Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht

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Hallo!

Mit PKW fremdes Garagentor angerempelt- laut Gutachten rund 1200€ Schaden (nur Repararur- nicht Austausch!)

Versicherung will der Geschädigten den Schaden nicht bezahlen, weil das Garagentor (vorher top Zustand!) schließlich nichts mehr wert gewesen sei, weil bereits 30 Jahre alt.

Nun hätte die Geschädigte gerne den Schaden von mir erstattet, was ich auch nachvollziehen kann.
Wenn die Auffassung der Versicherung korrekt ist, werde ich der Eigentümerin den Schaden bezahlen- auch wenn ich dazu formal vielleicht nicht verpflichtet wäre (weil Tor ja eigentlich 0€ wert).

Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt- lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten um die Versicherung zur Zahlung zu bewegen?
 
DTD

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wenn du im Rechtschutz bist würde ich einen Anwalt fragen ob das so rechtens ist.
 
Larsi

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Die Diskussion gab es hier neulich schon einmal.
Das Vorgehen, der Versicherung wurde dort auch so beschrieben und als rechtens deklariert.

Entspricht nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden!
 
Jonni

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Zu ersetzen ist der Zeitwert. Seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung. Bei einem 30 Jahre alten Tor sind dies leider € 0,00.

CU
Jonni
 
Fredl

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Servus hdo,
ich kann Dir ein Lied von solchen Fällen singen.
Prinzipell hast Du nicht´s mehr mit der Sache zu tun, da Du ja den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung gemeldet hast.
Die Geschädigte muss also mit der Haftpflichtversicherung streiten.
Sprich Anwalt beauftragen, Fristsetzung, Klage usw.
Die Versicherungen weigern sich oft bis zu letzt, schicken dann Gutachter, machen ein Vergleichsangebot usw.
Mir hat ein kleiner Traktor (Monster mit 400 PS und Erntemaschine) den Jägerzaun auf 20 Meter demoliert.
Ich habe den Schaden von einem Zaunbauer begutachten lassen und den Kostenvoranschlag an die Versicherung weitergeleitet. Die hat erstmal abgelehnt mit der Begründung das der Zaun ja schon 50 Jahre alt ist. Hab dann einen Anwalt beauftragt, Fristsetzung, Gutachten, Gegengutachten der Versicherung...dann Klage eingereicht. Letztendlich ist es zu keiner Klage gekommen und wir haben uns auf einen Vergleich mit der Versicherung geeinigt. Den Zaun habe ich dann selber wieder neu aufgebaut!
Im Februar hat mir dann ein junges Mädel ca. 5 Meter meines Jägerzaunes demoliert. Ich habe dass dann der Versicherung gemeldet. Den Zaun selber repariert und die Kosten eingereicht. Auch hier weigerte sich die Versicherung zuerst zu Zahlen - alt gegen neu geht gar nicht!
Letztendlich hat die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt und der ist auf einen viel höheren Betrag für die Reparatur gekommen und somit hat die Versicherung draufgezahlt - mir war es recht - ätsch-bätsch.
Versicherungen sind heute nur noch im Januar für Dich da, wenn sie Kohle von Dir bekommen.
Alle Ausgaben sind dann im laufenden Jahr Verluste für die Versicherung die natürlich so klein wie möglich gehalten werden müssen.:madssmiley:
 
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Boxertyson

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Du solltest keinen Anwalt einschalten, wenn Du der Verursacher bist.

Deine Haftpflichtversicherung ist quasi ein passiver Rechtsschutz. Entweder werden die Ansprüche des Geschädigten ersetzt, oder abgewehrt, zur Not auch vor Gericht. Dann bist Du als Verursacher auch nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzten.

