gerd_
Themenstarter
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Hi
Nachdem ich beim Beitrag "Brülltüten" nicht das Thema wechseln will:
Was aber ist "geeignet" bzw. wer definiert ob ein W.ehrmachtshelm, eine Hirnloskappe oder ein Fahrradhelm geeignet ist?
Heisst das auch, dass ich, wenn ich eine vorsichtige Runde mit einem Kind drehe (also tatsächlich nur "einmal um den Block") welches eben nur einen Fahrradhelm hat, nur gegenüber dem Kind Bedenken haben muss?
Theoretisch ist es ja egal ob das Kind bei 40 bergab vom Fahrrad oder bei 40 vom Mopped fliegt (die Vorwürfe die ich mir dann machen würde lassen wir mal weg). Der Fahrradhelm wird ja nicht geeignet sein weil man Fahrrad fährt sondern weil die erreichbaren Geschwindigkeiten (in unseren Augen) i.d.R. überschaubar sind.
gerd
Nachdem ich beim Beitrag "Brülltüten" nicht das Thema wechseln will:
Zwar bin ich verblüfft aber es stimmt. "Geeignet" genügt. Wenn also einer nie in's Ausland fährt kann er. Deshalb brauch' ich einen mit ECE.@Gerd, in Deutschland gibt es keine Vorschrift zum Tragen eines Helms mit gültiger ECE. Der Helm braucht lediglich aufgrund seiner Bauart als Schutzhelm geeignet sein.
Was aber ist "geeignet" bzw. wer definiert ob ein W.ehrmachtshelm, eine Hirnloskappe oder ein Fahrradhelm geeignet ist?
Heisst das auch, dass ich, wenn ich eine vorsichtige Runde mit einem Kind drehe (also tatsächlich nur "einmal um den Block") welches eben nur einen Fahrradhelm hat, nur gegenüber dem Kind Bedenken haben muss?
Theoretisch ist es ja egal ob das Kind bei 40 bergab vom Fahrrad oder bei 40 vom Mopped fliegt (die Vorwürfe die ich mir dann machen würde lassen wir mal weg). Der Fahrradhelm wird ja nicht geeignet sein weil man Fahrrad fährt sondern weil die erreichbaren Geschwindigkeiten (in unseren Augen) i.d.R. überschaubar sind.
gerd