R 1200 GS + Unfall

Diskutiere R 1200 GS + Unfall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, mal eine allgemeine Frage, ich hatte am 14.05.07 einen Unfall an dem ich nicht schuld war. Unfallgegener wurde noch vor Ort verwarnt, weil...
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Pit161

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Hallo,

mal eine allgemeine Frage, ich hatte am 14.05.07 einen Unfall an dem ich nicht schuld war. Unfallgegener wurde noch vor Ort verwarnt, weil er über eine durchgezogene Linie gefahren ist und mir die Vorfahrt nahm.
BMW schätzt den schaden auf ca 3.000,-€ die Maschine ist 13 Monate alt. kann lt. BMW frühestens am 06.06. repariert werden aber Vers. will nur die Dauer der Reperratur zahlen und was mache ich die drei Wochen bis dahin???

Punkt zwei, würdet ihr jetzt, je nachdem was der Gutachter schätzt die differenz zahlen oder Lieber Reparrieren lassen, wäre dann ein Unfallfahrzeug?


Gruß
Pit
 
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C

Chefe

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Hallo Pit,
erst mal hoffe ich, dass Du selbst unbeschadet davongekommen bist.

Woher kommt ein >kann frühestens am xxx repariert werden< ? Hat Dein :) so viel Arbeit? Und wenn ja, ist es der einzige im Umkreis?

Nach der Reparatur ist die Karre immer ein Unfallfahrzeug (es sei denn, Du musst nur einen gesplitterten Spiegel tauschen...) und ich denke mal, dies ist nur für den Wiederverkauf wichtig. Hast Du nicht vor, regelmässig eine neue zu kaufen, sondern willst die Karre fahren, bis nix mehr geht (kann ganz schön lange dauern), solltest Du nach einer vernünftigen Reparatur keine Probleme damit haben. Es ist ja nicht so, dass das Moped nur anständig fährt, wenn noch alle Teile vom Tag der Auslieferung sind...
 
GS Peter

GS Peter

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Hallo Pit,

da Du nicht Schuld am Unfall warst, würde ich schnellstens zu einem guten Anwalt gehen und diesen machen lassen.

Bei meinem Crash hatte der Gutachter auch etwas von 5 Tagen geschrieben, habe aber volle 10 Tage ersetzt bekommen.
 
F

Freelander

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R 1200 GSA
Hallo Pit,

ich würde mich Peter anschliessen.

Wenn Du im Rechtschutz bist, gib den Vorgang ab und harre der Dinge die da kommen.
Materielle Dinge können repariert werden, hauptsache Dir ist nix passiert.

Grüße Claus
 
GS Peter

GS Peter

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Hallo,

da er nicht Schuld ist, braucht er auch keinen Rechtschutz. In diesem Fall wird auch der Anwalt von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt.
 
G

gator

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R100GSPD, R1100R, R1200GS, R1200GS LC
Hallo Pit,

ich hoffe, dass Du den Unfall verletzungsfrei überstanden hast.

Ich muss meinen "Vorschreibern" Recht geben, dass Du Dir unbedingt Anwalt nehmen solltest. Es ist ja nicht nur der Schaden am Motorrad, der behoben werden muss, sondern auch noch evtl. Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Kleiderschäden, Unfallkonto etc., die in Rechnung gestellt werden müssen - und nicht zu vergessen: der enorme Schriftvekehr mit der gegnerischen Versicherung.

Ich hatte im Juni 2006 einen Unfall. Da ich im Rechtsschutz bin, ging ich unverzüglich zu einem Anwalt, dessen Kosten letztendlich von der gegnerischen Vers. bezahlt wurden. So wurde u.a ein Nutzungsausfall für 17 Tage erzielt und er hat auch ein höheres Schmerzensgeld ausgehandelt und einiges Andere mehr.

