Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen...

Diskutiere Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen... im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das wäre dann auch nicht deutsch.
Lewellyn

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Das wäre dann auch nicht deutsch.
 
Passauer

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Da möchte wieder einer das Rad neu erfinden. Oder alle Motorräder vor 2000 sind äusserst Unfall und verkehrsgefährdend, da nicht ständig über neue Reifen nachgedacht wird. Zum anderen sind neuere Reifen auch immer schlechter als das Vorgängermodell.

Mein lieber Herr Verkehrsminister, komm mir Du nach Hause nach Passau. Dann zeige ich Dir, wo der Frosch die Locken hat.
 
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Franz Gans

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Mein lieber Herr Verkehrsminister, komm mir Du nach Hause nach Passau. Dann zeige ich Dir, wo der Frosch die Locken hat.
Er ist es zwar, der den Verlockungen dieser aeusserst wichtigen, der Verkehrsssicherheit dienlichen Aenderung erlegen ist (Lobbyismus), aber die treibende Kraft dahinter soll der TUEV Nord gewesen sein.

Man kann sich jetzt zum Hinausschieben der Folgen bestenfalls noch mit "Verbrauchsmaterial" aus 2019 als Vorrat fuer die Zeit bis maximal 2025 eindecken, aber das war's dann auch schon, es sei denn, es kommt doch noch irgendwie alles ganz anders?

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
Passauer

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Das heisst, man braucht Reifen mit DOT XX19 und die dann äußerst behutsam fahren.
 
umdieEcke

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jetzt habe ich soviel gelesen und frage jetzt doch mal, mein Möpp ist BJ 1999 und der Schein sieht so aus, vorher standen Reifen drin, wurde bei der Zulassung auf mich geändert
IMG_4122.jpg


Ist es ricgtig, dass ich mit dieser Zulassung nicht die Eintragung vornehmen muss?
 
KleinerKlaus

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So wie ich das verstanden habe, ist der letzte Eintrag dort der böse. Sieht bei mir nämlich auch so aus. Siehe #30.
 
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Uli73

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Erstmal ein freundliches Hallo in die Runde,

ich hab eure Beiträge alle aufmerksam gelesen und gedacht, ich hätte verstanden, wie es läuft.... Dann hab ich mal in meinen Fahrzeugschein geschaut. Meine Q ist Baujahr 96. Den Schein hab ich als Datei angefügt. Danach wäre ich jetzt der Meinung, dass ich grundsätzlich keine Fabrikatsbindung beachten muss. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Einen ruhigen Abend und allzeit gute Fahrt!

Uli
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Franz Gans

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läuft.... Dann hab ich mal in meinen Fahrzeugschein geschaut. Meine Q ist Baujahr 96. Den Schein hab ich als Datei angefügt. Danach wäre ich jetzt der Meinung, dass ich grundsätzlich keine Fabrikatsbindung beachten muss. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Bei meiner steht da noch zusaetzlich der boese Satz (siehe oben): Reifenfabrikatsbindung gem. Beteiebserlaubnis beachten, anhand dessen meine Kiste sicher unter die monierte Regelung faellt.
Ich bin jetzt nicht der Spezialist in der Interpretation eventuell fehlerhaft ausgestellter Papiere, aber auf den ersten Blick sieht das fuer Dich gut aus.
Ob man sich darauf verlassen kann, steht auf einem anderen Blatt, denn die Eintraege sind ja standardisiert und wurden vermutlich falsch oder unvollstaendig aus dem alten Fahrzeugbrief uebernommen (habe ich jetzt anlaesslich der gleichen Umstaende zufaellig an meinem italienischen Alteisen auch bemerkt, dort aber zu meinem Nachteil falsch).

In jedem Fall unterliegt Dein Moped den Vorschriften der Vor-EU-Zulassungsbestimmungen und Du musst im schlimmsten Fall damit rechnen, dass ein Uebertragungsfehler beim Erstellen der neuen Papiere der Grund fuer das Fehlen der vorgenannten Einschraenkung ist.

Im Zweifel kannst Du Dich aber auch darauf berufen, dass Dich das nichts angeht, wenn ein amtliches Dokument mit Brief und Siegel zu Deinem Vorteil verbockt ist. Keine Ahnung wie / wo man das klaeren koennte ohne schlafende Hunde zu wecken.

Wie sieht denn der zugehoerige Eintrag in der ZB Teil II aus, wie im alten Fahrzeugbrief?

Viele Gruesse
Karl-Heinz

P.S: Es scheint, Du hast unabsichtlich das erreicht, was sich viele Betroffene hier wuenschen: Eine Austragung der urspruenglich von BMW verfuegten Reifenfabrikatsbindung.
 
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Uli73

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So sieht Teil II aus...

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Und so der alte Brief... Offenbar hat man nur den letzten Satz übernommen und nicht die Markenbindung....
 
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Franz Gans

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Das heisst, man braucht Reifen mit DOT XX19 und die dann äußerst behutsam fahren.
Du kannst es durchaus krachen lassen, wenn Du genuegend Vorraete aufbaust / bekommst (Haendlerbestaende?) um bis Ende 2024 hinzukommen.
Ab 2025 sind dann halt die Reifen einzutragen und das Spiel wiederholt sich bei jedem Wechsel des Reifentyps und oder Reifenfabrikates.

Diese aktuelle Corona-Krise hat ja durchaus Vorteile fuer einen Teil der Politprominenz: Wer schon davor massiv Dreck am Stecken hatte (U.v.d.L: Verteidigungs-, A.S: Verkehrsressort), kann sich damit eine ausserordentliche Verschnaufpause des Vergessens und Grasdarueberwachsens verschaffen.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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Franz Gans

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So sieht Teil II aus...


