Auch wenn du es nicht glaubst….das geht. Das Kind braucht nur einen Namen.
1. Verstöße gegen das Soldatengesetz (SG)
Als Oberst und Vorgesetzter verletzen Sie fundamentale Kernpflichten: [
1,
2]
- § 7 SG (Pflicht zum treuen Dienen): Sie missbrauchen die Ihnen anvertrauten personellen und materiellen Ressourcen der Bundeswehr für unzulässige, private oder willkürliche Zwecke. [1, 2]
- § 10 Abs. 1 SG (Vorbildfunktion): Als Stabsoffizier verletzen Sie die Pflicht, in Ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Vorbild für Untergebene zu sein. [1, 2]
- § 10 Abs. 4 SG (Dienstaufsicht und Fürsorge): Sie vernachlässigen Ihre Aufsichtspflicht fundamental, indem Sie unberechtigte Personen in militärische Sicherheitsbereiche lassen und Gefahrenquellen an Waffen schaffen. [1, 2]
- § 11 SG (Gehorsamspflicht): Sie handeln vorsätzlich gegen bestehende Befehle, Dienstvorschriften und ministerielle Erlasse zur Nutzung von Schießanlagen und Waffen. [1]
- § 17 Abs. 2 SG (Achtung und Vertrauen): Ihr Verhalten beschädigt das Ansehen der Bundeswehr und das Vertrauen in die Integrität der Führungsebene massiv. [1, 2]
2. Verstöße gegen Strafgesetze (StGB & WStG)
- Rechtswidriger Waffengebrauch (§ 46 Wehrstrafgesetz - WStG): Die Überlassung von Dienstwaffen und Munition an Personen ohne Ausbildungsauftrag erfüllt den Tatbestand des rechtswidrigen Waffengebrauchs (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). []
- Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG): Das Überlassen der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (z. B. Sturmgewehr G36, Maschinengewehr MG5) an Unbefugte ist ein Verbrechenstatbestand. [1, 2]
- Waffengesetz (WaffG): Taktisches Schießen (z. B. Schießen aus der Bewegung, Nutzen von Deckungen) ist Zivilisten in Deutschland gesetzlich verboten. Sie leisten hierzu Beihilfe oder stiften an.
- Untreue (§ 266 StGB): Die Nutzung von Liegenschaften, Bundeswehrmunition und Bundeswehrgerät für bundeswehrfremde Zwecke stellt einen Missbrauch Ihrer Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem Dienstherrn dar.
3. Verstöße gegen militärische Dienstvorschriften (A2-Zentrale Dienstvorschriften)
- A2-222/0-0-2101 (Schießsicherheit): Diese zentrale Vorschrift regelt strikt, wer Schießbahnen betreten und wer Waffen abfeuern darf. Zivilisten ohne Wehrdienst- oder Reservistenstatus sind absolut ausgeschlossen.
- Vorschriften zur Erteilung von Erlaubnissen zum Betreten militärischer Bereiche: Sie schleusen unbefugte Personen in Sicherheitsbereiche ein, was einen eklatanten Verstoß gegen die Kasernenordnungen und Sicherheitsbestimmungen darstellt. [1, 2]
Wie heißt denn dein Kumpel,pk wäre auch OK
Wie kann man nur so ne scheisse schreiben

