Drohnenführerschein und Registrierung ist jetzt Pflicht

Diskutiere Drohnenführerschein und Registrierung ist jetzt Pflicht im Zubehör Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Doch, im Prinzip schon.
bswoolf

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R1150R BJ 2002 EZ und noch so einige Moppeds mehr
Doch, im Prinzip schon.
 
NaseDC

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R 1200 GS MÜ
Ich habe sie mir bei meiner Druckerei nach PDF im Checkkartenformat auf Kunststoff drücken lassen. Habe jetzt zwar 10 Stück oder so, aber dafür in den 5 Jahren immer frische.
www seltmann. de
 
Lummel

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R1200RS LC Bj. 6/15
Kann man hier bestellen:
Drohnenführerschein als Karte bestellen

Die Krux ist, dass per Gesetz der QR- Code auf der Karte noch lesbar sein muss und daher das PDF nicht gerade so verkleinert werden kann. Mir reicht es jedoch das PDF auf dem Smartphone vorzeigen zu können.

Ich habe alle Dokument wie Perso, Fahrzeugscheine, Führerschein etc. gesichert auf dem Smartphone. Kommt manchmal vor, dass ich einen Fahrzeugschein vergesse oder die ganze Dokumentenbörse. Dann hat man im Notfall wenigstens noch die digitalen Kopien zum Vorzeigen. Besser als nix ...
 
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curious

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vor 14 Tage prüfung durchgeführt außer dem PDF nichts weiter erhalten
 
NaseDC

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Das ging mir auch so, deshalb hatte ich wie oben schon geschrieben eine E-Mail an uas@lba.de gesendet.
Guten Tag,

ich ( Max Mustermann, Fernpiloten-ID: DEU-XX-xxxxxxxxxxxx) habe 00.00.2021 meine Daten vervollständigt und eine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) beantragt.
Als Identitätsnachweis habe ich ein Bild meines Personalausweises hochgeladen.
Leider kann ich bisher keine hinterlegte e-ID bzw. E-Mail über diese verzeichnen.
Wie lange dauerte die Identitätsprüfung?
Wann kann ich mit der e-ID rechnen?

Mit freundlichem Gruß

Max Mustermann
Auf diese E-Mail erhielt ich binnen 3 Tagen meine e-ID.
 
MichaelR

MichaelR

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F800GS Trophy
die Prüfung ist ja nicht so schwer, aber

Ich bin DMFV Mitglied und automatisch registriert worden.
Ich muss nur noch auf meine eID warten.....

So stand es in der Mail.
mit oder ohne Prüfung?
 
NaseDC

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Über DMFV hatte ich meine "alte Lizenz", diese wäre nächstes Jahr ausgelaufen, ich hatte die Prüfung nur erneut gemacht, weil z.Z. kostenlos beim LBA.
Von DMFV hatte ich nix gehört.
 
Lummel

Lummel

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Meine e-ID ist heute nach 14 Tagen gekommen.
 
MichaelR

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Ich habe eine Mail vom DMFV bekommen.

Gerechnet hab ich nicht damit :coo8ol:

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Liebes DMFV-Mitglied,

„Wann bekomme ich meine EU-Registrierungsnummer?“

Das fragen uns in diesen Tagen viele unserer Mitglieder. Und dies nicht ohne Grund, denn bereits seit dem 31.12.2020 hat die entsprechende EU-Durchführungsverordnung Rechtskraft.


Wegen technischer und organisatorischer Probleme hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) jedoch die Registrierungspflicht bis zum 30.04.2021 aussetzen müssen. Davon betroffen ist auch die Sammelregistrierung der Verbandsmitglieder durch die Luftsportverbände DMFV und DAeC.


„Was bedeutet das nun für mich?“

Sie brauchen sich weiterhin um nichts zu kümmern. Sie erhalten den Zugang zu Ihrer sogenannten eID-Nummer per E-Mail direkt vom LBA, sobald die Sammelregistrierung möglich ist. Nach letzten Informationen soll es Ende März soweit sein, so dass jedes DMFV-Mitglied spätestens am 30.04.2021 seine persönliche Registriernummer in Händen hält.

„Was geschieht, wenn ich mich bereits selbst beim LBA registriert habe?“

Gar nichts. Die EU-Datenbank erkennt Doppelregistrierungen und filtert diese heraus. Ihre bereits vom LBA vergebene Registriernummer behält ihre Gültigkeit.

„Wie bekomme ich künftig alle wichtigen Informationen aus erster Hand?“

Wir schicken Ihnen die heutige Mail aus der Verpflichtung heraus, Sie über die Verzögerung bei der Sammelregistrierung und deren Gründe seitens der Behörde in Kenntnis zu setzen.

Damit wir Sie auch in Zukunft direkt über gesetzliche Entwicklungen und andere wichtige Modellflugthemen informieren dürfen, benötigen wir Ihre Zustimmung.


Wenn Sie dies wünschen, melden Sie sich bitte für unseren kostenlosen Newsletter MITGLIEDERINFO an.


Vielen Dank für Ihre Geduld und einen guten Start in die Flugsaison, sofern es die Pandemielage wieder zulässt.


Mit freundlichen Grüßen / Best regards


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D

Demokrit

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Das LBA hat mich ziemlich frustriert. Ich lebe in den Niederlanden, kann aber über die deutsche und belgische Grenze spucken - wenn ich denn wollte. Hier in den NL interessiert sich staatlicherseits noch niemand für die neue EU Verordnung - sie ist hier nicht ratifiziert, und angesichts der Pandemie hat man wohl auch dringenderes zu tun, die auch hier geltenden Regeln und Pflichten in einen "Führerschein" zu gießen.
Da ich mindestens so oft in DE fliege wie in den NL, habe ich am 25.01. das LBA angemailt, mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz im EU Ausland den deutschen Drohnenführerschein machen kann. Bereits am 19.02. erhielt ich Antwort. Sinngemäß: "Wir kriegen viele Fragen gestellt, die wir gerne beantworten würden, wenn wir Lust dazu hätten. Haben wir aber nicht, und deshalb haben wir unser FAQ gewaltig erweitert. Mit etwas Glück wird ihre Frage dort jetzt beantwortet."

Wird sie aber nicht.

Deshalb meine Frage in die Runde, speziell an Leute, die aktuell den Test machen: Kann man beim Test eine nicht-deutsche Adresse angeben? Danke für allen Input.
 
FlowRider

FlowRider

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Ist denn eine deutsche Adresse verbindlich gefordert? Es geht ja darum, die Person zu identifizieren
 
Hobbyfahrer

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Man muss eine Kopie von seinem deutschen Ausweis mit einsenden. Das LBA ist nur für die Umsetzung in Deutschland zuständig.
 
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Demokrit

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Man muss eine Kopie von seinem deutschen Ausweis mit einsenden. Das LBA ist nur für die Umsetzung in Deutschland zuständig.
An einem deutschen Ausweis mangelt es mir nicht - lediglich an einer deutschen Adresse.

Und es bleibt eine Frage genereller Natur. Was passiert einem EU Europäer aus einem Land, welches noch keinen 'Führerschein' erfordert, wenn er oder sie in Deutschland fliegt?
 
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