CoC Papiere bei BMW?

Diskutiere CoC Papiere bei BMW? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...dann wirst du, wenn es diese Bescheinigung nicht gratis gib, wohl oder übel eine kaufen müssen. Wobei, wenn der deutsche Käufer deine GS...
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...dann wirst du, wenn es diese Bescheinigung nicht gratis gib, wohl oder übel eine kaufen müssen.

Wobei, wenn der deutsche Käufer deine GS wirklich will, sollten die paar €uro drinn liegen.... :)
 
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Randyacres

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Meine GS ist am gleichen Standort wie Deine gefertigt. Und Du denkst echt, dass BMW da eine extra Version für Deutschland, eine für Frankreich, eine für die Schweiz etc. baut? Hey, wach auf!
tja, zumindest bei den ersten 12ern gab es unterschiedliche Software Versionen mit unterschiedlicher Leistungsabgabe, auch innerhalb der EU. Unterschiedlich war, dass Frankreich ca. 5 Ponies mehr am Start hatte als Deutschland
 
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vilkas

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Das ist leider totaler Bullshit. Und bezüglich Zulassung gibt es da keinen Unterschied. Hast Du die entsprechende Verordnung gelesen?

Meine GS ist am gleichen Standort wie Deine gefertigt. Und Du denkst echt, dass BMW da eine extra Version für Deutschland, eine für Frankreich, eine für die Schweiz etc. baut? Hey, wach auf!

Und die Ausstattungen bzw. Pakete werden durch die lokalen Niederlassungen definiert. Aber es sind immer die gleichen ABS, Räder etc. verbaut.

Manchmal frage ich mich schon, was Zeitgenossen so rauchen.

Nochmals: Ein Fahrzeug, egal ob PW, LKW, Motorrad etc. benötigt in der EU ein CoC. Und ein solches wird daher durch den Hersteller beim Verlassen des Werkes mitgeliefert.

Warum soll ein Fahrzeughersteller jedem Fahrzeug, egal welchers Lieferland, Dokumente beilegen die für die EU vorgeschrieben sind?
Gibt es schweizer Gesetze die eine CoC bei Auslieferung verlangen?
 
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vilkas

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Das ist korrekt. Nur hilft dies hier in der Schweiz niemandem...

Abgesehen davon: UK wird in kürze nicht weiter zur EU gehören und dann....

Wenn man z.B. als Deutscher in die Schweiz zügelt (ja, das gibt es oft), dann benötigt man eben trotzdem dieses CoC im Original. Sonst darf man zwar sein Fahrzeug trotzdem mitnehmen, aber nur auf dem Hänger und nicht hier einlösen.
Das ist falsch. Ich bin mit meinem Golf aus Österreich eingereist, habe ein paar formalitäten erfüllt, habe ihn bei der MFK vorgeführt und mir ein Schweizer Kennzeichen abgeholt.

Nachtrag - die Weisung des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Schweiz) über Direkt- und Parallelimport

Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung

Punkt 3.1 - Notwendige Unterlagen
...
1604789947569.png


sonst noch Fragen?
 
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war bei mir damals auch so - Umzugsgut - ohne CoC
 
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War / ist das nicht der günstigeren Versicherungsprämie geschuldet in Deutschland ?

Josef
hat aber nichts mit den CoC zu tun....

PS war früher noch unterschiedlich geregelt - in D`land war es eine 100 PS Grenze (freiwillig von den Versicherungen so vereinbart

So, wie die Hubraumgrenze in Italien, ab 2000 ccm wird es teuer

Aber wie gesagt, hat mit der eigentlichen Frage, warum die CoC nicht gratis beiliegen? zu tun....
 