Und so der alte Brief... Offenbar hat man nur den letzten Satz übernommen und nicht die Markenbindung....
Ich liesse es darauf ankommen. Bei der kommenden HU / AUK (muesste dieses Jahr der Fall sein) kannst Du ja mal vorsichtig scheinheilig vorfuehlen, wie sich das darstellt, aber Dich im Zweifel auf das amtliche Dokument berufen. Ich aeussere hier allerdings nur meine Sicht der Dinge, ohne Kenntnisse zur Rechtslage zu haben.

Dennoch: Ich waere froh, ich haette so ein "fehlerhaftes" Papier.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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Uli73

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Guten Morgen,

vielen Dank für deine Einschätzung. Scheinheilig kann ich! 😉

Ich werde ggfls. nachberichten!

Uli
 
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Ich habe das so verstanden:

1. Jeder der in der Zeile K den Eintrag "G239*" stehen hat ist der Gelackmeierte. Denn sobald ein Reifen mit DOT XX/20 aufgezogen wird, muss Dieser eingetragen werden. Sofern es ein Fabrikats- / Modellwechsel zu den in der Betriebserlaubnis angegeben Reifen ist.

2. Grundsätzlich wie 1). Aber ab 2025 gilt dies für alle Reifen egal welche DOT.

LG
 

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Uli73

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Ich hab jetzt auch nochmal ein bisschen gegoogelt. Nach der Veröffentlichung des Verkehrsministeriums kommt es aber doch in der Fallkonstellation 2 auf die Eintragungen in der ZB Teil 1 an... Wenn da also keine Bindungen drin stehen, kannst du unter Beibehaltung der Reifengrössen auch die Hersteller wechseln... Ich habe, siehe meine bisherigen Posts, keine EU Zulassung. Also Fall 2. In meiner ZB Teil 1 stehen keine Bindungen, nur die Größen. Bis auf die Eintragungen in der ABE zurückzugehen, hielte ich für nicht zulässig und auch nicht textlich dargestellt. Und im weiteren müsste ja dann bei einer Kontrolle des Fahrzeugs im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle der kontrollierende Beamte neben der ZB Teil 1 auch noch die jeweilige ABE prüfen. Das hielte ich nicht praktikabel und auch völlig intransparent. Es sei denn, man verpflichtet uns zukünftig neben Teil 1 der ZB auch noch die ABE in Papierform mitzuführen.
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Ich schließe mich Karl-Heinz an: Wenn in den Papieren meiner Dicken das so drin stünde wie bei Dir (bzw. eben nicht!), wäre ich ziemlich entspannt. Mir scheinst Du jedoch eine Ausnahme zu sein. Ich habe als aktuelle Papiere ja immer noch Brief und Schein aus 1998 (-> Erstbesitz), und da wird der Verweis auf die Betriebserlaubnis leider benannt :-(
 
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Jetzt mal die Frage:
1.) dürfte/könnte ein TÜV Prüfer den Hinweis auf die Betriebserlaubnis austragen, damit das so wie bei Uli aussieht?
2.) wenn ich einen Reifen eintragen lasse, könnte ich dann einen Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex mit "Auflage 190 Aufkleber" eintragen lassen?
Hintergrund für diese Idee: Ich habe die Anhängerkupplung meines T3 Syncro auf 2,5to auflasten lassen, habe aber die Auflage eingetragen bekommen "mindestens 1000kg Achslast hinten"
 
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Warum gibt es diese Reifenbindung nur bei Motorräder und nicht bei Autos?
 
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Weil dir bei manchen Reifen das Motorrad aus der Hand fliegen kann wenn die nicht zum Bike passen (Shimmy)
Viele Hersteller erwähnen in Ihrer Freigabe, das die Profile untereinander gemischt werden können.
Aber eben nicht bei allen. Darum haben auch manche Reifen einen Sonderkennungsbuchstaben.
Früher gab es sogar die Reifenbindung bei Pkw.
Wurde aber irgendwann abgeschafft.
Zu deiner Frage weiter oben: Vermerk zur Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis darf nicht mehr ausgetragen werden.

Meine Überlegung zur Situation nun: nehme alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Hersteller mit ca 7stk mit etwa jeweils 5 Reifenarten/Profilen. Also 35 in der Summe.
Was der Prüfer wohl sagt wenn ich ihn bitte alle einzutragen? Möchte nicht alle 4 wochen mit neuem Reifen wieder bei ihm stehen und dann zum LRA fahren neuen Schein holen.
 
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Hi,
Naja, gibt ja auch Autofahrer die driftender Weise im Graben landen....
Ich habe selbst noch keine Ahnung, wie ich das händeln soll.
Gab's doch mal früher, die ersten 4 Eintragungen musstest du zahlen danach war all inklusiv . Gibt's das noch?
 
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Hy
beim nächsten TÜV Termin lasse ich die Reifen eintragen die ich mit Zufriedenheit fahre. Bei den Reifen bin ich nicht experimendierfreudig . Da man an dem Schwachsinn eh nicht rumkommt mal ich das bei den nächsten HU mit.
Wo finde ich den Text zur Betriebserlaubnis
Ich frage auch ob dann die Haarlänge zum Helm passen muss :bounce: und ob da dann wenn dem TÜV das Geld fehlt auch eine Haarlänge eingetragen werden muss .
Ironie off

Grüssle
Jürgen
 
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