Die Wolkenkuckucks-SPD möchte den Sozialstaat nicht begraben, hat aber alles dafür getan, dafür den Steuerzahler/Malocher zu schröpfen, die Industrie zu vergraulen, die Aussichten für das Land massiv zu verdüstern (Null Einsicht hinsichtlich qualifizierter Zuwanderung und ebenso hinsichtlich illegaler Einwanderung) und den Wählergruppen zu sagen, wer die Party bezahlt, bekommt am Ende noch weniger raus.
Richtig erkannt.
Gesundheitsabgabe auf Mieten:
Dabei sollen künftig nicht mehr nur Arbeitseinkommen, sondern auch
Mieteinnahmen und Kapitalerträge ( Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne ) für
alle Versicherten beitragspflichtig zu machen und zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen werden.
Während pflichtversicherte Arbeitnehmer keine Beiträge auf Mieten zahlen, müssen
freiwillig Versicherte (z. B. Selbstständige oder freiwillig versicherte Rentner) ihre Mieteinkünfte voll verbeitragen.
Beispielrechnung (Szenario: 12 x 1.500 € monatliche Kaltmiete)
| Posten | Berechnungsgrundlage | Betrag (Beispiel) |
|---|
| Mieteinnahmen (Netto) | – | 1.500,00 € |
| Krankenkassenbeitrag (14,6 %) | 1.500 € × 0,146 | 219,00 € |
| Zusatzbeitrag (Ø 2,9 % in 2026) | 1.500 € × 0,029 | 43,50 € |
| Pflegeversicherung (3,4 %*) | 1.500 € × 0,034 | 51,00 € |
| Gesamtbelastung monatlich | Summe der Abgaben | 313,50 € |
12 x 313,5 € = 3.762,00 €
Übersicht der Posten, die ein Vermieter typischerweise finanziert:
1. Laufende Bewirtschaftungskosten (nicht umlegbar)
Dies sind Kosten, die der Vermieter trägt und nicht direkt auf den Mieter umlegen kann:
- Verwaltungskosten: Kosten für eine Hausverwaltung (WEG- oder Mietverwaltung).
- Instandhaltungsrücklagen: Rücklagen für langfristige Reparaturen (z. B. Dach, Heizung), besonders bei Eigentumswohnungen.
- Leerstandskosten: Kosten, die während eines Mieterwechsels anfallen (Grundsteuer, Versicherungen, Heizung).
- Reparaturen: Kleinere Reparaturen, die nicht durch die Kleinreparaturklausel abgedeckt sind, sowie Instandsetzungsmaßnahmen.
2. Finanzierungskosten (bei Immobilienkredit)
- Zinsen: Die Zinszahlungen für das Immobiliendarlehen.
- Tilgung: Die Rückzahlung des Darlehens (wird aus dem Cashflow, also der Miete, finanziert, ist aber steuerlich kein Werbungskostenabzug).
3. Steuern und Versicherungen
- Einkommensteuer: Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden, oft mit bis zu 42 % (plus Soli/Kirchensteuer), je nach persönlichem Steuersatz.
- Grundsteuer: Die jährliche Steuer an die Gemeinde.
- Gebäudeversicherungen: Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
4. Weitere laufende Kosten
- Werbungskosten: Kosten für Anzeigen bei Mietersuche, Maklergebühren, Rechtsberatung, Steuerberater.
- Abschreibung (AfA): Zwar kein direkter "Geldabfluss" aus der Miete, aber steuerlich absetzbar (AfA = Absetzung für Abnutzung
Beispielrechnung (Szenario: 12 x 1.500 € monatliche Kaltmiete)
| Posten | Betrag pro Jahr |
|---|
| Mieteinnahmen (12 x 1.500 €) | 18.000 € |
| - Abschreibung (AfA) (Beispielhaft) | - 4.500 € |
| - Zinsen & laufende Kosten (Beispielhaft) | - 3.500 € |
| Zu versteuernder Gewinn | 10.000 € |
Dieser Gewinn wird zum restlichen Einkommen addiert. Hat man
beispielsweise einen persönlichen Steuersatz von 30 %, würden auf die 10.000 € Mietgewinn etwa
3.000 € Steuern anfallen
So werden aus zuvor 7.000 € im Jahr (583,33 € im Monat)
nun ( 7.000 € - weiteren 3.762 €)
3.238 € ( 269,33 € Monat )
die man wild verprassen kann.
Ergo die Erkenntnis: Imobilien für die Altersvorsorge lohnen schon lange nicht mehr mit akteullen Renditen von meist unter 1%.
Rechnet man den Aufwand und den Ärger mit Behörden und Mietern hinzu, ist es eine Minusinvestition, mit der neuen Idee der SPD den fleisgen uns schlauen noch mehr zu nehmen um es an andere zu verteilen macht es überhaupt keinen Sinn mehr hier Investitionen von mehreren 100.000 € zu tätigen.
Verschärfung bei Immobilienverkäufen: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien (Veräußerungsgewinne), sollen künftig
voll steuerpflichtig sein. Bisher galt hier oft eine Steuerfreiheit nach einer Haltefrist von 10 Jahren.
Erhöhung des Spitzensteuersatzes: Da Mieteinnahmen in der Regel mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden, betrifft die geplante Anhebung des Spitzensteuersatzes auf zu
von 42 % = gilt
ab einem Einkommen von 68.481 auf 45 % (bzw. 47 % bei der Reichensteuer) indirekt auch Vermieter mit Gesamteinkünften.
Grundsteuer-Umlage: Die SPD möchte Mieter bei der Grundsteuer entlasten, indem die
Umlagefähigkeit auf die Mietparteien begrenzt wird. Vermieter müssten demnach einen größeren Teil der Grundsteuer selbst tragen.
Ergebnis: Noch weniger von den 269,33 € Monat bleiben übrig
Bin gespannt wie sich mit dem heißen Atem der AFD im Genick da die CDU positioniert oder auch wieder einknickt.