“Zusatzscheinwerfer” gibt es eigentlich garnicht. Die Scheinwerfer die gemeint sind und die viele, inklusive mir, an der GS verbaut haben sind immer Nebelscheinwerfer.
Diese dürfen nur Leuchten wenn Standlicht/Begrenzungslicht, Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet sind. Mit dem Tagfahrlicht dürfen diese eigentlich nicht leuchten, oder das Tagfahrlicht muss sich abdunkeln und zum Standlicht/Begrenzungslicht werden.
Letzteres passiert hin und wieder aber garnicht. An meiner Maschine leuchten die originalen Nebler auch, sobald ich die Zündung einschalte und/oder der Motor läuft und das TFL aktiviert ist.
Zu deiner Frage, codieren müsste man das können weil es einfach so, wie es bei mir bsplw. geschaltet ist, einfach nicht richtig ist aber in anderen Ländern vielleicht zulässig ist. Probleme gab es damit übrigens noch nie. Als ich meine Karre bekam sagte der Vorbesitzer, er hat es extra so einstellen lassen, dass die Dinger immer leuchten.
Fazit also, einfach mal zum Freundlichen und nachfragen.
Die Zusatzscheinwerfer die angesprochen wurden sind in aller Regel zusätzliche Fernscheinwerfer, die dann auch nur bei Fernlicht mit leuchten dürfen. Nebelscheinwerfer werden aber gerne als Zusatzscheinwerfer bezeichnet.
Grüße