Das lässt sich auch lösen ohne die Mithilfe einer Partei, die die Demokratie einschränken/abschaffen will.
Was sie will und was sie kann und könnte sind geregelte zwei Paar Schuh. Auf der einen Seite schwer in die Backen blasen und auf der anderen wie mir scheint meist Panikmache. Beim Grundgesetz haben sich die Verantwortlichen schon was bei gedacht.
Wenn die AfD in Deutschland in Regierungsverantwortung käme – sei es auf Landes- oder Bundesebene –, stünde sie vor erheblichen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Grenzen, die ihr Handeln stark einschränken würden.
-Die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Demokratie, das Mehrparteiensystem oder die Grundrechte zu beseitigen, sind verfassungswidrig und würden vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.
-Für Verfassungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig, die die AfD alleine nicht erreichen kann. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung der Länderkammer. Ohne Mehrheit im Bundesrat kann eine AfD-geführte Bundesregierung kaum wichtige Reformen durchsetzen.
-Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Verfassung und kann Gesetze der Regierung kippen, wenn diese gegen Grundrechte verstoßen.
-Die Abschiebung von deutschen Staatsbürgern, auch mit Migrationshintergrund, sowie rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern, verstößt gegen das Grundgesetz (Artikel 1, Menschenwürde; Artikel 3, Gleichheitssatz).
- Deutschland ist an Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) oder EU-Verträge gebunden. Einseitige Austritte oder Brüche dieser Verträge (z. B. "Dexit") hätten massive rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.
-Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach abschaffen
: Die Struktur und Finanzierung des Rundfunks sind in Staatsverträgen geregelt, die nicht einseitig von einer Partei aufgekündigt werden können.
-Bildung: Ist Ländersache
- Die Unabhängigkeit der Justiz ist verfassungsrechtlich geschützt.
-Auch bei einer Regierungsbeteiligung wäre die AfD an Koalitionsverträge oder parlamentarische Verfahren gebunden.
Nur um ein paar Themen die man immer mal so hört /ließt zu benennen.
Selbst bei einer Regierungsbeteiligung könnte die AfD auf Widerstand in der Verwaltung, durch Beamte (die dem Grundgesetz verpflichtet sind) und unabhängige Gerichte stoßen. In einer potenziellen Regierungsverantwortung unterliegt die AfD, wie jede andere Partei, engen rechtlichen und institutionellen Schranken. Zudem wird die AfD von den Verfassungsschutzämtern in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft, was eine rechtliche Überprüfung aller ihrer Maßnahmen erleichtert.
Ach, und Fackelmärsche wie Bücherverbrennungen wird es auch nicht geben.