Frage zum Mitarbeiter Kfz-leasing (Auto)

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ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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An einem Leasing-Geschäft verdienen immer mindestens drei Parteien.
1. der Händler
2. der Leasinggeber
3. die refinanzierende Bank.

Macht eigentlich nur dann Sinn wenn man kein Kapital binden will (oder keins hat, dann aber eher Finanzierung)

Die 1% Regelung oder Fahrtenbuch steht auch an !
Da hier vom BLP ausgegangen wird entfällt die lästige Rabattdiskutiererei - Vorteil für den Verkäufer
Wer einen Neuwagen fahren will fährt damit m.E. nicht so schlecht, oder?
Z.B. 20000€ BLP
Leasing rate ist dann z.B. 200€*1,1%*12 Mon. = 2640 € im Jahr - wenn ich heute das Fzg mit 10% NL kaufe, (= 18200€ netto ...krieg ich den noch für 15600 verkauft?

Und zum Anderen:
Warum soll da die 1% Regel Anwendung finden?
Der Leasingnehmer bezahlt sein Fahrzeug ja regulär, das wird ja nicht von der Fa. bezahlt, somit auch kein steuerpflichtiger Geldwerter Borteil, oder habe ich etwas falsch verstanden?
 
DerMeister

DerMeister

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Nö. Wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug auf seinen Namen zulässt hat sich was mit 1%.

Gilt nur für auf vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeuge.
 
G

Gast 7673

Gast
Da hier vom BLP ausgegangen wird entfällt die lästige Rabattdiskutiererei - Vorteil für den Verkäufer
Wer einen Neuwagen fahren will fährt damit m.E. nicht so schlecht, oder?
Z.B. 20000€ BLP
Leasing rate ist dann z.B. 200€*1,1%*12 Mon. = 2640 € im Jahr - wenn ich heute das Fzg mit 10% NL kaufe, (= 18200€ netto ...krieg ich den noch für 15600 verkauft?

Und zum Anderen:
Warum soll da die 1% Regel Anwendung finden?
Der Leasingnehmer bezahlt sein Fahrzeug ja regulär, das wird ja nicht von der Fa. bezahlt, somit auch kein steuerpflichtiger Geldwerter Borteil, oder habe ich etwas falsch verstanden?
siehe hier :-- > https://www.volkswagenleasing.de/de/home/leasing/mitarbeitermotivation/leasing_fuer_mitarbeiter.html

und hier


[url]http://www.wts.de/de/img/20150501_Auto_Steuern_Recht_Heuser_Mitarbeiterleasing%281%29.pdf

[/URL]
 
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