Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Es gibt auch nationale Zulassungen wo das ( die uneingeschränkte Reifenwahl bei Einhalten der vorgegebenen Größen bezieht sich nur auf Fahrzeuge...
Harald_NDS

Harald_NDS

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Es gibt auch nationale Zulassungen wo das
( die uneingeschränkte Reifenwahl bei Einhalten der vorgegebenen Größen bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einer EU-Zulassung )
uneingeschränkt gilt, und Reifenbindungen sind dort in der Regel auch gelöscht weil es diese Reifen schon nicht mehr zu kaufen gibt.
Meine wurden 2010 gelöscht ..........
:zwinkern:
Und mit Eu zulassung war ich just beim Tüv und hab dort eine andere Reifengröße eintragen lassen.
Also wie es vorher auch schon notwendig war .........
 
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znark

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Es gibt auch nationale Zulassungen wo das
( die uneingeschränkte Reifenwahl bei Einhalten der vorgegebenen Größen bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einer EU-Zulassung ) uneingeschränkt gilt, und Reifenbindungen sind dort in der Regel auch gelöscht weil es diese Reifen schon nicht mehr zu kaufen gibt. Meine wurden 2010 gelöscht ..........
Dann Glückwunsch zu diesem TÜV - das ist leider nicht die Regel.
Meine Versuche die Reifenbindungen beim TÜV austragen zu lassen sind gescheitert.
Ein "nö, das geht nicht .. aber sie können mit jedem Reifentyp kommem dann prüfen wir genau diesen" war die Antwort. Betriebswirtschaftlich gesehen für den TÜV natürlich interessanter. Und die anderen Prüforganisationen, die das evtl. anders sehen, haben (zumindest hier) noch nicht genügend ausgebildete Prüfer die so eine Abnhame machen dürfen.

Und mit Eu zulassung war ich just beim Tüv und hab dort eine andere Reifengröße eintragen lassen.
Also wie es vorher auch schon notwendig war .........
Nicht wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller vorlag.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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@ Znark
es gibt keine Reifenfreigaben mehr, und der Keks ist Gottseidank gelutscht !
Was daran ist nicht verständlich ?
Dann könnte dir ja auch ein Reifenhersteller einen anderen RADSATZ
freigeben ...
Die Reifeneintragung hat das zuständige Straßenverkehrsamt gelöscht .Der Tüv stellt immer noch keine Fahrzeug Dokumente aus oder ändert diese .
 
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znark

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Die Reifeneintragung hat das zuständige Straßenverkehrsamt gelöscht .Der Tüv stellt immer noch keine Fahrzeug Dokumente aus oder ändert diese .
Ich hab die verkürzte Schreibweise "Reifenbindungen beim TÜV austragen zu lassen" gewählt weil ich Dich nicht lange korrigieren wollte.

Du selbst schriebst
Und mit Eu zulassung war ich just beim Tüv und hab dort eine andere Reifengröße eintragen lassen.
.. oder etwa nicht? Warum korrigierst Du also mich für etwas was Du einen Post vorher selber geschrieben hast?

Der TÜV macht eine Einzelabnhamen, bescheinigt diese und die Zulassungsstelle trägt dies in die Papiere ein.

es gibt keine Reifenfreigaben mehr, und der Keks ist Gottseidank gelutscht !
Das "Gottseidank" sehen hundertausende Fahrer nicht EU typisierter Motorräder vermutlich etwas anders ....
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Lies die Beiträge noch einmal genau
ich habe dein
@
“Nicht wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller vorlag.”
kommentiert weil es keine dafür gibt und je geben wird .
Ausschließlich zwischen zwei bereits eingetragenen Größen
Beispiel 140 und 160 im Schein konnte man durch diese
“ bisherigen Bescheinigungen “ die 150 er Größe so fahren die toleriert wurde .
Wollte man etwas anderes Fahren weil es
A so nicht eingetragen war
oder
B ganz etwas anderes war, mußte man schon immer beim TÜV dies genau so eintragen lassen wie einen anderen Lenker ....
Auch bei neueren Eu Fahrzeugen wie jetzt bei meiner wurde eine gänzlich andere Größe eingetragen .Auch dafür gibt es absolut keine Freigabe , egal ob Du das vorher anmerkst oder jemand das schreibt.
Lad dir son Ding runter und lese aufmerksam was dort steht .
Die nennen sich Serviceinformationen oder Empfehlung und beschreiben nur die im Schein oder Coc bereit benannten Größen .
Und genau das wissen die wenigstens und verwechseln einiges bzw. würfeln das durcheinander .....
Den Haftungsverzicht in Form der Fußnote ( meist 1 ) liest und versteht scheinbar auch keiner .
”Unveränderter Originalzustand ”
Schau mal was du bei Dir bereits alles angebaut hast ....
Ich kann dir auch dringend empfehlen nicht zu schnell zu fahren , machst du das dann auch ??
Das zeigt doch schon den Wert der ganzen Sache / schreiben


