Es gibt keine bestimmte Vorschrift für die Ausgestaltung der Geschwindigkeitsaufkleber.
Wer es nicht glaubt:
Derzeit gilt die „
Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ , ich setze mal einen Link zur Datenbank der EU für ihre Rechtssätze
EUR-Lex - 32013R0168 - EN - EUR-Lex
Aufgrund dieser Verordnung wurden viele der bisher für die Zulassung von Motorrädern geltenden Verordnungen aufgehoben und die „
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ erlassen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0003
Wichtig für die Frage der Zulässigkeit der Reifen ist die Anlage XV (oder einfach 15) und dort die Ziffer
4.2.2. im Falle von Fahrzeugen, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden, wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 130 km/h (oder beides). Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle oder, falls kein Fahrzeuginnenraum vorhanden ist, so nahe wie möglich am Kombi-Instrument ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden.
Man kann zur Frage was ist, wenn dieser Aufkleber fehlt ganz gehässig argumentieren, dass eine wichtige Bedingung nicht erfüllt ist, um von der eigentlichen Regel abweichen zu dürfen. Bei den BMW-Modellen ab R1200GS ist aber die Größe mit Speedindex "Q" im CoC eingetragen.