Du kannst dem Geschädigten aber einen doppelten Rat geben :

-In seiner Gebäudeversicherung sollte er Fahrzeuganprall zum Neuwert abgedeckt haben, unter Versicherungsleuten gibt es die Regel "Eigenversicherung geht vor Fremdversicherung"

-Alternativ kann der Geschädigte aber einen Anwalt einschalten, als Geschädigter muss die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Anwalts übernehmen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Die Erstattung über die eigene Gebäudeversicherung ist aber der bessere Weg, da der Zeitwert keine Rolle spielt. Bei Gebäudeversicherungen ist zu 99,9 % der Neuwert versichert. Ausnahmen gibt es schon mal, wenn die Gebäudeversicherung eine Bruchbude nicht zum Neuwert versichern will.
 
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DTD

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un
Danke für die vielen Antworten!

Werde die Geschädigte auf keinen Fall einfach sitzen lassen.
Habe auch schon angeboten den Schaden in Eigenleistung selbst zu beheben- das ist aber wohl nicht erwünscht- gemäß dem Grundsatz: „nur Bares ist Wahres“.
So würde ich es nicht machen e ist nur auf dein Geld scharf.....
 
trailsurfer

trailsurfer

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Werde die Geschädigte auf keinen Fall einfach sitzen lassen.
Habe auch schon angeboten den Schaden in Eigenleistung selbst zu beheben- das ist aber wohl nicht erwünscht- gemäß dem Grundsatz: „nur Bares ist Wahres“.
Das ist auf jeden Fall fair.
Denke auch, wenn man anderen etwas kaputt macht, kann man sich nicht einfach mit einer 0€-Regelung der Versicherung aus dem Fall verabschieden. Möchte man ja sicherlich selbst auch nicht so erleben.

Neulich beim Umzug mit einer dazu beauftragten Umzugsfirma, hat ein Mitarbeiter unseren Elektroherd geschrottet. Ist ihm von der Schulter gerutscht und auf den Asphalt geknallt.
Das hochwertige Teil war 5 Jahre alt. Angebot der Versicherung 0€.
Wir konnten nach diversen Telefonaten ( ohne Beteiligung eines Anwalts ) 200€ aushandeln. Es gibt also Spielraum, bzw. die Versicherungen versuchen "naturgemäss" erst einmal zu ihren Gunsten Angebote zu machen.
 
ElWe

ElWe

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Hatte ich vor Jahren auch schon einmal .

Kundenfahrzeug rollt in mein Sektionaltor (Kunde hat die Handbemse nicht angezogen) , die beiden unteren Elemente waren defekt. Kostenvoranschlag ca. 4500 Euro , Versicherung hat 2000 Euro bezahlt weil das Tor schon 15 Jahre alt war , Anwalt - Klage - Verhandlung . Kurz gesagt : ich habe 2500 bekommen , Rest wollte ich vom Kunden , ging aber nicht weil armer Schlucker. Ergo auf dem Rest sitzen geblieben . Um mir nicht weitere Kosten zu machen hab ich den Rest dann selber bezahlt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
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Werde die Geschädigte auf keinen Fall einfach sitzen lassen.
Habe auch schon angeboten den Schaden in Eigenleistung selbst zu beheben- das ist aber wohl nicht erwünscht- gemäß dem Grundsatz: „nur Bares ist Wahres“.
Dann wäre bei mir der Ofen aus- dann soll er sich sein Recht, was er meint zu haben, erstreiten und zwar mit deiner Versicherung.

Was meinst du, wenn jemand mit einem alten Auto - also keinen offiziellen Oldtimer mit Marktwert - einen Unfall hat, da spielt es keine Rolle, ob in Schuß, gepflegt, usw....

Restwert =0

Genauso doof, wenn man mit einem neuen Motorrad einen Unfall hat ....... und es ist einen Tag älter als 3 Monate oder hat 1 km mehr als (500 oder 1.000 je nach Versicherung).

Dafür gibt es die Neuwertentschädigung innerhalb 12 Monaten (kostet manchmal etwas mehr) .... ist aber auch hier dein Motorrad einen Tag älter .... gilt der Zeit-/Restwert.

Unfall ist nicht selten eine unglückliche Lage, einschl. dem Makel "Unfallfahrzeug".