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Demokrit

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Abgesehen davon: UK wird in kürze nicht weiter zur EU gehören und dann....
Nach dem 31.12.20 geht es beim UK nicht mehr. Ganz einfach. Danach müsste man nicht nur das CoC erwerben, sondern auch noch diverse Dienstleistungen zum Grenzübertritt bezahlen, die voraussichtlich den Vorteil eines Kaufes im UK nullen dürften. Ein Umzug in ein anderes Land ist wohl immer mit Kosten verbunden. Da täten mich ca. EUR 88,- nicht weiter grämen.
Und zur Schweiz: Ich erwähnte bereits den Status der CH aus EU Sicht. Hier bliebe es zu prüfen, wie weit die Assoziation reicht. Das Stichwort ist "EU Zulassungsdatenbank". Mich würde es fast wundern, wenn die CH daran nicht teilnehmen würde.
 
lederkombi

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Nach dem 31.12.20 geht es beim UK nicht mehr. Ganz einfach. Danach müsste man nicht nur das CoC erwerben, sondern auch noch diverse Dienstleistungen zum Grenzübertritt bezahlen, die voraussichtlich den Vorteil eines Kaufes im UK nullen dürften. Ein Umzug in ein anderes Land ist wohl immer mit Kosten verbunden. Da täten mich ca. EUR 88,- nicht weiter grämen.
Und zur Schweiz: Ich erwähnte bereits den Status der CH aus EU Sicht. Hier bliebe es zu prüfen, wie weit die Assoziation reicht. Das Stichwort ist "EU Zulassungsdatenbank". Mich würde es fast wundern, wenn die CH daran nicht teilnehmen würde.
Für eines meiner EU-Importfahrzeuge benötigte ich zwingend das CoC, liegt bei Fiat auch generell bei und kostet nichts (so wie auch bei Honda).
 
lederkombi

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Das ist falsch. Ich bin mit meinem Golf aus Österreich eingereist, habe ein paar formalitäten erfüllt, habe ihn bei der MFK vorgeführt und mir ein Schweizer Kennzeichen abgeholt.

Nachtrag - die Weisung des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Schweiz) über Direkt- und Parallelimport

Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung

Punkt 3.1 - Notwendige Unterlagen
...
Anhang anzeigen 374717

sonst noch Fragen?
Und wie bitte willst Du diese Nachweise erbringen, ohne CoC? (ich lerne gerne dazu und ja, ich habe ausgezeichnete Verbindungen zur MFK und zum Astra)


Ich empfehle Dir dringend das von Dir verlinkte Dokument in Ruhe durchzulesen und auch zu verstehen. Ohne CoC wird es teuer und aufwändig. Steht alles dort drin.

(und übrigens danke für den Link zum Dokument. Es hilft mit Sicherheit dem einen oder anderen)
 
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lederkombi

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war bei mir damals auch so - Umzugsgut - ohne CoC
Das ist korrekt. Wenn das Fahrzeug die unter 1. aufgeführten Anforderungen (siehe Links von vilkas) erfüllt, dann braucht es keine Typengenehmigung (und auch kein CoC). Dies scheint bei Dir somit der Fall gewesen zu sein.
Unter Punkt 3 sind dann die notwendigen Unterlagen für die Typenprüfungsfreie Inverkehrsbringung aufgeführt. Somit wurde Dein Fahrzeug mittels Einzelabnahme zugelassen? Insbesonder aus Deutschen Zulassungspapieren gehen ja die notwendigen Angaben gemäss 3.2 hervor. Umgekehrt wird das schwer, denn im Schweizer Fahrzeugausweis steht dazu nichts und daher braucht es dann eben wieder das CoC (oder man besorgt sich gegen Entgelt eine Kopie des Typenscheins der Schweiz.
 
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vilkas

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Und wie bitte willst Du diese Nachweise erbringen, ohne CoC? (ich lerne gerne dazu und ja, ich habe ausgezeichnete Verbindungen zur MFK und zum Astra)


Ich empfehle Dir dringend das von Dir verlinkte Dokument in Ruhe durchzulesen und auch zu verstehen. Ohne CoC wird es teuer und aufwändig. Steht alles dort drin.

(und übrigens danke für den Link zum Dokument. Es hilft mit Sicherheit dem einen oder anderen)
Nochmals - es war weder bei mir noch bei Topas aufwändig und teuer.
Auf was beziehst du dich eigentlich - bitte ein konkretes Zitat und nicht ein schwammiges "lies das Dokument" - hast du es eigentlich gelesen?

