Meine Erklärung hatte ich oben geschrieben.
Das Werk entweder die Prämie oder Motor - fertig
In deinem und meinem Fall ist es auch
keine Wandlung ,dann
greift diese Abrechnung ≠ 1,67 % vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene Kilometer. abzüglich deines geleisteten Kaufpreises.
Dein Händler hat eine
Inzahlungnahme deiner GS mit optisch mangelhaftem Motor.
Ist doch klar dass er nicht noch zusätzlich seine Marge schmälert.
Risiko - GS die einen Mangel am Motor ,diese dann mit Garantie zu Vermarkten .
Dein Inzahlungnahme Preis muß sche... sein.
Der ander Weg sieht so aus.
Deine GS verkaufst du Privat ,ja mit der Ansage optischer Mangel am Motor.
Vielleicht gibt Leute die eine 1250 haben wollen mit einem
optischen Problem, aber guten Preis ?????
Wenn auf Mobile auf der ersten Seite deine GS vom Baujahr
mit vergleichbaren Kilometern stehst
Dann ohne Inzahlungnahme zum Händler ( Barpreis ./. Kaufprämie BMW.)
Die Kaufprämie zahlt BMW dann auch bei jedem BMW Vertragshändler
In Summe muß du entscheiden ob es für dich passt und du eine 1300 haben willst ?
Alle Dinge die man verbindlich Absprechen kann mit dem Händler vorher eintüten,
Eine verbindlich Bestellung läuft dir nicht weg und BMW ist es egal wie du dich entscheidest und bei welchem Händler du kaufst.
Das wäre mein Weg gewesen wenn ich eine 1300 haben hätte wollen
Micha