Reelle TÜV-Erfahrungen wegen Reifenfreigaben ?

Diskutiere Reelle TÜV-Erfahrungen wegen Reifenfreigaben ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hej Alle... Habe am Rande mitbekommen, dass man beim TÜV potentiell Überraschungen erwarten KANN, wenn man zur HU mit nicht eingetragenen Reifen...
bogoman

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Hej Alle...

Habe am Rande mitbekommen, dass man beim TÜV potentiell Überraschungen erwarten KANN, wenn man zur HU mit nicht eingetragenen Reifen vorfährt, für die man nur eine Fraigabe mitführt. In meinem Fall Pirelli ST2.

Wie sind denn Eure reellen Erfahrungen in dieser Konstellation ? Machen die nun Ärger oder eher nicht ? Und wenn, wie gehts dann weiter ?

Danke und Gruß,
bogoman
 
breijo

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Servus. Also ich hatte noch nie ein Problem.
Ich fahre seit 30 Jahren Motorrad und auch immer selbst zum TÜV.
Nur ein einziges Mal kam es vor das der TÜV Prüfer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers sehen wollte dessen Reifen ich drauf hatte.
Im Fzg. Schein ist ja eh nur die Größe eingetragen (zumindest bei meiner Bj. 08). Die muss natürlich passen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst du bei deinem Reifenhändler oder online auf der Homepage des Reifenherstellers.
 
D

Duesentrieb

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Habe am Rande mitbekommen, dass man beim TÜV potentiell Überraschungen erwarten KANN, wenn man zur HU mit nicht eingetragenen Reifen vorfährt,
Welche Reifen sind denn bei Dir serienmäßig eingetragen?
 
Fun-biker

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Neuere Fahrzeuge haben keine Reifentypen eingetragen. Was im Schein steht ist die Reifengröße und Bauart. Wenn der Reifen dies erfüllt kannst du jeden Reifen fahren.
 
Raen

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Hallo, habe in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung den Standardeintrag 'Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten' und musste bislang bei fast jedem Besuch bei der DEKRA meine Reifen-Unbedenklichkeitsbescheinigung für die aufgezogenen Gummis vorlegen.
 
Ralsch

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Noch kein Problem damit gehabt mit der GS oder anderen Mopeds, bin mir aber nicht sicher ob der TüVler nicht im WWW nachgeschaut hat.
Letzte Woce mit der SuMo von meinem Sohn hingefahren, wollte dem Prüfer die ganzen mitgeschleppten Unterlagen für Reifen, Akra, Blinker etc. rüberschieben - hat er abgewunken und mir 5min später nach Durchsicht das Bapperle draufgemacht.
 
W

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Hallo!

Ich musste mal mit einem Dekra Prüfer streiten der Freigaben sehen wollte.
Mein Einwand das im COC lediglich der Hinweis steht "Reifenpaar vom gleichen Hersteller" steht wollte er nicht gelten lassen.
Er hat sich dann die Friegabe für die Reifen aus dem Internet runtergeladen und ausgedruckt.
 
Fun-biker

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Bisher hatte ich zum Thema Reifen bei der Hauptuntersuchung keine Probleme. Es hat sich niemals ein Prüfer um das Reifenfabrikat gekümmert. Lediglich einmal wurde ein Sägezahn ( Heidenau K60 Scout) am Voderreifen als bald mal fällig angemerkt. Hatte aber auf die Erteilung der Plakette keinen Einfluss und wurde auch nicht als geriner Mangel vermerkt.
 
emmez

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Ich hab zu jedem TÜV-Besuch (nicht Dekra, ist da vielleicht anders) alle ABE's dabei und die Reifenfreigabe, allerdings auch noch nie Nachfragen gehabt.
 
bogoman

bogoman

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Vielen Dank an Alle und Ihre Erfahrungen !

Ich hab bisher auch noch nie Probleme gehabt, immer die Freigabe dabei und gut war's.
Ist ja auch nur die Größe eingetragen und kein Fabrikat, stimmt ja...

War nur etwas verunsichert, weil es hieß, TÜV mault jetzt häufiger. Und ich hatte keine Zeit, besser zu recherchieren.