Steh Dir für weitere Fragen gerne zur Verfügung

Gruß
Gator
 
nypdcollector

nypdcollector

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R1200GS Adv + F800GS + KTM 450 EXC Factory
Das ist wieder so ein Versuch der Versicherung, den Schaden für sie so gering wie möglich zu halten. Methode: Probieren wir's einfach mal. Wenn du darauf eingehst, hast du Pech.
Lehne das Angebot ab und gehe zum Anwaöt, wie alle anderen Vorredner auch geschrieben haben.
 
palmstrollo

palmstrollo

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Die "Vorredner" haben bereits fast alles gesagt. Eines möchte ich aber noch hinzufügen: Du bekommst grundsätzlich für den Zeitraum des Ausfalls des Fahrzeuges eine Entschädigung. Die vom Gutachter gemachte Angabe bezieht sich i.d.R. auf den Zeitraum der eigentlichen Reparatur, bei verfügbaren Ersatzteilen. Wenn dein :) nun die Teile nicht vorrätig hat und die Beschaffung länger dauert, so kann er dir dies bescheinigen und die gegnerische Versicherung wird dies bezahlen. Aber das wird dir dein Anwalt ebenfalls sagen.
Bei einer Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung anhand des erstellten Gutachtens, wird dir die im Gutachten ausgewiesene MwSt nicht erstattet (da sie nicht angefallen ist) und du erhälst als Nutzungsausfall die angegebenen Tage multipliziert mit einem Betrag x (pro Tag).
Falls du die Reparatur selber durchführen möchtest (wie auch immer), so kannst du nachträglich die für die Beschaffung der Ersatzteile angefallene MwSt bei der Versicherung geltend machen.
 
peter-k

peter-k

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R 1200 GS / 2007
nypdcollector schrieb:
Das ist wieder so ein Versuch der Versicherung, den Schaden für sie so gering wie möglich zu halten. Methode: Probieren wir's einfach mal.
Die Versicherung haelt den Schaden ja gar nicht niedrig. Sie schadet doch der Versichertengemeinschaft.

Wenn sie nicht versuchen wuerden das Unfallopfer zu betruegen, und den Fall gleich von Anfang an fair behandeln wuerden, dann kaeme das am Ende entschieden billiger, und fuer alle Beteiligten zu einer entschieden schnelleren Abicklung.
 
D

Dieter

Gast
Hallo Pit,

lass dir von der gegnerischen Versicherung keinen Gutachter aufschwatzen, sondern nehme deinen eigenen neutralen (z.B. DEKRA oder sonstige).
Der Tip mit dem Rechtsanwalt ist nicht verkehrt, da du dich selber um nichts kümmern musst.

Gruss
Dieter
 
U

ufo

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moin,
erstmal mein mitgefühl.
wichtig wäre noch, wenn in dem gutachten deines selbstbestellten gutachters noch drinstehen würde, dass das bike nicht verkehrstauglich ist und somit nicht im strassenverkehr bewegt werden kann/darf.
bei mir stand damals noch drin, das eine vorabreparatur nicht möglich ist, um erstmal wieder am strassenverkehr teilnehmen zu können, bis die fehlenden teile geliefert werden können.

es scheint übrigens (leider) normal zu sein, dass die versicherungen beim ausfallgeld sparen wollen. auch bei mir haben sie um jeden tag gefeilscht...aber nicht mit mir :p

viel glück!
 
Frogfish

Frogfish

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1200 GS
Und, ganz wichtig!
Nimm Dir einen Anwalt, der sich mit Verkehrs - und Schadensrecht auskennt. Es gab schon Leute die Ihren Scheidungsanwalt beauftragt haben, weil der, 5 Jahre vorher, ja immerhin 350 Euro weniger Unterhaltsverpflichtungen rausgeholt hat :D
Rate mal was der in Deinem Fall macht....:eek::rolleyes:
 
rocky_mountain

rocky_mountain

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Hallo Pit,

ist schon fast alles gesagt (insbesondere von Frogfish). Aber nochmal der Hinweis, such Dir einen Anwalt (am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und keinen Wald- und Wiesenkollegen) und lass den alles regeln. Das ist der einzige Weg, dass Du alles bekommst was Dir auch zusteht. Die Versicherer versuchen´s immer wieder........