Die zigtausend anderen hätten sich das ebenfalls löschen lassen können , komischerweise hat da sich da aber keiner drüber aufgeregt und eine Petition gestartet ....
man muss aber selbst tätig werden und nicht warten bis andere etwas machen .....
Die wenigen die hier schreiben kennen meist den richtigen Sachverhalt überhaupt nicht ....
Die Reifenbindung wurde aus Wettbewerbsgründen der Reifenhersteller schon seit 2010 untersagt ...
du schreibst also von in der Regel bis auf wenige Ausnahmen von mehr als zig Jahre alten Maschinen ....
 
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znark

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Beispiel 140 und 160 im Schein konnte man durch diese
“ bisherigen Bescheinigungen “ die 150 er Größe so fahren die toleriert wurde .
Wollte man etwas anderes Fahren weil es
A so nicht eingetragen war
oder
B ganz etwas anderes war, mußte man schon immer beim TÜV dies genau so eintragen lassen wie einen anderen Lenker
Sorry, nein. Ich kann Dir ein ein entsprechendes Beispiel nennen: BMW Cruiser CL, in den Papieren ist nur ein 150er Reifen vorn eingetragen, Dank Bescheinigung mancher Reifenhersteller war ein 130er Reifen freigegeben und durfte in der Vergangenheit montiert werden. Ohne Eintragung ...
(siehe z.B. https://www.mopedreifen.de/download/freigabe/2398MI05-2018.pdf
Zitat: "Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO)" ).
Heute musst Du dafür zum TÜV und eine Einzelabnahme machen ...

Die Reifenbindung wurde aus Wettbewerbsgründen der Reifenhersteller schon seit 2010 untersagt ...
du schreibst also von in der Regel bis auf wenige Ausnahmen von mehr als zig Jahre alten Maschinen ....
Korrekt. Allerdings stellen diese einen nicht ganz kleinen Teil des aktuellen Motorradbestands dar: Kraftfahrt-Bundesamt - Fahrzeugklassen und Aufbauarten - Bestand in den Jahren 1960 bis 2020 nach Fahrzeugklassen
Auch wenn man bedenkt, dass die Reifenfabrikatsbindung wohl nur bei Motorrädern > 60 PS eingetragen wurde (so wurde mir gesagt) ist das noch eine hohe 6stellige (wenn nicht 7 stellige) Anzahl.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Und das sind auch die Ausnahmen die sinnigerweise eingestellt wurden .
Von 150 auf 130 sind zwei Größen und genau das beeinflußt das Fahrverhalten .
und genau darum gehts ....
 
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Franz Gans

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du schreibst also von in der Regel bis auf wenige Ausnahmen von mehr als zig Jahre alten Maschinen ....
Ich frage mich gerade intensiv, was es an einer - in den auch hier ausreichend begruendeten Faellen ohne Groessenaenderungen - jahrzehntelang risikolos praktizierten, bewaehrten Vorgehensweise auszusetzen gibt, auch wenn sie "nur oder gerade" vor allem aeltere Maschinen (und vor allem dann relativ regelmaessig) betrifft?
Jetzt schalten sich zu unser aller bestem erfolgsorientierte Pruefinstitutionen dazwischen, die zwar nicht die Hauptarbeit der Pruefung leisten (denn das tun die Reifenhersteller nach wie vor), aber den Loewenanteil des "Erfolges" damit generieren.

Du arbeitest nicht zufaellig fuer eine dieser "selbstlosen" und lediglich um unser Wohlergehen besorgten Institutionen?

