Markus_W
Themenstarter
- Dabei seit
- 23.05.2011
- Beiträge
- 469
- Ort
- 45529 Hattingen
- Modell
- R1200GS TÜ 30 Jahre Edition; XT600Z Ténéré 1VJ; KTM 640 Enduro
Hallo zusammen,
wir wollen nächste Woche ins Elsass und die Helm und Handschuhplicht hat uns etwas verwirrt.
Tipps für Motorradtouren nach Frankreich | Louis
Vor allem dieser Absatz:
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen.
Hinweis: Motorradfahrer und Beifahrer müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.
+ Empfehlenswerte Produkte: Visier und Helmreiniger, Imprägnierung, reflektierende Aufkleber
Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:
„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“
Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Wie ist Eure Erfahrung in den letzten Jahren dazu?
Danke
wir wollen nächste Woche ins Elsass und die Helm und Handschuhplicht hat uns etwas verwirrt.
Tipps für Motorradtouren nach Frankreich | Louis
Vor allem dieser Absatz:
Es gilt Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04 oder 22-05 entsprechen.
Hinweis: Motorradfahrer und Beifahrer müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen.
+ Empfehlenswerte Produkte: Visier und Helmreiniger, Imprägnierung, reflektierende Aufkleber
Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:
„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“
Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Wie ist Eure Erfahrung in den letzten Jahren dazu?
Danke