Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg

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zyklotrop

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Wie es aussieht machen die in Luxemburg jetzt ernst.
Ablenkung am Steuer

Uns betrifft das:
  • Art. 170bis-04: Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines vorgeschriebenen geprüften Helms, wenn die Kommunikationsausrüstung nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder daran befestigt ist (250€ - 4 Punkte).
Ich habe letzte Woche ja meinen (fast) neuen Klim Krios pro beim Verkäufer in Luxemburg abgeholt. War ein willkommener Vorwarnd für eine ausgedehnte Tour.
Der Vorbesitzer fährt privat eine 1250 Adventure, erzählt mir dann, dass er dienstlich eine RT fährt. Richtig..... Motorradstaffel der Luxemburger Polizei.
Eine Weile auch nett unterhalten. Als ich dann, sofort nach Kauf, das 50r bzw. BMW U1 auf den Klim umbaute, machte er mich darauf aufmerksam, dass jetzt verstärkt darauf geachtet und geahndet wird, wenn ein externes Headset verbaut ist. Interne, geprüfte Anlagen nicht.
Ich hatte im Hinterkopf, dass es mit der Klemmhalterung im Notfall abstreifbar ist und somit nicht verhaken kann. Darauf hat er die Halterung fotografiert um da mal nachzuhaken.
Aber er riet mir erstmal dazu, vorsichtig zu sein und keine Kontrolle zu provozieren. Ich fand das echt dramatisch, weil Luxemburg einfach wunderschön zu fahren ist.

Das waren jetzt mal Infos aus 1. Hand.

Kennt irgendwer vielleicht einen Satz Verlängerungskabel für die Lautsprecher und das Micro?
Sena in der Jacke, Rest im Helm. 😇 Müsste gehen.

War jetzt nicht sicher, ob das Thema eher unter Bekleidung/Helm oder Zubehör passt.

Ergänzung am 17.05.
Ist mir auch gerade eingefallen: Er hatte mir auch empfohlen, immer eine Warnweste (pro Person) Dabei zu haben. Ist auch teuer.
 
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Pendeline

Pendeline

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R9T und ne GS
Es gibt da die Helmnormen ECE 22-05 und die neue ECE 22-06.

Das ist jetzt ein Frage:

Könnte es sein, dass bei den ordnungsgemäß nach der bisherigen Norm ECE 22-05 zugelassenen Helme die Ansteck-Com-Systeme nachwievor zugelassen sind (Bestandsschutz)?
Wohingegen bei den Helmen nach der neuen ECE 22-06 nur die integrierten Com-Systeme verwendet werden dürfen (da Bestandteil der ECE 22-06)?

Gruß - Pendeline
 
zyklotrop

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Mit diesem Satz: Kommunikationsausrüstung nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder daran befestigt ist
Kann man wohl auch 22.05 sanktionieren. 😵💫
Aber warten wir mal an, ob die Hersteller der Intercom sich etwas einfallen lassen.
 
Andi#87

Andi#87

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Ich würde, als Betroffener, darauf hinweisen, dass mein Sena S50 nur mit Klettband am Helm befestigt ist, und sich im Unfallfall einfach löst.
Wobei ich in letzter Zeit nach Lux nur noch zum Tanken gefahren bin und wahrscheinlich zu einer Zeit, in der eh keine Verkehrskontrollen stattfinden.

Aber an sich schon ein seltsames Verhalten der Executive (aber schon länger bekannt)

Andreas: Diese Ministecker, die Sena benutzt, habe ich nirgends im Handel gesehen. Also wäre Selbermachen insofern keine Option 🤷‍♂️
 
SQ18

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  • Art. 170bis-04: Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines vorgeschriebenen geprüften Helms, wenn die Kommunikationsausrüstung nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder daran befestigt ist (250€ - 4 Punkte)

Welcher Hersteller?
Helmhersteller, Hersteller des Com, oder beide?

[Edit] Zitat eingefügt zur Klarstellung
 
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Andi#87

Andi#87

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Es geht Andreas um ein Verlängerungskabel der Strippen für das Sena 50R....Wenn ich deine Frage richtig verstehe. Wobei dieselben Stecker beim Spyder RT auch verwendet werden.
 
zyklotrop

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Ich habe gestern Abend mit meinem Luxemburger Polizisten eine Weile diesbezüglich getextet.