Hoffe, es gibt jetzt keinen Stress, weil ich Scheibe UND Spiegel geändert habe, wenn auch beide mit Freigabe/ABE-Nummer... Stichwort "am ansonsten serienmäßigen Fahrzeug"

Danke nochmals und Gruß,
bogoman
 
BlackFly

BlackFly

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Ich kenne es eigentlich so das der Prüfer selber google hat und sich die Freigaben ggf selber raussucht wenn man keine dabei hat.
Eine Freigabe sollte aber auf jeden Fall ausreichend sein wenn die Reifen nicht in den Papieren direkt stehen. Die Betonung liegt allerdings auf "sollte", es gibt immer wieder Prüfer die auf ganz komische Ideen kommen von denen vorher noch nie einer was gehört hat, da muss man nur mal diverse Foren durchsuchen und kommt dann auf solche Fundstücke wie z.B. das die Federn nicht orginal sein können weil sie nicht schwarz sind und dann eine ABE für die orginal farbigen Federn verlangt werden (die es natürlich nicht gibt) oder ähnliches...
 
fralind

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Es gibt nur ein Problem, wenn der Reifen eine DOT ab 01/20 hat. Dann erlischt die BE wenn icht eingetragen und nur eine UBS mitgeführt wird.

Hat man Reifen montiert bis DOT 52/19, dann ist die UBS bis zum 31.12.2024 weiterhin gültig.

Fazit:
Hat man vor auch weiterhin noch sein Motorrad zu fahren und sich z.B. 3 Satz des entsprechenden Reifens gekauft der eine DOT bis 52/19 aufweisst, so kann ich diese alle bis zum 31.12.2024 mit der UBS verwenden.

Ab 2025 müsste dieser Reifen und oder eine abweichende Reifengröße, oder auch bei einigen beides, dann fachmänisch von einem befähigten Prüfer nach §19/2 abgenommen werden müssen und die Fz. Papiere vom Amt durch die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis berichtigt werden.
 
stefant

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Hatte noch nie Probleme in Sachen Reifen beim TÜV. OK, Tourance Next ist auch kein Exotenreifen. Die Prüfungen selber waren eh meist ein Witz. 70 Euro für nicht mal 10 Minuten Prüfung.
 
einfachrene

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Aber wie muss ich mir das vorstellen, ich fahre bisher den Karoo3 also noch alles in Ordnung. Und nun würde ich einen neuen brauchen da der alte hinüber ist. Der Neue weicht nun aber in der Geschwindigkeitsklasse von den in der Zulassung stehenden Index V ab und hat eben T ( So wie der jetzige halt auch ) . Kann ich jetzt mit dem Neuen Reifen zum Onkel TÜV gehen und der leckt dann am Gummi und trägt den dann in meine Papiere als zulässig ein wenn es ihm "schmeckt" ?? Oder geht der ab jetzt eben wegen der anderen Geschwindigkeitsklasse gar nicht mehr zu fahren und ich muss auf den Karoo Street wechseln, denn der hätte dann wieder den Index V

Gruß und danke für mögliche Erleuchtung...
 
einfachrene

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Das hilft mir noch nicht ganz, lässt sich denn nun der Karoo 3 mit T Kennzeichnung also Abweichend von V nachträglich freigeben / eintragen lassen oder eben nicht mehr, was ehrlich gesagt mehr als blöd wäre....
 
MERLIN 66

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Nach oben kannst du gehen genau wie mit traglast
Wenn du bei gleiche Breite bleibst und keine reifenbindung hast , brauchst du keine Freigabe
 
einfachrene

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Evtl. drücke ich mich falsch aus. In den Papieren eingetragen ist :
120/70 R 19 M/C 60V TL
170/60 R 17 M/C 72V TL

fahren möchte ich aber
120/70 R 19 M/C 60T M+S TL
170/60 R 17 M/C 72T M+S TL

also eine Abweichung in der Geschwindigkeitsklasse von V nach T also ein geringerer Geschwindigkeitswert. Alles andere ist soweit identisch .

Ich verstehe die neue Regel so, dass ich nun diese Abweichung vom TÜV eingetragen haben muss sonst erlischt die BE .
Gruß Rene
 
MERLIN 66

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Was ist bei dir als endgeschwindigkeit eingetragen
 
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