Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht

Diskutiere Garagentor - Haftpflichversicherung zahlt nicht im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Dein RA würde dir diesen Unsinn hoffentlich ausreden.
Zörnie

Zörnie

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Meiner Meinung nach siehst du die Situation falsch.
Also, wenn ich der Geschädigte wäre würde ich bestimmt nicht die Versicherung verklagen, sondern den, der mein Tor beschädigt hat.
Letztere darf sich dann gerne mit seiner Versicherung streiten.
Dein RA würde dir diesen Unsinn hoffentlich ausreden.
 
FrankS

FrankS

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Einen Schaden hat das Tor abbekommen, nur sind die Kosten höher, als der Wert ....

Was soll ein Richter hier für ein Urteil sprechen?
vor dem Unfall: Tor vorhanden.
nach dem Unfall: Tor nicht mehr vorhanden.

es entstehen Kosten, um den "vorher" Zusand wieder herzustellen. Und genau diese würde ich vom Verursacher erstattet haben wollen. dabei kann mir gerne wieder ein 30 Jahre altes, aber funktionierendes Tor eingebaut werden.
Oder anders gesagt: ich möchte nicht den Wert des Tors erstattet bekommen sondern den Wert dessen Funktionalität.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

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vor dem Unfall: Tor vorhanden.
nach dem Unfall: Tor nicht mehr vorhanden.

es entstehen Kosten, um den "vorher" Zusand wieder herzustellen. Und genau diese würde ich vom Verursacher erstattet haben wollen. dabei kann mir gerne wieder ein 30 Jahre altes, aber funktionierendes Tor eingebaut werden.
Oder anders gesagt: ich möchte nicht den Wert des Tors erstattet bekommen sondern den Wert dessen Funktionalität.
Kann ich verstehen, aber......

Nur so als Info: du hast deine GS beim Service und die füllen dir 1 Liter zu wenig Öl rein - also gerade Minimum. Du bretterst Vollgas nach Hause..... und am anderen Morgen merkst du es.

Ergebnis: du fährst zu deinem Händler - der entschuldig sich vielleicht - und er leert dir 1 Liter Öl rein. Bekommst du deine Zeit bezahlt, die km zum Händler ........ und ggf. erhöhten Abrieb, die thermische Belastung an deinem Motor, Getriebe ......... was vielleicht am Ende zu einem früheren Motorschaden führen könnte?

Die Welt ist bunt - und für die, die immer Glück haben, ein Schlaraffenland :cool:
 
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SLK

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Die Gerichte können ja nur über das entscheiden, was vertraglich (nämlich in den Versicherungsbedingungen) festgelegt ist.
So'n Quatsch, hier geht es um einen Haftpflichtschaden. Das heißt, es geht um die Pflicht des Verursachers, für den von ihm verursachten Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ergibt sich einzig aus dem BGB und hat nichts mit Versicherungsbedingungen zu tun.

Dem von hdo Geschädigten ist zu empfehlen, eine Schadenersatzklage gegen den Versicherer und gegen hdo einzureichen, da beide als Gesamtschuldner haften. Letztlich wird das Gericht ein Urteil fällen und falls eine Zahlung an den Geschädigten zu leisten ist, muss nur der Versicherer diese übernehmen. Weitere Zahlungen durch hdo sind vielleicht "moralisch" gerechtfertigt, aber nicht rechtlich.
 
GS`ler

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Dein RA würde dir diesen Unsinn hoffentlich ausreden.
Das hoffe ich auch. Genau dafür gibt es doch Versicherungen. Wenn Versicherungen einfach nicht zahlen müssen und den Geschädigte dann den Unfallverursacher stattdessen zur Haftung verpflichten will, würden Versicherungen das ganz sicher sehr toll finden. Ich habe eine Versicherung abgeschlossen. Diese hat für von mir verursachte Schäden aufzukommen. Punkt. Ich kann nicht persönlich belangt werden, sofern ich keine erhebliche Mitschuld trage (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz etc.). Und selbst dann muss die Versicherung erst mal den Schaden bezahlen. Den Rest wird meine Versicherung dann mit mir klären wollen (Regressanspruch).
 
GS`ler

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nach dem Unfall: Tor nicht mehr vorhanden.

es entstehen Kosten, um den "vorher" Zusand wieder herzustellen. Und genau diese würde ich vom Verursacher erstattet haben wollen. dabei kann mir gerne wieder ein 30 Jahre altes, aber funktionierendes Tor eingebaut werden.
Oder anders gesagt: ich möchte nicht den Wert des Tors erstattet bekommen sondern den Wert dessen Funktionalität.
Das ist schon richtig. Zur Not muss man dann eben gegen die Versicherung rechtlich vorgehen. Und zwar der Geschädigte und nicht der Versicherte.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Eigentlich ist schon eine gewisse Logik bei der Berechnung. Wenn bei einem Verkehrsunfall ein 20 Jahre altes KFZ beschädigt wird, der Reparatursufwand 5000€ und der Zeitwert nur 1000€ beträgt, wird auch nur der Zeitwert abzüglich Restwert reguliert. Egal ob das beschädigte KFZ noch seinen Dienst tat.
 
