Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht

Diskutiere Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Dein Hinweis auf die Möglichkeit einen anderen Versicherer in Anspruch nehmen zu können (nicht das Verweisungsrecht) Sofern der Geschädigte einen...
Luggi2

Luggi2

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Du bist hier nicht in einem Fachausschuss, sondern in einem Forum - was erwartest Du?
Ansonsten werd doch mal konkreter und sag, was nach DEINER Meinung so alles ahnungslos geschrieben wurde ;-)
Dein Hinweis auf die Möglichkeit einen anderen Versicherer in Anspruch nehmen zu können (nicht das Verweisungsrecht) Sofern der Geschädigte einen Anspruch hat geht der auf den regulierenden Versicherer über und mindert den Aufwand für den eigenen Versicherer. Darüber hinaus wäre eine solche Vorgehensweise kein Kündigungsgrund für den Versicherer.

Zu Versicherungsnehmern mit vielen Schäden nur soviel, das diese Schäden dann irgendwann nicht mehr ungewiss sind, was ja eine Voraussetzung für Versicherung ist.
 
GS`ler

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Versicherungsbedingungen lest Ihr nicht -- aber mal mutig unterschreiben!
Da heißt es Zeitwert und nix Wiederherstellung oder solch wilde Phantasien
Doch. Und ich verstehe sie sogar. Wenn ich gegen einen von mir verursachten Schaden versichert bin, dann ist die Regulierung die Aufgabe meiner Versicherung. Wie soll ich hier haftbar gemacht werden, wenn meine Versicherung schon nicht zahlen will. Sorry, aber hier liegst Du schlicht falsch.
 
C

Christian Achberger

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Ich sagte schon -- lesen hilft!
Und NEIN: Die Versicherung ersetzt bis zum Zeitwert!

Alles andere wäre für die Versichertengemeinschaft Blödsinn!!!!

Was ist das schwer zu verstehen? Es heißt ja nicht. dass Du deshalb nicht Schadensersatzpflichtig bist!

Ist übrigens bei der Privathaftpflicht genau so!
 
S

silverfox

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Doch. Und ich verstehe sie sogar. Wenn ich gegen einen von mir verursachten Schaden versichert bin, dann ist die Regulierung die Aufgabe meiner Versicherung. Wie soll ich hier haftbar gemacht werden, wenn meine Versicherung schon nicht zahlen will. Sorry, aber hier liegst Du schlicht falsch.
Du bist in dem Moment haftbar, wenn Du den Schaden verursachst hast.
Ob Du dagegen versichert bist ist erstmal schnurzpiepegal.
Wenn Du dagegen versichert bist, kommt es darauf an, WIE Du dagegen versichert bist:
Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschffungswert - mit / ohne Selbstbeteiligung.
Ist Alles nur eine Frage des Geldes.
Und dementsprechend reguliert die Versicherung.

Verursacht hast Du den Schaden.

Ist eben so.
 
Luggi2

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Ich sagte schon -- lesen hilft!
Und NEIN: Die Versicherung ersetzt bis zum Zeitwert!

Alles andere wäre für die Versichertengemeinschaft Blödsinn!!!!

Was ist das schwer zu verstehen? Es heißt ja nicht. dass Du deshalb nicht Schadensersatzpflichtig bist!

Ist übrigens bei der Privathaftpflicht genau so!
Im Haftpflichtfall werden die Entschädigungsgrenzen durch Gesetze und Rechtsprechung festgestellt.

Die Haftpflicht hat eine Rechtsschutzfunktion für den Versicherungsnehmer/Schädiger. Sie befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten und Risiko ab. Und das bis zur letztinstanzlichen Entscheidung.
 
Luggi2

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Du bist in dem Moment haftbar, wenn Du den Schaden verursachst hast.
Ob Du dagegen versichert bist ist erstmal schnurzpiepegal.
Wenn Du dagegen versichert bist, kommt es darauf an, WIE Du dagegen versichert bist:
Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschffungswert - mit / ohne Selbstbeteiligung.
Ist Alles nur eine Frage des Geldes.
Und dementsprechend reguliert die Versicherung.

Verursacht hast Du den Schaden.

Ist eben so.
Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht
 
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Wolf_T

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Ähnlicher Fall bei frag einen anwalt:

"Grundsätzlich steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu. Die maßgebliche Vorschrift für die Art und den Umfang des Schadensersatzes ist § 249 BGB. Gemäß § 249 Abs. 1 BGB muss der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand – also die Kollision mit dem Garagentor – nicht eingetreten wäre. Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB können Sie statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."

"Bei guter Pflege kann ein Garagentor sicher auch länger als 50 Jahre genutzt werden. Es kommt sicherlich auch auf den baulichen Zustand der restlichen Garage an. Kein Vermögensvorteil tritt also ein, wenn das Garagentor während der Nutzungszeit der Garage voraussichtlich nicht hätte erneuert werden müssen."
 
KAlaus

KAlaus

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Dein Hinweis auf die Möglichkeit einen anderen Versicherer in Anspruch nehmen zu können (nicht das Verweisungsrecht) Sofern der Geschädigte einen Anspruch hat geht der auf den regulierenden Versicherer über und mindert den Aufwand für den eigenen Versicherer. Darüber hinaus wäre eine solche Vorgehensweise kein Kündigungsgrund für den Versicherer.

