Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7

Diskutiere Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Von Polizei gestoppt: Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7 | Nachrichten | hr-online.de Am besten gefällt mir der letzte Satz, weil er keinen...
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...ohne Führerschein....:eekek:

"Eine gültige Fahrerlaub besaß der Mann nicht, deshalb durfte er nicht weiterfahren."


... ansonsten Weiterfahrt erlaubt??....
:piep-piep:
 
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Ne schwatte, ne orange und ganz arg fehlt die weiße...
... Drei Mal überholt der Biker in der vierten Reihe rechts, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. In Kurven hinterließ das Hinterrad sichtbare Gummispuren. Der Fahrer musste mehrmals sein Motorrad korrigieren, um noch die Balance halten zu können...

Soso... bei HR-online dürfen jetzt auch schon Praktikanten die Beiträge zusammen frickeln, oder? :daumen-runter:
 
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005LzI

Gast
Von Polizei gestoppt: Motorradfahrer mit 300 km/h auf A7 | Nachrichten | hr-online.de
Am besten gefällt mir der letzte Satz, weil er keinen Führerschein besitzt durfte er nicht weiter fahren

Natürlich ist das ein Grund die Weiterfahrt zu untersagen.

Nirgends steht, dass es nicht auch weitere Gründe gäbe. Einer reicht doch - oder?

Hätte er eine gültige Fahrerlaubnis gehabt wäre einer der anderen existierenden Gründe genannt worden sein.

Mit den Umkehrschlüssen ist das so eine Sache.
 
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... In Kurven hinterließ das Hinterrad sichtbare Gummispuren. Der Fahrer musste mehrmals sein Motorrad korrigieren, um noch die Balance halten zu können...

Soso... bei HR-online dürfen jetzt auch schon Praktikanten die Beiträge zusammen frickeln, oder? :daumen-runter:
..... die hat gependelt....:untersuch:


für `ne GS war sie zu schnell....;)
 
soaringguy

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Alles über 200 KM\H bedingen eine korrekte Fahrweise und der Führerschein sollte vorhanden sein. Ein guter Freund von mir ist regelmäßig dienstlich als Dipl. Ing. über 320KM\H auf Deutschlands Autobahnen unterwegs um Fahrzeuge abzunehmen oder zu testen. Diese Geschwindigkeiten sind mittlerweile bei diesem Arbeitnehmerkreis alltäglich und gehören zur Stellenbeschreibung.
 
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005LzI

Gast
Alles über 200 KM\H bedingen eine korrekte Fahrweise und der Führerschein sollte vorhanden sein. Ein guter Freund von mir ist regelmäßig dienstlich als Dipl. Ing. über 320KM\H auf Deutschlands Autobahnen unterwegs


1. um Fahrzeuge abzunehmen



oder zu testen. Diese Geschwindigkeiten sind mittlerweile bei diesem Arbeitnehmerkreis alltäglich und gehören zur Stellenbeschreibung.


zu 1: wem nimmt er die denn ab?

zu 0: gibt es Testgelände?

zu -1: bin gespannt wann das G36 in der Fußgängerzone getestet wird.
 
soaringguy

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Nimm mal z.B. eine aufgeladene Hayabusa ab und schreib mal in den Fahrzeugpapiere Höchstgeschwindigkeit nicht feststellbar hinein. Alle Deutschen Hersteller lassen ihre normalen Fahrzeuge bis 250KM/H zu. Darüber hinaus gibt es Sonderabnahmen und diese auch noch länderabhängig. Die findet nicht auf den Nurbürg- oder Hockenheimring statt, sondern auf Deutschlands Autobahnen. Guten Morgen, willkommen in der Realität.
 
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Alle Deutschen Hersteller lassen ihre normalen Fahrzeuge bis 250KM/H zu. Darüber hinaus gibt es Sonderabnahmen und diese auch noch länderabhängig. Die findet nicht auf den Nurbürg- oder Hockenheimring statt, sondern auf Deutschlands Autobahnen. Guten Morgen, willkommen in der Realität.

Definitiv nicht alle - VW hat Ehra Lessin - es gibt Nardo ua.