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Alles andere wäre ja auch Blödsinn zum wirtschaftlichen Schaden der Versichertengemeinschaft
 
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Christian Achberger

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Das ist schon richtig. Zur Not muss man dann eben gegen die Versicherung rechtlich vorgehen. Und zwar der Geschädigte und nicht der Versicherte.
Versicherungsbedingungen lest Ihr nicht -- aber mal mutig unterschreiben!
Da heißt es Zeitwert und nix Wiederherstellung oder solch wilde Phantasien
 
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KJB

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Versicherungsbedingungen lest Ihr nicht -- aber mal mutig unterschreiben!
Da heißt es Zeitwert und nix Wiederherstellung oder solch wilde Phantasien
Nochmals: es handelt sich um einen Haftpflichtschaden, da interessieren mich als Geschädigter etwaige Versicherungsbedingungen nicht die Bohne!
 
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KJB

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Schon klar, es geht aber um den Schaden am Garagentor. Der soll doch reguliert werden, oder?
 
Kurvenking

Kurvenking

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Ich sehe das so:
Ein funktionierendes Garagentor ist beschädigt worden. Also ist der Schadensverursacher in der Pflicht, diesen Schaden zu beheben (in der Haft-Pflicht). Hat er keine Versicherung, zahlt er selber, hat er eine Versicherung, zahlt die. Zahlt die nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist der Schadenverursacher wieder in der Haft-Pflicht. Ob er jetzt aus eigener Tasche bezahlt oder sich das Geld von der Versicherung einklagt, ist ihm überlassen. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Schadenwiedergutmachung von Schädiger, nicht von der Versicherung.
Unabhängig von irgendwelchen Versicherungsbedingungen, in Falle einer Klage bin ich mir nicht sicher, wie es ausgehen würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

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Ich sehe das so:
Ein funktionierendes Garagentor ist beschädigt worden. Also ist der Schadensverursacher in der Pflicht, diesen Schaden zu beheben (in der Haft-Pflicht). Hat er keine Versicherung, zahlt er selber, hat er eine Versicherung, zahlt die. Zahlt die nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist der Schadenverursacher wieder in der Haft-Pflicht. Ob er jetzt aus eigener Tasche bezahlt oder sich das Geld von der Versicherung einklagt, ist ihm überlassen. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Schadenwiedergutmachung von Schädiger, nicht von der Versicherung.
Unabhängig von irgendwelchen Versicherungsbedingungen, in Falle einer Klage bin ich mir nicht sicher, wie es ausgehen würde.
Stell dir mal vor ....... das Garagentor ist nicht nur 30 Jahre alt, auch noch verrostet und hängt eigentlich nur noch an den Spinnenfäden. Aber es macht das LOCH zu, solange es keiner anfässt.

Jetzt fährst u dagegen ....... und es fällt aus dem Rahmen .......

Definiere einmal den Zustand, wo für dich die Grenze ist, zwischen Schrott und eigentlich neuwertig?

Auch bei Fahrzeugen immer das Thema ....... die Kiste läuft oder lief ..... eben bis zu dem Unfall. Wobei der Unfall auch viele Mütter hat: nur ein kleine Rempler oder volle Kanne reingedonnert.

Auf jeden Fall hat der, der den Schaden hat, nicht immer einen Gewinn gemacht!
 
westi677

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Zahlt die nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist der Schadenverursacher wieder in der Haft-Pflicht. Ob er jetzt aus eigener Tasche bezahlt oder sich das Geld von der Versicherung einklagt, ist ihm überlassen. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Schadenwiedergutmachung von Schädiger, nicht von der Versicherung.
Und der Verursacher verweigert die Zahlung bzw. Reparatur und der Geschädigte geht vor Gericht. Dieses wird dann feststellen, dass das Tor auf Grund des Alters einen Wert von 0€ hat und somit muss der Verursacher nichts mehr bezahlen.
So die Rechtsprechung…
 
Kurvenking

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Und der Verursacher verweigert die Zahlung bzw. Reparatur und der Geschädigte geht vor Gericht. Dieses wird dann feststellen, dass das Tor auf Grund des Alters einen Wert von 0€ hat und somit muss der Verursacher nichts mehr bezahlen.
Darum habe ich auch dieses geschrieben. -->

Unabhängig von irgendwelchen Versicherungsbedingungen, in Falle einer Klage bin ich mir nicht sicher, wie es ausgehen würde.
Stell dir mal vor ....... das Garagentor ist nicht nur 30 Jahre alt, auch noch verrostet und hängt eigentlich nur noch an den Spinnenfäden. Aber es macht das LOCH zu, solange es keiner anfässt.