Zu Versicherungsnehmern mit vielen Schäden nur soviel, das diese Schäden dann irgendwann nicht mehr ungewiss sind, was ja eine Voraussetzung für Versicherung ist.
Ich kann da nur aus meiner eigenen Erfahrung aus dem Jahr 2015 berichten (und hab auch daraus meine Meinung gebildet):
  • Kaminbauer beim Nachbarn hat seine Steinsäge an den Aussen-Wasserhahn auf dessen Terrasse angeschlossen, muss dann spontan weg (angeblich irgendein Notfall, ist aber auch irrelevant für mich)
  • Schlauch geht vom geöffneten Wasserhahn ab (warum auch immer), das fleissig und stundenlang laufende Wasser strömt fröhlich in den darunterliegenden Lichtschacht des Heizungskellers
  • kompletter Keller steht ungefähr 12cm unter Wasser, bevor der andere Nachbar bemerkt, dass da "irgendwas rauscht" und dem nachgeht und dann feststellt, dass da amtlich Wasser im Keller steht
  • da alle gerade frisch eingezogen sind, standen noch reichlich unausgepackte Umzugskartons in den Kellern der 3 Parteien
  • Gesamtschaden (inkl. Trocknung und Malerarbeiten) überraschend hoch (hätt ich mir vorher so auch nicht vorstellen können!): rund 33.000 Euro (bei unserem Zeug allein knapp 10.000)
  • die Haftpflicht-Versicherung (keine Ahnung, wie das ganz korrekt heisst, ist mir aber auch relativ wurscht) des Kamin-Künstlers verweist an die jeweiligen Hausratversicherungen, die dann auch regulieren
  • reguliert wurde zum NEUwert (teilweise bei sehr alten oder speziellen Sachen wir z.B. meinem lederbezogenen Smart 450-Armaturenbrett-Prototyp zu einem fiktiven Wert, der für mich auch okay war)
  • unser Versicherungsberater hat dann gesagt, dass das normal, bei seiner Versicherung aber sehr unbeliebt sei und er tatsächlich schonmal einen VN hatte, dem das "irgendwie öfters passiert sei und den er dann loswerden sollte"...
Ein Kündigungsgrund wie z.B. eindeutig versuchter Versicherungsbetrug ist das natürlich offiziell nicht, dass solche Kunden aber lieber woanders hingehen und Kosten verursachen sollen, ist ja irgendwie auch nachvollziehbar.
 
Luggi2

Luggi2

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Der Anspruch des Versicherungsnehmer/Geschädigten geht bei geleisteter Entschädigung auf den Hausratversicherer über. (§ 86 Gesetz über den Versicherungsvertrag) Der Hausratversicherer holt sich dann den Teil der nach §249 BGB zu zahlen wäre vom Betriebshaftpflichtversicher oder bei Nichtbestehen vom Verursacher direkt wieder.

Ergänzung:
Gilt auch für den Gebäudeversicherer der Garage.
 
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SLK

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Ich kann da nur aus meiner eigenen Erfahrung aus dem Jahr 2015 berichten (und hab auch daraus meine Meinung gebildet):
  • Kaminbauer beim Nachbarn hat seine Steinsäge an den Aussen-Wasserhahn auf dessen Terrasse angeschlossen, muss dann spontan weg (angeblich irgendein Notfall, ist aber auch irrelevant für mich)
'n Abend,

die Unterschiede zwischen einer Sachversicherung (hier Hausrat- und Gebäudeversicherung) und einer Haftpflichtversicherung sind eklatant.

Der Haftpflichtversicherer hat ein Vertragsverhältnis mit dem VN, aber eben nicht mit dem Geschädigten und ersetzt die Haftpflichtansprüche, die an den VN gestellt werden, nach Recht und Gesetz an den Anspruchsteller (das ist die korrekte Benennung, auch AS). Unberechtigte Forderungen werden, notfalls auch vor Gericht, für den VN abgewehrt. Das nennt sich passive Rechtsschutzfunktion. Die Grundlage liegt im Schadenersatzrecht gemäß BGB.

Die Sachversicherung leistet an den Vertragspartner, auch Versicherungsnehmer (VN) genannt, fast immer Neuwertersatz, hier greifen dann die Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen und das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer (VU) und VN regeln. In diesem Falle handelte es sich um einen gedeckten Leitungswasserschaden, betroffen waren Hausratgegenstände und das Gebäude, daher musste der Schaden aus diesen beiden Verträgen des Nachbarn zum Neuwert beglichen werden..

Der Versicherer des Nachbarn nimmt dann Regress beim Verursacher, also Kaminbauer. Der meldet den Schaden seinem Haftpflichtversicherer, der an den Sachversicherer den Zeitwert leistet. Der Sachversicherer hat letztlich den Neuwertanteil zu tragen und der Haftpflichtversicherer den Zeitwertanteil.

Der gleiche Sachverhalt trifft auf diesen Fall "Garagentor" zu.
 
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KAlaus

KAlaus

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Der Anspruch des Versicherungsnehmer/Geschädigten geht bei geleisteter Entschädigung auf den Hausratversicherer über. (§ 86 Gesetz über den Versicherungsvertrag) Der Hausratversicherer holt sich dann den Teil der nach §249 BGB zu zahlen wäre vom Betriebshaftpflichtversicher oder bei Nichtbestehen vom Verursacher direkt wieder.

Ergänzung:
Gilt auch für den Gebäudeversicherer der Garage.
Ja, hab ich ja auch gemerkt, und mir als Geschädigtem ist das so ja auch recht und billig.

Trotzdem werd ich in diesem Leben kein Versicherungsexperte mehr :-D
 
Thema:

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