Vielleicht mal eine Info zu Lärmemissionen und den Gesetzen dazu:
Es gibt verschiedene Gesetze/Normen für verschiedene Anwendungen.
Anwohnerschutz:
Der regelt, wie laut es in Wohngebieten am Tag oder Abend sein darf.
Ich kann jetzt nur die Gesetze aus Österreich nennen, aber wird in D vermutlich ähnlich sein.
Am Tag 65 dBA, in der Nacht (22-06) 55 dBA
Gemessen am Fenster.
Arbeitnehmerschutz:
85dBA als Grenzwert, ab da muss Gehörschutz bereitgestellt werden.
Veranstaltungen:
Eigenes Thema, unterschiedlich geregelt, aber grob gesagt, 99dB Leq (mittelwert über 30 Minuten)
Was ich damit sagen will:
Das Thema ist komplex, und man kann nicht eben mal so eine Feststellung treffen, was wo sein darf.
Auch ein Anwohner, der sich ein haus neben einer Strasse baut wird mehr als die 55dBA am Fenster haben.
Vor Jahren hatten wir mal einen Anrainer in der Nähe eines Veranstaltungsortes, der hat gegen den Lärm geklagt.
Und dann wurde bei ihm ein Lärmmessgerät installiert um das zu protokollieren.
Und am Ende hat sich rausgestellt, das der Bach neben dem Haus lauter war als die Lärmemissionen vom Konzert....
Darum sind Lärmgrenzwerte, nach denen man was straft etwas willkürlich gezogen.
Das kann sein, das sich das in Zukunft ändert wenn man Gesetze ändert.
Und wenn man ein Motorrad wirklich nach Lärm beurteilen will, dann kann man eigentlich nur das hernehmen, nachdem es mit gültigen Gesetzen geprüft wurde.
Wenn es das einhält ist ja nichts illegales daran.
Wenn man es auch nicht zweckentfremdet verwendet sollte es kein Problem darstellen.
Zweckentfremdet würde ich zB sehen, wenn wer aus Spaß im Stand (oder auch in Fahrt) das Motorrad in den Begrenzer jagt, Burnouts macht usw.
Dann ist es nicht der Hauptzweck, damit zu fahren.