Es wäre viel zu riskant, wenn wg. Geschwindigkeitstests Unfälle passieren würden.
Ausserdem braucht man für aussagekräftige Messreihen - geordnete Verhältnisse - aber keine potentiell verstopfte BAB

Feldstudien und Tauglichkeitstests - sowie Fahrzyklen finden mitunter im öffentlichem Verkehr statt - dabei handelt es sich zwar um Vorserienfahrzeuge - aber im zulassungsfähigem Zustand
....

Sonderabnahmen fallen da nicht drunter.... die passieren im Vorfeld auf dem Papier - bei TÜV und Behörden.
Betreffen da aber eher Beleuchtung - Abgas etc.

Bestes Bsp. das Laserlicht - in D ist die automatische Steuerng zugelassen - in den Staaten wird das so nicht akzeptiert - alle Zulassungen werden im Werk getestet und nicht auf der Strasse....

Der Vergleich zu Hayabusa hinkt....

Hast Du Fakten zur Hand - welche Hersteller in Deutschland auf den Autobahnen testen?
 
Batzen

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....ich frag mich eher mit was für einem Fahrzeug die Pozilei da unterwegs war um bei solch einem angeblichem Fahrstil und den Geschwindigkeiten dran bleiben zu könnem, um den dann zu stoppen, und damm auch noch bei schnell bei 250 kleine Gummispuren erkennen zu können, Adleraugen?.....oder Ente auf Bild-Niveau
 
AmperTiger

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...ohne Führerschein....:eekek:

... ansonsten Weiterfahrt erlaubt??....
:piep-piep:
das ist ne Ordnungswidrigkeit und dafür wird er bestraft. klar dürfte er weiterfahren,wie andere Temposünder auch. in ein paar Wochen bekommt er dann Post und wird mit mehrern hundert € und einem dreimonatigem Fahrverbot bestraft. So wie es in D üblich und rechtens ist.
Wir sind hier ja nicht in der Schweiz :eekek:
 
Foo'bar

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das ist ne Ordnungswidrigkeit und dafür wird er bestraft. klar dürfte er weiterfahren,wie andere Temposünder auch. in ein paar Wochen bekommt er dann Post und wird mit mehrern hundert € und einem dreimonatigem Fahrverbot bestraft. So wie es in D üblich und rechtens ist.
Wir sind hier ja nicht in der Schweiz :eekek:
Nix OWi. Aus dem Sachverhalt in der Zeitung schreibt Dir jeder Erstsemester-Polizeistudent in der Verkehrsrechtsklausur eine handfeste Verkehrsstraftat. ;)

Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Begrifflichkeiten in Österreich und der Schweiz lauten, aber in D unterscheidet man zwischen dem Verwaltungsakt "Fahrerlaubnis" und dessen Bescheinigung "Führerschein". Letzteres zu besitzen aber nicht dabei zu haben, ist tatsächlich nur eine OWi.
 
AmperTiger

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na soviel geht aus dem Sachverhalt auch nicht hervor, grundsätzlich ist es eine Owi. Ob der tatschliche Sachverhalt zu mehr geeignet ist, geht aus dem Text nicht hervor. Selbst nach einer Verkehrsstraftat dürfte der weiterfahren, so er denn einen Führerschein hätte.
Meine Antwort bezog sich ja auch auf "dürfte er weiterfahren" (wenn er denn einen FS hätte)

Grundsätzlich wird bei der Polizei nicht studiert, man kann, muß aber nicht.
 
Zörnie

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Im Pressetext steht fehlende Fahrerlaubnis, nicht Führerschein. Somit gab es einen ausreichenden Grund für die Versagung der Weiterfahrt. Hätte er eine gültige Erlaubnis nebst FS gehabt, hätten die Beamten eben eine andere Begründung finden müssen.
 
AmperTiger

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schon klar Steffen, es ging ja auch um die Frage von TopasTom, der fragte "ansonsten Weiterfahrt erlaubt?"
hätte der weiterfahren dürfen, wenn er eine Fahrerlaubnis gehabt hätte? Antwort ist ja! warum denn auch nicht? Der wird seinen Denkzettel noch bekommen.
Man muß keine Begründung finden, das ist klar geregelt, wann man jemand die Weiterfahrt versagen darf.
 
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