Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht

Diskutiere Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; es darf aber auch - wie von Dir zitiert - keine wirtschaftliche Verschlechterung eintreten. Also für mich ist "kaputtes Garagentor" deutlich...
FrankS

FrankS

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"es darf keine wirtschaftliche Verbesserung eintreten".
es darf aber auch - wie von Dir zitiert - keine wirtschaftliche Verschlechterung eintreten. Also für mich ist "kaputtes Garagentor" deutlich schlechter als "funktionierendes Garagentor".

Das Tor wird sich leider nicht von selbst reparieren. Es wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, kostet Geld. Muss es vom Geschädigten bezahlt werden (weil Schädiger nix zahlt/zahlen muss) dann ist doch ganz klar der Geschädigte wirtschaftlich schlechter gestellt. Grad egal, wie hoch der Zeitwert des Tors war.
 
SLK

SLK

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Ich sehe das so:
Hat er keine Versicherung, zahlt er selber, hat er eine Versicherung, zahlt die. Zahlt die nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist der Schadenverursacher wieder in der Haft-Pflicht. Ob er jetzt aus eigener Tasche bezahlt oder sich das Geld von der Versicherung einklagt, ist ihm überlassen. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Schadenwiedergutmachung von Schädiger, nicht von der Versicherung.
Unabhängig von irgendwelchen Versicherungsbedingungen, in Falle einer Klage bin ich mir nicht sicher, wie es ausgehen würde.
Du kannst es sehen wie Du willst, Deine Meinung ist einfach falsch. Lies Dir bitte mal meinen Beitrag #44 durch, da ist alles erklärt worden.

Warum muss ich eigentlich bei vielen Beiträgen immer an Dieter N. denken? :D
 
Dangermouse

Dangermouse

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Hier ein ganz ähnlicher Fall - sieht für mich aus, als wäre da schon noch was zu holen. Der Anwalt spricht hier von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren, bis der Zeitwert bei null liegt - im Allgemeinen. Wenn man jedoch einen überdurchschnittlich guten Zustand belegen kann, könnte aber auch bei mehr als 50 Jahren sogar noch ein höherer Zeitwert vorhanden sein.
Das Hauptargument ist aber, dass ein neues Garagentor gegenüber dem alten gar keine Besserstellung darstellt, die Regel „Neu für alt“ also zum Tragen kommen kann:

Angesichts der von Ihnen geschilderten einfachen Bauart des Garagentores ist fraglich, ob Ihnen durch den Austausch des alten Garagentores gegen ein baugleiches neues überhaupt ein Vorteil zukommt. Bei guter Pflege kann ein Garagentor sicher auch länger als 50 Jahre genutzt werden. Es kommt sicherlich auch auf den baulichen Zustand der restlichen Garage an. Kein Vermögensvorteil tritt also ein, wenn das Garagentor während der Nutzungszeit der Garage voraussichtlich nicht hätte erneuert werden müssen.

Für einen solchen Vorteilsausgleich ist allein der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig.

Die Rechtsprechung verneint die Möglichkeit eines Abzuges neu für alt in Fällen, in denen dem Geschädigten kein messbarer Vermögensvorteil entsteht. So etwa bei dem Ersatz von Leitplanken oder Schilderbrücken (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 25.11.2015, Az.


Quelle: Kfz-Haftpflichtversicherung bietet nur Zeitwert bei Beschädigung Garagentor
 
cruche

cruche

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Ich habe das gleiche Problem (allerdings als Geschädigter) hier im Forum ja bereits geschildert. Nach ausführlicher Rechtsberatung scheint es beim Thema Garagentor tatsächlich geübte Praxis und rechtlich kaum angreifbar zu sein, dass die Haftpflichtversicherung nur einen Teil (Zeitwert) erstattet. In einem anderen Forum (FJR), in dem ich den Fall ebenfalls geschildert habe, kam der Tipp, mich an die Gebäudeversicherung zu wenden. Und siehe da, der Versicherungsvermittler hat mir per Email mitgeteilt, dass die Gebäudeversicherung nach tatsächlich durchgeführter Reparatur die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der Haftpflichtversicherung des Verursachers und den nachgewiesenen Reparaturkosten (KVA lag vor) übernimmt. Da aufgrund der Auftragslage der Reparaturfirma die Reparatur noch nicht durchgeführt worden ist, habe ich mich in meinem Threat noch nicht abschließend geäußert. Wenn schließlich wirklich alles so gelaufen ist, teile ich das hier im Forum mit.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Gruß
Berthold
 
Odenwälder

Odenwälder

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Mal eine ganz andere Frage:

Wenn einem jemand den Kotflügel an seinem 6 Jahre alten geparkten Auto bei einem Unfall beschädigt, bekommt man dann nur einen 6 Jahre alten gebrauchten Kotflügel bei der Reparatur angebaut, oder gibt es tatsächlich einen neuen???
Es wird ja immer nur der Zeitwert ersetzt, oder doch nicht immer?

Gruß vom Odenwälder
 
zyklotrop

zyklotrop

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Der Zeitwert wird vom gesamten Objekt zugrunde gelegt. Übersteigen die Instandsetzungskosten des Schadens diesen, dann wird nur bis maximal Zeitwert reguliert.
 
chang14

chang14

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Der Zeitwert wird vom gesamten Objekt zugrunde gelegt. Übersteigen die Instandsetzungskosten des Schadens diesen, dann wird nur bis maximal Zeitwert reguliert.
Also müsste man bei Beschädigung des Garagentores den Zeitwert der gesamten Garage zugrunde legenda.... ????!!!!?????
 
hdo

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Also müsste man bei Beschädigung des Garagentores den Zeitwert der gesamten Garage zugrunde legenda.... ????!!!!?????
Bingo! Das Tor ist nur Bestandteil der Garage. Es steht nich frei im Feld.
 