Abgesehen davon - wir warten noch immer alle gespannt auf dein Gesetzt wonach einem in der Schweiz verkauftem Fahrzeug ein CoC beigelegt werden muss.
Bitte beleg diese Aussage im Ursprungsposting - ich will auch was dazu lernen.

v.
 
lederkombi

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Nochmals - es war weder bei mir noch bei Topas aufwändig und teuer.
Auf was beziehst du dich eigentlich - bitte ein konkretes Zitat und nicht ein schwammiges "lies das Dokument" - hast du es eigentlich gelesen?

Abgesehen davon - wir warten noch immer alle gespannt auf dein Gesetzt wonach einem in der Schweiz verkauftem Fahrzeug ein CoC beigelegt werden muss.
Bitte beleg diese Aussage im Ursprungsposting - ich will auch was dazu lernen.

v.
Du bist der Hirsch im Verdrehen. Wo bitte habe ich geschrieben, dass es ein Gesetz gäbe, welches verlangt, dass ein CoC beigelegt werden muss? Dein Leseverständnis zeigt mir aber, wieso Du den Sachverhalt nicht verstehst.

Also zum letzten Mal extra für Dich:

Jedes Fahrzeug verlässt das Produktionswerk mit einem CoC.

Ist das so schwer zu verstehen?


(und noch etwas: Mit einem CoC hätte Dich das Einlösen mit einer Schweizer Nummer genau 60.- gekostet. Soviel wie jeder Normalbürger auch bezahlt, wenn er einen Ausweis benötigt)
 
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vilkas

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Du bist der Hirsch im Verdrehen. Wo bitte habe ich geschrieben, dass es ein Gesetz gäbe, welches verlangt, dass ein CoC beigelegt werden muss? Dein Leseverständnis zeigt mir aber, wieso Du den Sachverhalt nicht verstehst.

Also zum letzten Mal extra für Dich:

Jedes Fahrzeug verlässt das Produktionswerk mit einem CoC.

Ist das so schwer zu verstehen?


(und noch etwas: Mit einem CoC hätte Dich das Einlösen mit einer Schweizer Nummer genau 60.- gekostet. Soviel wie jeder Normalbürger auch bezahlt, wenn er einen Ausweis benötigt)

Spar dir bitte diese untergriffigen Bemerkungen.

Ob ich nun 60 CHF oder 160 CHF für das Einlösen zahle macht beim Fahrzeugimport kaum einen Unterschied. Weder ist es aufwändig noch teuer. Es gibt mehr als genug andere kosten die mit Übersiedlung bzw direktimport verbunden sind.

Ich kann einfach nicht nachvollziehen wo du einen Skandal siehst. Der CoC hat für einen schweizer Käufer der in der Schweiz ein Fahrzeug kauft nur dann eine relvanz wenn er sein Fahrzeug in den EU-Raum exportieren will.
Wenn du einen Übereinstimmungsbescheinigung (aka CoC) haben willst, dann kauf sie dir bzw. bestehe beim nächsten kauf darauf das sie dir mitgeliefert wird. Anspruch auf die CoC hast du nur wenn es in einem schweizer Gesetzt (bzw. Verordnung) steht.
 
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lederkombi

lederkombi

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Inzwischen habe ich die CoC für meine Hondas erhalten. Das ging problemlos und OHNE Kosten. Einfach Online den Antrag ausfüllen und schon kommt der Kurier. Dauerte keine 4 Tage insgesamt.

Top Service von Honda! (da kann sich BMW noch massiv verbessern)
 
B

Bahnburner

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Hallo Jakob / Lederkombi,

beim Motorrad bin ich nicht sicher, aber beim PKW werden die COCs (zumindest bei BMW) nicht im Werk gedruckt, sondern
  • entweder zentral in einer Drucksachen / Dokumentenabteilung
  • oder - für manche Märkte - lokal beim Importeur bzw. der Tochtergesellschaft.

Das ist legal, denn die neue Rahmenverordnung (EU) 2018/858 schreibt vor, dass der Hersteller (bzw. der Importeur) jedes Serienfahrzeug (in der EU) nur mit einem COC in Verkehr bringen darf.
DAss das COC im Werk schon gedruckt / beigelegt werden müsste, steht nix in der VO.