Hier einfach mal ein Paar Ausschnitte in der Sache:

Ich: Wir hatten ja über die Situation Intercom außen am Helm gesprochen. Du hast die Klemmhalterung fotografiert. Konntest du herausfinden, ob man damit weiter kommt? Es muss ja irgendeinen konkreten Grund oder Sicherheitsaspekt geben, warum das verfolgt wird.

A: Bezüglich den Intercom sind wir nicht weitergekommen.

A: Manche Bedienungsanleitungen von den Helmen sind sehr vage. Auf den meisten Etiketten im Helm ist zudem nichts freigegeben oder spezifiziert 😏Bis jetzt haben wir niemanden damit geahndet*

A: Laut der Anweisung ist jeder falsch wo das Intercom nicht im Helm integriert ist oder es vom Hersteller auf dem Etikette mit der Norm, freigegeben ist

A: So, jetzt zerlegen wir den Gesetzestext mal: ist der Hersteller von Helm oder vom Intercom gemeint. Auch die französische Version, welche ausschlaggebend ist, präzisiert es nicht

Ich: Vielleicht könnt ja von den intercom Herstellern etwas. Nachprüfungen? Euren Text habe ich auch schon gelesen. Ist auch vage.

A: Ja das ist der Text definitiv. Klim ist ja in Gesprächen mit den Herstellern. Dann steht in unseren beiden Helmen trotzdem nichts drin

Ich zu * (Bis jetzt haben wir noch nicht geahndet): Weil noch niemand geahndet wurde, ob die Dienstanweisung aktuelle eher lautet, gezielt ahnden oder eher noch wegzusehen?

A: Wir sollen es schon ahnden. Ich mache es trotzdem nicht. Ich bin nicht der Geldesel vom Staat. Ich bekomme kein Cent mehr dafür 🤷🏻‍♂️ ***

A: Argument: die Form vom Helm wird verändert und könnte das Verletzungsrisiko erhöhen

Ich: Wenn das der Grund ist, dann ist eine Klemmhalterung ja die Lösung

A: Vom Gesetzestext her ist es dem Gebrauch des Mobiltelefones gleichgestellt... Es verändert trotzdem die Form und das Gewicht


*** Ist selbst ja auch Motorradfahrer. Und wegen der Aussage habe ich natürlich keinen Naman oder ähnliches verwendet.

Ob uns die Informationen, jetzt wirklich weiterhelfen, oder nicht, ist weiterhin offen. Das waren nur jetzt die Aussage eines Menschen, der diese Kontrollen durchführen soll.

Gruß
Andreas
 
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Welcher Hersteller?
Helmhersteller, Hersteller des Com, oder beide?

[Edit] Zitat eingefügt zur Klarstellung
Darauf ging mein Polizist ja auch ein. Nicht eindeutig definiert. Du kannst es vielleicht darauf ankommen lassen und eine Musterklage einreichen, wenn du damit bestraft wirst. Danach wissen wir hoffentlich mehr. 😇
 
Andi#87

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Das oberblöde diesbezüglich ist ja, das Klim für den Krios ein Com System von Sena anbietet. Nur grottig alt, zu teuer und kein MESH... :grin:
 
Hobbyfahrer

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Wusste nicht, dass man in Luxemburg (schön) Motorrad fahren kann :bounce:

Ok Spaß bei Seite.

Zieht die Polizei dann auch die ganzen Biker raus, die am Helm ihre Kameras montiert haben? Wenn ein Verletzungsrisiko durch Anbauten geben ist, sind Kameras wohl das größere Risiko als ein Headset.
 
zyklotrop

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Wusste nicht, dass man in Luxemburg (schön) Motorrad fahren kann :bounce:

Ok Spaß bei Seite.

Zieht die Polizei dann auch die ganzen Biker raus, die am Helm ihre Kameras montiert haben? Wenn ein Verletzungsrisiko durch Anbauten geben ist, sind Kameras wohl das größere Risiko als ein Headset.

