Servus Wolfgang
Du schreibst:
"Nur leider ist es für "Nichtortskundige" fast unmöglich, diese zu umgehen. Die Beschilderungen sind derart ausgelegt, daß man zwangsläufig auf diesen pickerlpflichtigen Straßen landet."
Naja, ich bin sicher nicht in ganz Österreich ortskundig, aber dass ich schon mal ungewollt auf die Autobahn gelangt bin, ist mir noch nie passiert. Das Umgehen der AB ist meines Erachtens kein Problem. Du unterstellst ja hier, dass man absichtlich auf die AB geleitet würde.
Weiters schreibst du:
"Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, daß diese Sache zugunsten Österreichs regelt. Da werden ordentlich Tickets nach Deutschland geschickt, die man lieber schnell begleicht."
Richtig. Aber Radarfotos in D und A unterscheiden sich: In A wird von hinten geknipst, um das Kennzeichen drauf zu haben, das zur Strafverfolgung reicht, in D muss auf dem Foto der Fahrer erkennbar sein (wie das mit Helm funktionieren soll, ist mir schleierhaft), und das ist von hinten schlecht möglich. Darum habe ich geschrieben:
"ausgenommen ihr werdet von der Rennleitung aufgehalten". Dann ist natürlich sofort ein Startgeld zu entrichten.
Noch was zu Pickerlpflicht auf Autobahnraststätten und-parkplätzen:
Dies ist deshalb, weil diese Parkplätze rechtlich Teil der Autobahn sind, auf der ja bekanntlich die Pickerlpflicht gilt, egal wie du auf diesen Parkplatz gekommen bist.
Servus, gepe