Gegen Lärm helfen nur versteckte, mobile Lärmblitzer. Dafür fehlt wohl noch die gesetzliche Grundlage.
Wenn die Polizei jedem Krawallmacher ein Zettelchen wegen $1 StVO verkaufen würde, wäre das mal ein Anfang. Uneinsichtige dürfen auch mal 15 Minuten auf Rückmeldung der Zentrale bei der Überprüfung ihrer Daten warten.
Lärmblitzer messen den Lärm, der an dieser Stelle durch das konkrete
Fahrverhalten = StVO verursacht wird.
Das hat nichts mit den im Fahrzeugschein eingetragenen Werten aus dem
Zulassungsverfahren = StVZO zu tun. Die werden unter genau geregelten Bedingungen (Geschwindigkeit, Gangwahl, Umgebung, Bodenbeschaffenheit etc) ermittelt.
Um das Fahrverhalten zu beeinflussen und mit Blitzern zu überwachen, müsste man
Grenzwerte festlegen und mit Verkehrszeichen oder generellen Bestimmungen (z.B. innerorts / ausserorts) in der StVO regeln.
Und wie kontrolliert der Fahrer seine Lautstärke? Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Problem Dank Tachometer.
Und wenn das alles geregelt ist, kommt das nächste Problem: Für Verhaltensverstösse sind die Fahrer verantwortlich. Nicht die Halter. Unsere Rechtsprechung verlangt, daß der Fahrer (vor Ort oder hinterher) ermittelt wird. Beim Motorrad mit den bekannten Schwierigkeiten.
Ergo: es gibt noch viel Arbeit, bis zielführende Maßnahmen möglich sind. Und es bräuchte noch mehr Überwachungpersonal. Haben wir nicht - wollen wir eigentlich auch nicht.
Bleiben: Sperrungen für Alle.