kmueller_gs12
widerspruch
@hansemann
zitat:
Steht nichts drin, bzw. der Satz "Freigabe laut Betriebserlaubnis" (wird vom Programm automatisch eingefügt) muss man eben in die Betriebserlaubnis reinsehen. Die Nummer der Betriebserlaubnis steht in der Zulassungsbescheinigung. Sollte in dieser BE (wie bei meiner ADV 06/06) was drinstehen, dann gilt das eben auch. Diese Betriebserlaubnis ist wirklich nur schwer zugänglich. Die COC-Bescheinigung bescheinigt nur, dass das Fahrzeug den Richtlinien entspricht und nennt einige wenige Daten. Die BE erhält alle relevanten Daten, die erhoben werden, wenn eine BE erteilt wird, geht also über die Zusammenfassung der COC hinaus. Entscheidend ist aber die BE, nicht der COC-Auszug.
sorry, aber da muss ich dir vehemmend widersprechen. ich muss nicht in die original eu-be schauen, genau dafür gibt es das coc, das basis für die zulassung in der eu ist. ohne coc keine zulassung!
wo soll es stehen, dass ich mir die eu-be beschaffen muss? gib mir bitte die quelle dazu!
wenn das so wäre, dann wäre die original eu-be fahrzeugbestandteil! ist sie aber nicht.
.. und die meinung von horny-joe hat meiner meinung auch nichts mit unwissenheit oder übersteigertem selbstbewusstsein zu tun.
nur so kann man sich verhalten! - wenn einem die stellen - wie in meinem beitrag vorher - die aktuelle situation bestätigt haben.
klaus
@hansemann
zitat:
Steht nichts drin, bzw. der Satz "Freigabe laut Betriebserlaubnis" (wird vom Programm automatisch eingefügt) muss man eben in die Betriebserlaubnis reinsehen. Die Nummer der Betriebserlaubnis steht in der Zulassungsbescheinigung. Sollte in dieser BE (wie bei meiner ADV 06/06) was drinstehen, dann gilt das eben auch. Diese Betriebserlaubnis ist wirklich nur schwer zugänglich. Die COC-Bescheinigung bescheinigt nur, dass das Fahrzeug den Richtlinien entspricht und nennt einige wenige Daten. Die BE erhält alle relevanten Daten, die erhoben werden, wenn eine BE erteilt wird, geht also über die Zusammenfassung der COC hinaus. Entscheidend ist aber die BE, nicht der COC-Auszug.
sorry, aber da muss ich dir vehemmend widersprechen. ich muss nicht in die original eu-be schauen, genau dafür gibt es das coc, das basis für die zulassung in der eu ist. ohne coc keine zulassung!
wo soll es stehen, dass ich mir die eu-be beschaffen muss? gib mir bitte die quelle dazu!
wenn das so wäre, dann wäre die original eu-be fahrzeugbestandteil! ist sie aber nicht.
.. und die meinung von horny-joe hat meiner meinung auch nichts mit unwissenheit oder übersteigertem selbstbewusstsein zu tun.
nur so kann man sich verhalten! - wenn einem die stellen - wie in meinem beitrag vorher - die aktuelle situation bestätigt haben.
klaus