Sven
 
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Dietmar

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R 1200 GS
Nutzungsausfall bei einem Motorrad, wenn noch ein Auto da ist, wird schwierig...
(oder andersherum, entgangener Fahrspaß wird nicht ersetzt)
Unbedgingt einen Anwalt nehmen.

Gruß

Dietmar
 
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ufo

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Dietmar schrieb:
Nutzungsausfall bei einem Motorrad, wenn noch ein Auto da ist, wird schwierig...
(oder andersherum, entgangener Fahrspaß wird nicht ersetzt)
Unbedgingt einen Anwalt nehmen.
und was ist mit den laufenden kosten für das motorrad?
versicherung/steuer usw, müssen ja vom eigentümer auch noch weiterbezahlt
werden, obwohl das fahrzeug nicht nutzbar ist. ausserdem benutz das auto ja eh die freundin oder frau ;)

aber hast recht, auf die idee kann die versicherung kommen :mad:

btw: es gaht da um richtig viel geld.
meine K1200R ist in gruppe J eingestuft und das sind/waren 2006 €66,-- am tag!! :p
 
Zuletzt bearbeitet:
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Chefe

Gast
Typisch deutsch...

Da haben wir auf eine zweiteilige Frage 14 Antworten, die sich - bis auf eine - nur mit der Versicherungsgeschichte befassen. Einerseits verständlich, weil wir haben ja jede Menge Versicherungen und dadurch jede Menge Beiträge bezahlt :D , also sollen sie auch wieder möglichst viel rausrücken... und wehe, wenn nicht :eek:
Was aber ist mit der ebenso wichtigen Frage nach dem Status >Unfall-Motorrad< im Sinne des Wiederverkaufs?
Auch typisch deutsch: egal, ob's pefekt repariert wurde und vielleicht sogar besser funktioniert wie vorher, der Karre haftet immer ein "G'schmäckle" an. Völliger Blödsinn, einige oder auch mehrere Teile sind nagelneu - warum soll sie dann weniger Wert sein?
 
U

ufo

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Chefe schrieb:
Was aber ist mit der ebenso wichtigen Frage nach dem Status
>Unfall-Motorrad< im Sinne des Wiederverkaufs?
Auch typisch deutsch: egal, ob's pefekt repariert wurde und vielleicht sogar
besser funktioniert wie vorher, der Karre haftet immer ein "G'schmäckle" an.
Völliger Blödsinn, einige oder auch mehrere Teile sind nagelneu - warum soll
sie dann weniger Wert sein?
da stellst du eine gute frage. ich hatte bei meiner K1200R (rahmenbruch) vor
einem jahr das gleiche problem. reparieren lassen und weiterfahren oder
abrechnung über totalschaden.
ich habe mich für eine neue/andere entschieden, da ich erstens nicht mit
einem mopped fahren möchte, welches in der werkstatt komplett zerlegt
und neu aufgebaut wurde (obwohl ich meiner werkstatt wirklich vertraue)
und zweitens bin ich der meinung, dass man ein motorrad, welches über
260km/h läuft, als unverkäufliches muster rumstehen hat, wenn man sich
mal von trennen muss/möchte.

würdest du dir ein 2 jahre altes gebrauchtes motorrad kaufen, welches als
unfallfahrzeug deklariert ist und "nur" €700,-- günstiger ist, als ein
vergleichbares ohne reparierten vorschaden????
 
C

Chefe

Gast
Kommt auf die Qualität der Reparatur an. Als erfahrener Handwerker bin ich daran gewöhnt, professionellen Reparaturen, seien es wartungsgemäße oder auch unfallbedingte, zu vertrauen. Wenn alles, was ernsthaft repariert werden müsste, gleich auf den Schrott käme, würde der Großteil des öffentlichen Verkehrs ausfallen, weil man sich keine neuen Busse, Bahnen oder Flugzeuge leisten könnte...
 
Thema:

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