Ob BMW Schweiz nun die COCs von der Zentrale bezieht oder (im Bedarfsfall) selbst druckt weiß ich leider nicht.
die 200 CHF sind aber ein individueller Preis von NMW CH, in D kostet ein Duplikat einen mittleren zweistelligen Betrag, und das geht komplett für das Handling drauf, daran ist nix verdient.

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
 
lederkombi

lederkombi

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Hallo Matthias

danke für die Infos, sie decken sich mit meinen inzwischen erlangten Erkenntnissen. Unschön ist, dass BMW für das erste Erstellen einen derart hohen Preis verlangt, welcher meiner Meinung nach bei einer ersten Ausstellung in keinster Weise gerechtfertigt ist. Als Duplikat wäre ein Preis klar gerechtfertigt zur Deckung der Kosten, aber auch da sind 200 CHF wohl deutlich überrissen.

Das Honda-CoC ist es übrigens auch nur ein einfacher Laserdruck, also kein Siegel oder Echtheitsmerkmal...trotzdem ist es gemäss Honda Europa das Originalzertifikat. Ein Duplikat zu erstellen kostet auch bei Honda.
 
V

vilkas

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Nachdem alle sgeklärt ist noch ein Nachtrag:
Verordnung (EU) 2018/858 gilt für alle Kraftfahzeuge ausgenommen der in Art 2 Geltungsbereich Punkt (2) genannten.

Für Motorräder (zweispurige Kraftfahrzeuge) gilt Verordnung (EU) Nr. 168/2013 (in der Fassung vom 31.1.2019 (ich hoffe ich hab das jetzt richtig zitiert...)

BTW - Mea Culpa - irgendwo habe ich gesagt es würde eine Richtlinie für die Zulassung von Motorrädern geben. Das war unkorrekt. Die Richtlinie ist durch die oben genannte Verordnung ersetzt worden. Wer den unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung wissen will -> Wikipedia; dort ist es gut erklärt.

Was mioch etwas verwundert - das Honda Schweiz einen Ausdruck eines Laserdruckers als als CoC bezeichnet.
In Artikel 38 Pkt 2 der Verordnung (EU) 168/2013:
."..Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck ist in den Durchführungsrechtakten festzulegen, dass das für die Bescheinigung verwendete Papier durch verschiedene drucktechnische Sicherungen geschützt sein muss. Die ersten entsprechenden Durchführungsrechtsakte werden bis zum 31. Dezember 2014 erlassen. "

OK - ich habe jetzt nicht nach den Durchführungsrechtakten gesucht ... Und auch wenn dort was steht - der Schweizer Honda Händler muss sich in der Schweiz an Schweizer Recht und nicht an EU recht halten.

v.
 
lederkombi

lederkombi

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Das mit dem Laserdruck hat mich auch verwundert, aber gemäss Honda (das Zertifikat wird irgendwo im Osten ausgestellt, genauer es kommt aus Sofia/Bulgarien!) ist das das Original. Ich dachte erst auch, dass das ja kaum sein kann, aber die Bestellung erfolgt via Honda Deutschland-Webseite bzw. man wird von Honda Schweiz auf die Deutsche Webseite umgeleitet und muss dort in einem mehrstufigem Verfahren das CoC bestellen.
 
lederkombi

lederkombi

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Hier noch die Antwort von BMW:

Guten Morgen Jakob und entschuldige die lange Abklärungsdauer. Die CoC-Formulare werden seit diesem Jahr bei allen Neufahrzeugen beigelegt. Wir bitten dich um dein Verständnis, dass dies in der Vergangenheit nicht entsprechend gehandhabt wurde und daher die CoC-Formulare für Ihre BMW Motorräder kostenpflichtig beim BMW Motorrad Partner bestellt werden müssen. Wir wünschen dir trotzdem viel Freude beim Fahren und einen erfolgreichen Wochenstart.
 
Thema:

CoC Papiere bei BMW?

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