Jetzt fährst u dagegen ....... und es fällt aus dem Rahmen .......
Ist das denn bei obigen Fall so? Man kann zig Fälle konstruieren, die ungerecht sind und nicht bezahlt werden. Kann man hier alle sammeln und diskutieren...
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Ist das denn bei obigen Fall so? Man kann zig Fälle konstruieren, die ungerecht sind und nicht bezahlt werden. Kann man hier alle sammeln und diskutieren...
1690538714592.png


Du kannst jetzt natürlich allem Widersprechen, aber am Ende ist es, wie es ist.

Zeitwert = 0, dann bekommst du 0 :p

Und dieser Zeitwert (Auto= Restwert) wird nach gewissen Massstäben ermittelt "es darf keine wirtschaftliche Verbesserung eintreten". Und wenn das Tor keinen Wert mehr hat - wirtschaftlichen - dann gibts nichts!

Auch hier, es wird meist nur der Zeitwert estattet - meist heißt nicht immer, manchmal gibt es Graubereiche oder Entgegenkommen,..................manchmal!

Das mag dir gefallen oder nicht (mir gefällt das auch nicht so wirklich, sehe aber die Komplexität).

Wenn du aber einen Kläger oder Geschädigten hast, der ums Verrecken das nicht einsehen will ............ dann wird ihn die Realität einholen, aber er hat vorher alle genug und unnötig beschäftigt.
 
E

Enbemokel

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Im Endeffekt brauch ich für diesen Schaden gar keine Versicherung.
Wenn ich dann verklagt werde, entscheidet ein Gutachter auf Zeitwert 0,00.
Das Gericht folgt dem Gutachter?!
Passt irgendwie vom Empfinden nicht, auch wenn es Rechtens sein sollte.
Grüße
Nico
 
S

SuMoQ

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Es gibt halt auch genug Leute die sich an solchen "Unfällen" bereichern möchten. Wir waren über den Jahreswechsel 2021/22 am Königsee. Mit den Nachbarn ein Haus gemietet und dann einen Abend nach dem Abendessen " Activity" gespielt. Ich sollte einen Purzelbaum machen...gesagt getan...hab ich dann beim Abrollen die Richtung gewechselt und mit meinem Fuß versehentlich die Scheibe des dort befindlichen Kaminofens eingetreten. Schaden natürlich gemeldet und Besitzer der Immobilie ist direkt relativ unfreundlich gewesen, denn er hatte das Haus zum ersten Mal vermietet. Ein großes Haus, recht gepflegt, aber der Ofen war auch schon fast 30 Jahre alt. Das Haus verfügte auch über einen zweiten Kaminofen sowie eine Fußbodenheizung im ganzen Haus. Ende vom Lied...es wurde ein Kaminbauer mit einem Kostenvoranschlag beauftragt ( aus dem gleichen Ort natürlich ) der dann sehr sehr aufwändig nach einem neuen Kaminglas für den uralten Kamineinsatz gesucht hat. Ende vom Lied, der Besitzer hat behauptet, er konnte das Haus auch Wochen nicht mehr vermieten und die Versicherung hat schlussendlich fast 4.000 Euro ! Entschädigung an den Herrn geleistet. Ein neuer Kamineinsatz hätte vermutlich nur etwa die Hälfte gekostet.
 
zyklotrop

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Es gibt halt auch genug Leute die sich an solchen "Unfällen" bereichern möchten. Wir waren über den Jahreswechsel 2021/22 am Königsee. Mit den Nachbarn ein Haus gemietet und dann einen Abend nach dem Abendessen " Activity" gespielt. Ich sollte einen Purzelbaum machen...gesagt getan...hab ich dann beim Abrollen die Richtung gewechselt und mit meinem Fuß versehentlich die Scheibe des dort befindlichen Kaminofens eingetreten. Schaden natürlich gemeldet und Besitzer der Immobilie ist direkt relativ unfreundlich gewesen, denn er hatte das Haus zum ersten Mal vermietet. Ein großes Haus, recht gepflegt, aber der Ofen war auch schon fast 30 Jahre alt. Das Haus verfügte auch über einen zweiten Kaminofen sowie eine Fußbodenheizung im ganzen Haus. Ende vom Lied...es wurde ein Kaminbauer mit einem Kostenvoranschlag beauftragt ( aus dem gleichen Ort natürlich ) der dann sehr sehr aufwändig nach einem neuen Kaminglas für den uralten Kamineinsatz gesucht hat. Ende vom Lied, der Besitzer hat behauptet, er konnte das Haus auch Wochen nicht mehr vermieten und die Versicherung hat schlussendlich fast 4.000 Euro ! Entschädigung an den Herrn geleistet. Ein neuer Kamineinsatz hätte vermutlich nur etwa die Hälfte gekostet.

Dazu passt das auch sehr gut
1690542904944.png


Erweckt bei mir auch den Anschein, als wenn der Geschädigte sich das vergolden lassen will, wenn er keine Reparatur wünscht.
 
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