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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znark

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Und das sind auch die Ausnahmen die sinnigerweise eingestellt wurden .
Von 150 auf 130 sind zwei Größen und genau das beeinflußt das Fahrverhalten .
und genau darum gehts ....
Du hast mich überzeugt.

Es ist wohl in der Tat sichere und vernünftiger, wenn ein spezialisierter TÜV Prüfer (nachdem er vorher an dem Tag zwei PKW Auspuffumbauten, einen PKW Spoiler und drei breitere Felgen an aufgemieselten Golfs geprüft hat) mit seinem TÜV geprüften Spezial-Sicherheits-Kevlar-Protektorenkittel mit den Spezialhalbschuhen (anders gekleidet habe ich diese noch nie eine Motorrad Prüffahrt machen gesehen - daher gehe ich davon aus, dass es sich dabei um spezielle Sicherheitskleidung für TÜV Mitarbeiter handelt) zwei mal mit Spitze 30km/h über den Hof fährt. Dann noch prüfend einmal mit seiner Lampe an den Reifen leuchtet, "ahh, schwarz", "ohh, rund" und "jepp, freigängig" murmelt und dann eine Freigabe erteilt.

Dagegen stellen Reifenfirmen, die auf eigenen Testgeländen mit auf Reifen und deren Fahrverhalten spezialisierten Ingenieure das Verhalten genau dieses Reifens auf diesem Motorradtyp ausgiebig testen und dann deren Eignung feststellen natürlich eine geradezu fahrlässige Gefahrenquelle dar die - Dank intensiver Lobbyarbeit des TÜV Nord - nun endlich ein Ende gefunden hat.

Jepp, jetzt hab auch ich es verstanden ...
 
Pepsi

Pepsi

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Du hast mich überzeugt.

Es ist wohl in der Tat sichere und vernünftiger, wenn ein spezialisierter TÜV Prüfer (nachdem er vorher an dem Tag zwei PKW Auspuffumbauten, einen PKW Spoiler und drei breitere Felgen an aufgemieselten Golfs geprüft hat) mit seinem TÜV geprüften Spezial-Sicherheits-Kevlar-Protektorenkittel mit den Spezialhalbschuhen (anders gekleidet habe ich diese noch nie eine Motorrad Prüffahrt machen gesehen - daher gehe ich davon aus, dass es sich dabei um spezielle Sicherheitskleidung für TÜV Mitarbeiter handelt) zwei mal mit Spitze 30km/h über den Hof fährt. Dann noch prüfend einmal mit seiner Lampe an den Reifen leuchtet, "ahh, schwarz", "ohh, rund" und "jepp, freigängig" murmelt und dann eine Freigabe erteilt.
...mal laut nachdenkt! Genau dieser Absatz wird dir aller Wahrscheinlichkeit quasi aus jeder Pore deines Antlitzes leuchten wenn du vor dem Prüfer stehst...
Ich würde da ganz genauso auf Durchzug schalten...
Du möchtest etwas was nicht in deinen Fahrzeugpapieren steht! Sorge dafür das es drinsteht! Wenn du freundlich und höflich bist wirst du das Prozedere nur 1x machen weil dann lediglich eine Reifengröße in den dafür vorgesehen Feldern stehen wird, wie in allen anderen Papieren moderner Fahrzeuge eben auch...
Mann kann sich das Leben aber natürlich auch schwer machen und den Mann im Kevlar Kittel nebst seiner Brötchengeber der persönlichen Bereicherung und Wegelagerei bezichtigen.
Nur mal so laut gedacht... weitermachen
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Es ist wohl in der Tat sichere und vernünftiger, wenn ein spezialisierter TÜV Prüfer ...

daher gehe ich davon aus, dass es sich dabei um spezielle Sicherheitskleidung für TÜV Mitarbeiter handelt) zwei mal mit Spitze 30km/h über den Hof fährt.

Jepp, jetzt hab auch ich es verstanden ...
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man darüber lachen .

Deine Antwort entbehrt jeglicher sinnhaftigkeit und ist für diejenigen , und das sind wenige speziell geschulte Mitarbeiter mit besonderem Status beim Tüv , eine klatsche ins Gesicht und ein nicht haltbarer Vorwurf .
Der TÜV Prüfer und amtlich anerkannter Sachverständiger der eine
Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 machen darf
hat ein genaues Prozedere und eine Spezielle Ausbildung zu erfüllen .