Und das Garagentor - Pech gehabt! ....... hätte er es besser geschützt :p

Muss man ganz trocken sehen - wenn es nicht gerade das Garagentor des Vaters der neuen Freundin ist :cool:
 
Odenwälder

Odenwälder

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Und das Garagentor - Pech gehabt! ....... hätte er es besser geschützt :p
Das ist ja wohl Unfug, aber das weißt du ja selbst, siehe Smiley.

Und Recht und Moral sind auch nicht das gleiche.
Ein 30 Jahre altes Garagentor kann, wenn es gut gepflegt wird und nicht komplett dem Wetter ausgesetzt ist, nochmal 30 Jahre halten.
Und wenn das jemand kaputt macht, hätte ich auch die Erwartung, dass es ohne mein Zutun wieder in den Stand gebracht wird, den es davor hatte.

Gruß vom Odenwälder
 
G

Gast 31894

Gast
Da habe ich wohl Glück gehabt:
Garagentor ca. >30 J. ---1.200,- € (Haftpflicht)
Mein Auto: 24 Jahre --- 4.000,- € (VK), ok hier Selbstbehalt 300,- €

LG
 
SLK

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ich habe 2500 bekommen , Rest wollte ich vom Kunden , ging aber nicht, weil armer Schlucker. Ergo auf dem Rest sitzen geblieben . Um mir nicht weitere Kosten zu machen, hab ich den Rest dann selber bezahlt.
Da blieb Dir auch nichts Anderes übrig, weil Du keinen höheren Anspruch hattest. Der Versicherer hat ja den Schaden in der Höhe geleistet, den das Gericht festgestellt hatte.
 
G

Grimm

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ist es wirklich so das die versicherung einen funktionierenden und intakten gegenstand einfach für nichtig erklären kann?

und selbst wenn das garagentor nach XX jahren keinerlei "verkaufswert" mehr haben sollte, so hat es doch immernoch einen "gebrauchswert", und wenn den wiederherzustellen nunmal betrag XX kostet, dann finde ich hat die versicherung den gefälligst zu bezahlen.

auf der anderen seite finde ich es unnötig das der verursacher selbst den schaden übernehmen soll, das wiederspricht ja jedem sinn einer versicherung. also ich würde selbst bei einem sehr engen freund sagen,
"hier haste meinen versicherungskontakt, wende dich an die"

auch wäre das, egal wie es ausginge, für mich ein dringender grund die versicherung schnellst möglich zu wechseln.
 
E

Enbemokel

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Naja, die Freunde habe ich zum Glück nicht, die so reagieren würden.
Unter Freunden wird man sich einig, auch ohne Versicherung.
Viele Grüße
Nico
Aber generell ein interessantes Thema, war mir so auch nicht bekannt.
 
Luggi2

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Die HaftpflichtVersicherung zahlt nicht einfach das Garagentor. Sie stellt von Ansprüchen frei. Berechtigte Ansprüche zahlt sie, unberechtigte wehrt sie auf ihre Kosten und Risiko ab. Das ist der Versicherungsschutz der geboten wird, nicht mehr und nicht weniger. Und für diese Rechtsschutzfunktion zahlt man die Prämie.
 
TTTom

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Das ist ja wohl Unfug, aber das weißt du ja selbst, siehe Smiley.

Und Recht und Moral sind auch nicht das gleiche.
Ein 30 Jahre altes Garagentor kann, wenn es gut gepflegt wird und nicht komplett dem Wetter ausgesetzt ist, nochmal 30 Jahre halten.
Und wenn das jemand kaputt macht, hätte ich auch die Erwartung, dass es ohne mein Zutun wieder in den Stand gebracht wird, den es davor hatte.

Gruß vom Odenwälder
Da ist läuft irgendetwas bei den Versicherungsbedingungen falsch in unserer Konsumgesellschaft.

Für mich als Verbraucher ist weder der "Zeitwert", noch der "Neupreis" entscheidend, sondern der "Gebrauchswert".
Und der ist bei einen nagelneuen Garagentor keinen Cent besser, als bei einem 30 Jahre alten.
(meines ist von 1964 und tut zuverlässig was es soll :wink: )
 
Thema:

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