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Helmpflicht auf dem Motorrad
Fahrt mit dem Motorrad: Welche Vorschriften gelten bezüglich des Tragens eines Schutzhelms?
Besteht in Deutschland eigentlich eine Helmpflicht für Motorradfahrer? Die Straßenverkehrs-Ordnung legt in der Tat in § 21a Abs. 2 fest, dass ein Schutzhelm während der Fahrt getragen werden muss, wenn ein Kraftrad geführt wird. Dies gilt für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.
Im Übrigen gilt das nicht nur für den Motorradfahrer selbst, sondern auch für sämtliche Beifahrer. Die Helmpflicht gilt allerdings nicht, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden. Wird die Helmpflicht missachtet, droht ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog für das Motorrad:



Besteht in Deutschland eigentlich eine Helmpflicht für Motorradfahrer? Die Straßenverkehrs-Ordnung legt in der Tat in § 21a Abs. 2 fest, dass ein Schutzhelm während der Fahrt getragen werden muss, wenn ein Kraftrad geführt wird. Dies gilt für alle Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.
Im Übrigen gilt das nicht nur für den Motorradfahrer selbst, sondern auch für sämtliche Beifahrer. Die Helmpflicht gilt allerdings nicht, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden. Wird die Helmpflicht missachtet, droht ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog für das Motorrad:
- Fahrer ohne Schutzhelm: 15 Euro
- Kind ohne Schutzhelm: 60 Euro
- Mehrere Kinder ohne Schutzhelm: 70 Euro


