Neue Straßenverkehrsregeln, Fahrverbot

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K82

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Du willst damit sagen, dass du es besser beurteilen kannst als ein Ingenieur für Verkehrswesen/Straßenbau?
Nein, er will damit nur sagen, dass der Ingenieur für Verkehrswesen/Straßenbau, der die Strecke ursprünglich geplant hatte, noch nicht so verbohrt und kontrollwütig war. Anders als der, der die neue Strecke danach abgenommen hat:cool:
 
AmperTiger

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ICh wollte damit sagen, dass man früher die Gefährdungsstellen begutachtet hat, die Unfallhäufigkeit und Schwere mit einbezogen hat und dann seine straßenbaulichen Veränderung danach ausgerichtet hat.
Heute scheint man der Ansicht zu sein "viel hilft viel" , da sind viele Entscheidungen und Regulierungen dem Zeitgeist geschuldet und weil sie gerade in die öffentliche Diskussion und politische Landschaft passen.

dazu muß man wissen, dass eine Verbreiterung und eine Begradigung in Verbindung mit einem neuen, ebenen Teerbelag automatisch zu einer Tempoerhöhung führt. Deshalb, so habe ich es mal gelernt, macht man entweder das Eine oder das Andere.
Man kann die Straße verbessern, begradigen und verbreitern, dann bleibt die max. elraubte Höchstgeschw. ODER man läßt die Straße wie sie ist und setzt die max. erlaubte Geschw. herunter. Nur so führt es auch zu einer allgemeinen Akzeptanz.
 
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Pinky

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Das Problem kommt ja von zwei Seiten auf uns zu, der Bußgeldkatalog mit der Strafverschärfung geht einher mit einer wahren Orgie an neuen, niedrigeren erlaubten Höchstgeschwindigkeiten , die in keinem Verhältnis mehr stehen.

Diese Herabsetzung der Geschwindigkeit ist weder durch Unfallhäufigkeit noch Gefährdung gerechtfertigt, sie paßt in den Regulierungswahn der Behörden, die um sich greift. Gleichzeitig wurde die ZAhl der Verkehrsschilder auf einer 4km langen Strecke verdreifacht. Ich habe nachgezählt.
Genauso erlebe ich das auch.
So werden Strecken für Motorradfahrer uninteressant, weil kaputt reguliert. Ob´s dem Lanschaftsbild zuträglich ist, wage ich auch zu bezweifeln. Aber man hat da Gelder verbraten und Ordnung geschaffen, wo es unnötig war.
 
Larsi

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Zörnie

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Auch da im WDR-Text wieder diese schwachsinnigen Zahlen aus Köln :mad: Soll damit Druck aufgebaut werden?
 
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Man kann die Straße verbessern, begradigen und verbreitern, dann bleibt die max. elraubte Höchstgeschw. ODER man läßt die Straße wie sie ist und setzt die max. erlaubte Geschw. herunter. Nur so führt es auch zu einer allgemeinen Akzeptanz.
In anderem Zusammenhang bzw. vor geraumer Zeit war auch schon zu lesen, daß die Verkehrsbehörden eine "zweifelhafte" Strecke lieber unbegrenzt ließen als 70er-Schilder aufzustellen - weil unbegrenzt die Verantwortung für die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vollumfänglich beim Fahrzeugführer läge, aber mit offizieller 70er-Begrenzung die Behörde in Haftung genommen werden könne, wenn einer 69,5 fährt und dabei verunfallt.
 
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Diese Logik würde hier das Tempo 30 vor jeder noch so kleinen Kurve oder Steigung/ Gefälle erklären :mad:
 
Zörnie

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Ist es denn schon letztinstanzlich geklärt, dass es einen Formfehler gibt?
Wie sollte das denn in aller Kürze erfolgt sein? Mitdenken!!
 
AmperTiger

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In anderem Zusammenhang bzw. vor geraumer Zeit war auch schon zu lesen, daß die Verkehrsbehörden eine "zweifelhafte" Strecke lieber unbegrenzt ließen als 70er-Schilder aufzustellen - weil unbegrenzt die Verantwortung für die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vollumfänglich beim Fahrzeugführer läge, aber mit offizieller 70er-Begrenzung die Behörde in Haftung genommen werden könne, wenn einer 69,5 fährt und dabei verunfallt.
Das würde ich mal ins Reich der Fabel verweisen. Auch bei einer limitierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 100 darf der Fzg führer nur so schnell fahren, wie es die Straßen-/Wetterverhältnisse und sein Können hergeben, das kann durchaus auch mal deutlich unter den "70" liegen. wie z.b. bei dem Hagelsturm gestern in Bayern.
Was viele nicht wissen, ein deutliches Unterschreiten der zulässigen Geschwindigkeit ist ebenso nicht erlaubt.
Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter § 3 Abs. 2 findet sich die Bestimmung: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
als so langsam gilt in der Regel eine Unterschreitung um 20%
 
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Gast 21699

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Wie sollte das denn in aller Kürze erfolgt sein? Mitdenken!!
Dann besteht ja die Möglichkeit, dass das Gesetz Bestand haben wird. Dann wird es nur mit Zustimmung der Grünen zu ändern sein. Wir werden sehen.
 