Luggi2

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Ich habe das gleiche Problem (allerdings als Geschädigter) hier im Forum ja bereits geschildert. Nach ausführlicher Rechtsberatung scheint es beim Thema Garagentor tatsächlich geübte Praxis und rechtlich kaum angreifbar zu sein, dass die Haftpflichtversicherung nur einen Teil (Zeitwert) erstattet. In einem anderen Forum (FJR), in dem ich den Fall ebenfalls geschildert habe, kam der Tipp, mich an die Gebäudeversicherung zu wenden. Und siehe da, der Versicherungsvermittler hat mir per Email mitgeteilt, dass die Gebäudeversicherung nach tatsächlich durchgeführter Reparatur die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der Haftpflichtversicherung des Verursachers und den nachgewiesenen Reparaturkosten (KVA lag vor) übernimmt. Da aufgrund der Auftragslage der Reparaturfirma die Reparatur noch nicht durchgeführt worden ist, habe ich mich in meinem Threat noch nicht abschließend geäußert. Wenn schließlich wirklich alles so gelaufen ist, teile ich das hier im Forum mit.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Gruß
Berthold
Wenn in der Gebäudeversicherung der Fahrzeuganprall mitversichert ist, wird in der Neupreis erstattet. Es muss gleicher Art und Güte beschafft werden. Der Verweis auf die Gebäudeversicherung ist nicht verkehrt. Diese holt sich unter Umständen den Zeitwertanteil vom Schädiger/dessen Haftpflichtversicherung.
 
Luggi2

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Meiner Meinung nach siehst du die Situation falsch.
Also, wenn ich der Geschädigte wäre würde ich bestimmt nicht die Versicherung verklagen, sondern den, der mein Tor beschädigt hat.
Letztere darf sich dann gerne mit seiner Versicherung streiten.

Gruß vom Odenwälder
Es besteht ein Direktanspruch an den Kfz Versicherer. Ich würde immer an die Versicherung gehen. Die sind rechtskundig und haben Kohle.
 
Odenwälder

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Und da bist du sicher?
Der Geschädigte hat einen Rechtsanspruch gegenüber dem, der den Schaden verursacht hat. Oder was macht er, wenn der Verursacher gar nicht versichert ist?

Gruß vom Odenwälder
 
K

KJB

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Ja das stimmt und ist auch gut so. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur sehr eingeschränkt, so bspw. in der Krafthaftpflichtversicherung.

Ungeachtet dessen kann man seinen Anspruch natürlich auch immer beim Verursacher direkt geltend machen.
 
KlausW

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.....
Ungeachtet dessen kann man seinen Anspruch natürlich auch immer beim Verursacher direkt geltend machen.
Das ist auch meine Meinung.
Der Geschädigte hat kein Vertragsverhältnis mit der Versicherung des Schädigers.
 
K

KJB

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Das ist auch meine Meinung.
Der Geschädigte hat kein Vertragsverhältnis mit der Versicherung des Schädigers.
Braucht der in dem Fall auch gar nicht, hat ja einen Direktanspruch gegenüber dem KH-Versicherer. Und das ist allemal besser als sich u.U. mit dem Versicherungsnehmer/Schädiger rumzuärgern.
 
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Luggi2

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Und da bist du sicher?
Der Geschädigte hat einen Rechtsanspruch gegenüber dem, der den Schaden verursacht hat. Oder was macht er, wenn der Verursacher gar nicht versichert ist?

Gruß vom Odenwälder
Man kann sich das ausssuchen. Nach dem Pflichtvers.Gesetz haften beide gesamtschuldnerisch.
 
KAlaus

KAlaus

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Es besteht ein Direktanspruch an den Kfz Versicherer. Ich würde immer an die Versicherung gehen. Die sind rechtskundig und haben Kohle.
In der Regel wollen die Versicherer die Kohle aber gern behalten und nicht einfach grosszügig verteilen - das ist ja der Quell des Übels - und logischerweise aber eben auch die Geschäftsgrundlage jeder Versicherung.
ALLE Versicherungsverträge (egal ob aus Kunden- oder Versicherersicht) sind immer eine Wette gegen die Zukunft:
  • der Versicherte hofft, dass sein Wetteinsatz kleiner als ein irgendwann eintretender Schaden ist
  • die Versicherung hofft, dass nix oder zumindest wenig passiert/reguliert werden MUSS, um der Gewinnerzielungsabsicht (und den Aktionären) gerecht zu werden. Im Zweifel und bei der geringsten Chance auf Erfolg wird dazu oft auch gern der Rechtsweg beschritten.
  • Das Schlupfloch für BEIDE Seiten ist die eventuelle Möglichkeit, dass eine ANDERE Versicherung bezahlen kann/muss - so bekommt der Geschädigte Geld, aber die "erstgewählte" Versicherung muss nix zahlen -> eine Versicherung des eigentlich Geschädigten zahlt. Das ist nur dann richtig doof, wenn jemand eine Weile Pech oder gar richtig viel Pech hat und dann die Versicherung des immer-wieder-Geschädigten auf eben diesen Kunden keine Lust mehr hat und dem dann kündigt. Das wiederum passiert quasi nie, also alles gut...
 
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Luggi2

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Wenn man die Beiträge hier so liest: viel Meinung, wenig Ahnung.
 
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Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht

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