Ja, gerade die
 
Exvierzylinder

Exvierzylinder

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Früher oder später wird da etwas kommen.
Die 05 er Helme haben Bestandsschutz, aber für die 06 er Normen gibt es klare Regeln.
Die Helmhersteller haben ja schon alle reagiert und entsprechende Taschen/Einbuchtungen in die Helme eingearbeitet. Dazu passt dann immer nur ein System, das meist teuer ist und wenig bietet.
Vielleicht sollten hier die Hersteller der Intercomsysteme mal aktiv werden und eine ABE für ihre Systeme liefern. Evtl. Sollbruchstellen einarbeiten o.Ä..
 
zyklotrop

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Hier gerade eine Antwort von Sena zu der Sache

Aktualisiert von: Support Agent GM, 17. Mai 2024, 1:18 AM GMT-7:

Hi Andreas,

with the new helmets according to ECE 22-06 is as follows:

If the helmet has the homologation ‘Special accessory (SA)’, it can be used with or without accessories specially developed and homologated for this model (e.g. a headset).
If the helmet has the ‘Universal accessory (UA)’ homologation, it can be used with or without universal and homologated accessories at certain points on the helmet (e.g. a headset), whereby the accessories must also have the UA homologation.

According to the German Road Traffic Regulations (StVO), a suitable helmet is sufficient in Germany, but other EU countries are a little more specific. In Luxembourg, for example, a fine may be imposed as the approval expires as soon as accessories without homologation are attached to a helmet with ECE approval, regardless of whether ECE 22-05 or ECE 22-06.
There is no general approval of SENA products for Luxembourg, but there are now helmets that have ECE 22-06 with a built-in SENA product, such as the SENA Impulse, SENA Stryker, SENA Outstar S and Shoei Neotec 3, the GT-Air 3 (SENA SRL3 built-in) or the Schubert SC5 (SENA SC2 built-in) and can therefore be used in Luxembourg without any problems.

Yours sincerely
XXXX

R I D E C O N N E C T E D
 
Andi#87

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Wenn Du dieselbe Frage an Klim schickst, bekommst mehr oder weniger die gleiche Antwort, aber nix, was Dich argumentativ wirklich weiter bringt :wink:
 
zyklotrop

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Der Krios Pro ist ja auch offiziell nicht mehr in Europe erhältlich.
Krios pro.jpg
 
black29rider

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Das oberblöde diesbezüglich ist ja, das Klim für den Krios ein Com System von Sena anbietet. Nur grottig alt, zu teuer und kein MESH... :grin:
Das wollte ich sogar bei meinem ersten Krios direkt bestellen, aber gab es damals schon nirgends mehr. Und ja, Features und Preis passen nicht mehr.
 
black29rider

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Der Krios Pro ist ja auch offiziell nicht mehr in Europe erhältlich.
Also ich würde das eher so verstehen, dass sie nicht direkt liefern, also b2c nicht möglich ist. Ein Bezug nur über den Einzelhandel funktioniert. Wobei ich keine Ahnung habe, ob man bei Klim vorher direkt in die EU bestellen konnte.
 
zyklotrop

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Also ich würde das eher so verstehen, dass sie nicht direkt liefern, also b2c nicht möglich ist. Ein Bezug nur über den Einzelhandel funktioniert. Wobei ich keine Ahnung habe, ob man bei Klim vorher direkt in die EU bestellen konnte.
Man bekommt ihn auch noch. Er taucht nur nicht mehr auf der Klim Seite auf, sobald du ein europäisches Land aktivierst.
 
N

NadCat

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Ich hab mal der Polizei geschrieben, aber viel mehr kam da auch nicht raus.

Guten Tag Frau NadCat,

Sie müssen prüfen, ob Ihr Helm mit der Ausrüstung eine entsprechende Homologation bestanden hat. Dies bedeutet, das sämtliche Zusatzausrüstungen am Helm vom Helmhersteller bereitgestellt werden müssen und der Helm muss auch unter diesen Bedingungen homologiert sein muss.
Normalerweise erhalten Sie diese Information beim Verkaufshändler des Helmes, bzw. können Sie eine Anfrage diesbezüglich an den Hersteller ihres Kommunikationssystem stellen.

Das Anbringen zusätzlicher Ausrüstung am Helm ist/war grundsätzlich verboten. Mit der Gesetzesänderung vom 21 septembre 2023, Loi du 21 septembre 2023 modifiant: 1° la loi m... - Legilux (public.lu) (Art.6) wurde hinzugefügt, dass das ein Kommunikationssystem den Anforderungen bezüglich der Integration in den Helm oder der Befestigung von Kommunikationsgeräten am Helm entsprechen muss.


Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten.
Den letzten Satz find ich besonders spannend...
 
Andi#87

Andi#87

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Damit sollte man, wenn das Com System "nur" mit Klettband befestigt ist, fein raus sein (Außer der Beamte hat seine PMS)
 
Thema:

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