AmperTiger

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Dann besteht ja die Möglichkeit, dass das Gesetz Bestand haben wird. Dann wird es nur mit Zustimmung der Grünen zu ändern sein. Wir werden sehen.
im Moment zumindest vermehrt sich die Zahl der Juristen, die das Gesetz für fehlerhaft halten, pandemisch.
 
Zörnie

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Was viele nicht wissen, ein deutliches Unterschreiten der zulässigen Geschwindigkeit ist ebenso nicht erlaubt.
Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter § 3 Abs. 2 findet sich die Bestimmung: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
als so langsam gilt in der Regel eine Unterschreitung um 20%
Das sollte mal genauso geahndet werden wie das Mittelspurschleichen auf dreispurigen BAB. Aber verkehrsgefährdend können ja per Definition nur Raser sein :rolleyes:
 
AmperTiger

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Das sollte mal genauso geahndet werden wie das Mittelspurschleichen auf dreispurigen BAB. Aber verkehrsgefährdend können ja per Definition nur Raser sein :rolleyes:
das sehen andere Länder, wie von mir schon mal gepostet, z.b. die Engländer ganz anders und die Engländer sind hinsichtlich Gefahrenanalyse mit Sicherheit auf Augenhöhe.
Dort ist auf überregionalen Landstraßen öfter mal zu lesen "zu langsame Fahrweise verursacht Frustration bei den Nachfolgenden, Frustration verursacht Unfälle" womit sie den Nagel nach dem Verursacher auf den Kopf getroffen haben. bei uns heißt es "die Raser" , dort wird darauf hingewiesen, dass der "ohne triftigen Grund-Langsamfahrer" die Ursache gesetzt hat.
 
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Equalizer

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Eigentlich müsstet ihr die zu Regulierenden mit eurem können beeindrucken, solang ihr aber (95%) die Kurve am Mittelstrich radiert, signalisiert ihr den Behörden nur eines , ihr könnt es einfach nicht !

Ergo: Geschwindigkeit zu schnell, logische Konsequenz, runter damit
 
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sigmali

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Ich bin gespannt, ob tatsächlich ein Formfehler vorliegt und so eingestuft wird und ob das der wahre Grund für ein Zurückrudern sein könnte.

Vor Wochen, bereits kurz nach Einführung der neuen Strafen/Bußen, als eine erste "Zurückruderabsicht" seitens dem Scheuer angedeutet wurde, hatte ich eine ganz andere Vermutung:

Das Justizministerium könnte eine Rolle mitspielen. Bei den neuen Fahrverbotsgrenzen war doch für jeden von Anfang an klar.
Jetzt werden unzählige Fahrer versuchen, auf dem Gerichtsweg das Fahrverbot abzuwenden. Egal ob "tatsächliche/angebliche Fehlmessung" oder "besondere örtliche/zeitliche Bedingungen" oder "außergewöhnliche nicht zumutbare Belastung" für den jeweiligen Betroffenen:
Ziel: Verdoppelung/Erhöhung des Bußgelds und Verzicht auf das FV.

Das bedeutet für die Bußgeldstellen, Staatsanwaltschaften (über die die Einsprüche an die Gerichte weitergeleitet und beobachtet werden) und die Amtsgerichte, aber auch für die eingesetzten Messbeamten/-angestellten (Vorladung als Zeuge) eine ganz erhebliche Mehrbelastung und erhebliche Bearbeitungsverzögerungen.

Und das wurde beim separat für sich entscheidenden Verkehrsministerium möglicherweise nicht bedacht.
 
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Gast41430

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der Ingenieur führt nur das aus, was die Straßenverkehrsbehörde (Beamte unter Leitung eines gewählten Beamten) ihm vorgeben. Er ist für die Ausführung zuständig, nicht für rechtliche Beurteilung zu Zulässigkeit.
Und ja, ich habe das mal zum Teil gelernt, hinsichtlich Risikoanalyse, Rechtsvorschriften, Möglichkeiten, Fehlern und zum Schluß Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Das ist absoluter Quatsch!
Ich kann das sagen weil ich in einem Straßenbauamt arbeite, wenn auch auf kommunaler Ebene.
Was du gelernt hast kannst du vielleicht woanders anwenden, aber wenn man keine Plan hat...:rolleyes:
So gut wie jede Phase der Planung wird heutzutage an ein Planungsbüro gegeben, die Beamten bzw. die Polit. Organe suchen sich am Ende aus welche Lösung ihnen am besten gefällt und übernehmen wenn überhaupt die Bauleitung. Alles andere richtig sich nach dem örtlichen Gegebenheiten und den AKTUELLEN Technischen Regelwerken!
 
G

Gast41430

Gast
Nein, er will damit nur sagen, dass der Ingenieur für Verkehrswesen/Straßenbau, der die Strecke ursprünglich geplant hatte, noch nicht so verbohrt und kontrollwütig war. Anders als der, der die neue Strecke danach abgenommen hat:cool:
Genauso verbohrt wie die Ingenieure die uns damals den Rückhaltegurt eingebrockt haben mit ihrer Regulierungswut.... was für ne Logik?
 
Zörnie

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Und das wurde beim separat für sich entscheidenden Verkehrsministerium möglicherweise nicht bedacht.
Die haben zu oft hier im GS-Forum mitgelesen, wo es heißt: sei ritterlich, belaste die Behörden nicht, zahle schnell und ohne Murren deine Strafe, Rechtsweg ist etwas für Uneinsichtige...
 
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Neue Straßenverkehrsregeln, Fahrverbot

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