
gerd_
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ähm die Mühlen der Verwaltung mahlen zwar langsam, aber SO langsam....?!...Scheinwerfer NACHZURÜSTEN, gibt es seit 24.10.2009. Seit spätestens Frühjahr 2020 sollten die Prüfstellen informiert worden sein.
nee, dedn Fred hatte ich gar nicht gesehen. Gefunden hab ich die Info im power-boxer-forum. Also warum nicht auch hier bekannt geben. Schade, nur blöd da nun doppelt. War keine Absicht
Hallo Gerd,
Der Zulassung des Scheinwerfer ist immer zusammen mit dem Leuchtmittel.Hallo Gerd,
kennst du die Gründe warum dann die Betriebserlaubnis erlischt?
Hallo Tiger,hab auch beim Wiederaufbau meiner HP lange überlegt ob ich nicht ne Xenon-lösung machen soll. hab mich dann dagegen entschieden und bin wieder bei meiner 3,95 € Lösung geblieben H4 Lampe in 90/100 Watt in der reinweißen Ausführung. Geiles Licht für weniger Geld geht nicht.
Tiger
Gibt es hierzu eigentlich eine offizielle Quelle ?Eine legale Möglichkeit, ein Motorrad mit einem geprüften Xenon-Abblendlicht Scheinwerfer NACHZURÜSTEN, gibt es seit 24.10.2009. Seit spätestens Frühjahr 2010 sollten die Prüfstellen informiert worden sein.
Die Beleuchtung am Mopped und ihr Anbau muss der der StVZO § 49a ff., oder der RL 93/92/EWG entsprechen. Die ECE-R 53.01 wird nach Art. 3 der RL 93/92/EWG als gleichwertig anerkannt. Somit ist auch im Bereich der StVZO der Anbau von Abblendscheinwerfern mit einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen zulässig,
Allerdings:
Die Randbedingungen der ECE 53.01 müssen eingehalten werden. Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist nicht erforderlich
Eine Änderungsabnahme nach § 19Abs. 2 ist unbedingt erforderlich.
Daher:
Vorher beim Sachverständigen informieren, erst dann umbauen.
.Gibt es hierzu eigentlich eine offizielle Quelle ?
Gruß
Dietmar
Die Antwort vom TÜV Nord ist da.Hi
Der 1. April ist vorbei. Wenn Dir die gesamten Verweise auf die Richtlinien nicht genügen, dann frag' den freundlichen TÜVie.
Solltest Du vor einem Umbau ohnehin tun
gerd