Das was du schreibst zeigt genau das lächerliche und gefährliche Halbwissen was fast überall verbreitet wird .

Bei uns ist momentan keiner von der Dekra überhaupt in der rechtlich zulässig und verbindlichen Situation / Ausbildung um solche Einzelgutachten zu erstellen .

Und genau dies Prozedere war notwendig um eine ganz andere Reifengröße die nicht vom Hersteller als genehmigt und nicht im COC Papier oder im Zulasungsgutachten des Herstellers benannt wird zu
genehmigen .
Frag bei der Hauptstelle vom Tüv Nord oder Süd an und dort nach dem Prozedere und wer bzw. was dafür notwendig ist .
Wenn du denen dann erzählen willst das man ja nur mal mit 30 um den Pudding wie bei deiner Prüfung nach 2 Jahren fährt legen die mit Sicherheit auf .

Da du es ja “ verstanden hast ” brauch ich dir ja nicht mehr zu antworten .
Man muß nicht alles wissen, es aber ins lächerliche zu ziehen ?
 
umdieEcke

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gerade eine Mail bekommen, dass die Petition ü 12k Unterschriften hat
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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😂

Das man allein schon mit so einer ” sonnigen Begründung ” ne Petition startet zeigt den Erfolg von vorn herein .
Aber das darf man ja nicht sagen
Armes Deutschland ....
 
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znark

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@znark: Wie stehen die Aktien derzeit im Hinblick auf Deine bereits erfolgten Klarstellungsbemuehungen (z. B. bei BMW)?
Ich habe leider bis jetzt von keinem mehr etwas Neues gehört. Vermutlich muss ich nochmals bei Allen nochmals nachfragen. Allerdings fürchte ich, dass ich allein schon Corona-bedingt derzeit keine Antwort bekommen werden. Noch ist z.B. bei BMW udn vermutlich auch beim BMVI wohl fast jeder, bei dem es irgendwie geht, im HomeOffice .. und aus eigener Erfahrung in anderen Sachen weiß ich, wie mühsam es ist derzeit Entscheidungen zu bekommen ...

Wie "schwierig" es aber ist sich "gesetzeskonform" zu verhalten hat allerdings ein Freund gerade diese Tage erfahren dürfen: Extra Termin beim TÜV gemacht (mit Hinweis und extra Termin für Einzelabnahme). Er wollte sich den 130er Vorderreifen (den er statt des 150er seit ca 8 Jahren und 40Tsd km mit Freigabe des Reifenherstellers vorne fuhr und fahren durfte) eintragen lassen. "Mach ich nicht, schau ich mir gar nicht an, und ich hab ja hier keine Teststrecke" .. war das Ergebnis .. das nenne ich "TÜV Service"
 
Zuletzt bearbeitet:
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Franz Gans

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Ich habe jetzt mal (wieder) etwas Beihilfe geleistet, denn je oefter ich mir diese Regelung im genannten Verkehrsblatt durchlese, umso unverstaendlicher finde ich deren Anwendung auf die R1100GS, wo es wie bei Mopeds mit EU-Typenzulassung, ausschliesslich um die urspruengliche Bindung an heute nicht mehr erhaeltliche Reifentypen geht.

Dadurch entsteht eine durch Sachgruende nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen den beiden "Varianten". Ich frage mich, ob so eine U. vor Gericht Bestand haben kann?

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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ausschliesslich um die urspruengliche Bindung an heute nicht mehr erhaeltliche Reifentypen geht.
die Reifenbindung ist doch seit 2010 gegessen .
und genau auf dem Grund des von dir zitierten Satz hab ich die austragen lassen ...

Zur rechtlichen Seite solltest du den ADAC mit ins Boot holen.....
 
abdiepost

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SG
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R 1100 GS, R 1200 GS TB K25
Nun, da das ja so easy zu sein scheint, werde ich das Austragen der Reifenbindung nächsten Monat anlässlich der HU bei der Dekra veranlassen. Ich werde berichten.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Da bin ich mal gespannt ob die Dekra das bringt
Ihren eigenen Aussagen, mangels der Qualifikation dazu , konnten die auch nicht meinen aktuellen Reifen eintagen ...............
 
Thema:

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