wird das billiger sein, als das, was ein Anwalt dir zusammen schreibt.
 
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Gast 61523

Gast
Aussitzen war noch nie eine wirklich gute Idee. Ich rate, zu zahlen. Falls du noch innerhalb der Füntagesfrist bist, reduziert sich doch die Strafe um 30% auf ca. 224,- Euro. Letztendlich wird das billiger sein, als das, was ein Anwalt dir zusammen schreibt.
Er als Fahrer kann ja nix dafür, der dumme ist der Halter.
Wäre es ein guter Kumpel, hat ja auch das Moped zur Verfügung gestellt, würde ich das ganze halbieren für jeden 112 Euro, dann passt das.
Evtl. ein Versuch wäre einen Bekannten ( der gut in Italienisch ist) damit behelligen ob er in Italien mal anrufen und das klären könnte, das der Bescheid an den vorherigen Halter geht.
Anwalt halte ich nix davon, ausser wenn es um richtig heftig Geld oder Fahrverbot geht, den Spaß mit Rechtschutzversicherung und Anwalt und Blabla hatte ich auch mal, Ende vom Lied konnte über 5000 DM selber zahlen und auf Rechtschutz war geschi..... Seither nie wieder, das wiederum ist aber eine andere Geschichte.
 
Barmbeck-Basch

Barmbeck-Basch

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Moin, ich habe in 2018 ein Zahlungsaufforderung von 199€ bekommen. Je Später bezahlt desto höher das Bußgeld. Mir wurde vorgeworfen ich sei mit meinen Golf HH-xx 00 durch eine für Touristen gesperrte Video überwachte Zone gefahren. Ich solle zahlen oder Widerspruch einlegen. Das widersprechen ginge aber nur durch einen Italienisch Sprechenden Anwalt. Leider bin ich zu zu den angegebenen Zeitpunkt in Italien weder habe ich jemals in meinen Leben einen Golf besessen. Ich war der Meinung der Brief war ein Fake. Ich habe aber Sicherheitshalber mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert und siehe da das war kein Fake und ich solle mich mit einen Italienischen Anwalt in Verbindung setzen.
Gesagt, getan. In Italien werden Feststellungsbescheide Archiviert und erst bei Begleichung der Schuld auf Antrag durch einen Anwalt annulliert. Ach so das Nummernschild gehört zu meiner Simson. Und einen Recht Herzlichen dank an unsere Behörden für das weiterleiten von ungeprüften Daten.

Anbei ein Auszug aus der Korrespondenz mit meinen Anwalt:


Sehr geehrter Herr Henschel,



in der oben vermerkten Angelegenheit und mit Bezug auf mein Schreiben vom 05.06.2018 teile ich Ihnen mit, dass ich zwischenzeitlich von der Verkehrspolizei Bologna die schriftliche Bestätigung erhalten habe, dass keine Strafe geschuldet ist und des Feststellungsbescheid annulliert und archiviert worden ist.



Die Angelegenheit ist somit erledigt und ich werde den Vorgang mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen.



Mit freundlichen Grüßen

Ich hätte da noch einen. Aber das ist nicht mein Thread.

@ Blacktriple, ich kann dir gerne den Anwalt nennen. Er spricht Deutsch und wir haben alles Telefonisch und per @-Mail geklärt.
 
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Gast 61523

Gast
Der ADAC Anwalt rief eben an…
Puh

Als erstes, die Strafe aus der Anzeige bezieht sich auf den Verstoß, den damaligen Fahrer nicht benannt zu haben. Wir nennen es mal Verstoß Nummer 2

DIESE Strafe bezieht sich also auf VERSTOẞ 2!!!

Es gab in der Vergangenheit einen weiteren Verstoß, wir nennen ihn VERSTOSs Nummer 1 !!!

Dieser wird im jetzigen Schreiben nicht benannt, ist aber bei genauem lesen vorhanden.

Es wurde mir empfohlen, den Halter, nicht ich als evtueller Fahrer, zu fragen ob er eine Rechtsschutzversicherung hat!

Diese sollte das alles klären.
Falls nicht, gibt es in München einen italienischen Verkehrsanwalt.
Der könnte gegen Entgelt, evtuell höher als die Strafe oder die Strafen( 2 Verstöße! ) helfen.

Er riet nun zu Anwalt, oder aussitzen und Region für 5 Jahre bis zur Löschung der Angelegenheit meiden.
Das gilt für den Halter, ich als eventueller Fahrer bin ja unbekannt.

Muss diese Nachricht erst mal sacken lassen und mich mit dem Halter für diese Angelegenheit besprechen.

So ein Mist!
Ich als Halter hätte da von Italien so die Schnauze voll das ich auf 5 Jahre verzichten könnte. Man hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und kann jetzt dem Mist hinterher rennen und muss die Unschuld beweisen, da bekomme ich schon wieder Puls :stomp:

:giggle:
 
Klausmong

Klausmong

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Als erstes, die Strafe aus der Anzeige bezieht sich auf den Verstoß, den damaligen Fahrer nicht benannt zu haben. Wir nennen es mal Verstoß Nummer 2

DIESE Strafe bezieht sich also auf VERSTOẞ 2!!!
Das ist genau das, was ich schon geschrieben habe.

Nicht den Fahrer benennen ist in manchen Ländern eine Ordnungswidrigkeit.

Ich als Halter hätte da von Italien so die Schnauze voll das ich auf 5 Jahre verzichten könnte. Man hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und kann jetzt dem Mist hinterher rennen und muss die Unschuld beweisen, da bekomme ich schon wieder Puls :stomp:
Stimmt nicht, der Halter hat den Fahrer nicht benannt, das ist eben in vielen Ländern Gesetz das zu tun, nur in Deutschland kennt man das nicht.
In dem Schreiben steht auch, das man eine Strafe bekommt, wenn man den Fahrer nicht nennt.
 
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