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Christian S
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- BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,
die Schweiz hat vor einiger Zeit die Sanktionen stark verschärft.
Nun ist auch bei uns einiges im Busch:
https://www.bundestag.de/blob/510292/123386ec1633ce28e0141e2c2c203c51/gesetzentwurf-data.pdf
Es geht konkret um folgende Passagen bzw. Interpretierungen:
beck-aktuell.NACHRICHTEN | Illegale Autorennen: Rechtsausschuss will auch Einzelrennen unter Strafe stellen
ABER... es wird sich zeigen, ob Richter auch schon mal der Ansicht sind, 115 auf einer 70 begrenzten, etwas kurvigen Landstraße seien auch schon Raserei... denn dann erwischt es auch die, die das 70'er Schild tatsächlich übersehen haben und nur a bisserl drüber waren.
Da hängt dann schnell ne ganze Menge hinten dran, z.B. sofort vor Ort die Möglichkeit, den Führerschein sicherzustellen usw.
Wir haben schon jetzt Fälle im Büro, wo sich bei flotter Fahrt ein Unfall nach einem Überholvorgang ereignete, Personen wurden verletzt usw.
Folge: § 315 c StGB in der jetzigen Fassung wurde bejaht, grob verkehrswidriges Überholen, Führerschein für 1 Jahr weg.
Ok, er hat sportlich überholt usw... ich will da gar nichts beschönigen, aber so wie viele überholen ist man mittlerweile sehr viel näher am Führerscheinverlust dran wie früher, Tendenz mit dem Gesetzesentwurf (der sicher kommen wird, in welcher Fassung auch immer, STEIGEND). Denn die meisten überholten Autofahrer, die dann unmittelbar vor sich einen Unfall beobachten, werden "von Raserei" berichten... dabei kann man auch tatsächlich einmal einen Gegenverkehr falsch eingeschätzt oder übersehen haben, selbiges gilt für den Straßenverlauf usw.
die Schweiz hat vor einiger Zeit die Sanktionen stark verschärft.
Nun ist auch bei uns einiges im Busch:
https://www.bundestag.de/blob/510292/123386ec1633ce28e0141e2c2c203c51/gesetzentwurf-data.pdf
Es geht konkret um folgende Passagen bzw. Interpretierungen:
sowie§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafebis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 2 handelt und dadurch Leib oder Lebeneines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe biszu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zudrei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 oder 3 durch die Tat den Tod oder eine schwereGesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl vonMenschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren FällenFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
sowie in Kurzfassung bzgl. der Erweiterungen (man kann nun auch alleine an einem Rennen teilnehmen)„§ 315 f Einziehung
Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2, 3 oder 4 bezieht,können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.“
beck-aktuell.NACHRICHTEN | Illegale Autorennen: Rechtsausschuss will auch Einzelrennen unter Strafe stellen
Grds. habe ich kein Problem damit, dass schärfer sanktioniert wird, wenn jemand außerorts 200 oder innerorts 120 fährt. Wer so bescheuert ist, der soll auch die Folgen ausbaden, auch wenn nichts passiert.Bloße Geschwindigkeitsüberschreitung soll nicht erfasst sein
Erfasst werden sollen, wie es in der Begründung heißt, also die Fälle, in denen nur "ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt". Dagegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen "nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind".
ABER... es wird sich zeigen, ob Richter auch schon mal der Ansicht sind, 115 auf einer 70 begrenzten, etwas kurvigen Landstraße seien auch schon Raserei... denn dann erwischt es auch die, die das 70'er Schild tatsächlich übersehen haben und nur a bisserl drüber waren.
Da hängt dann schnell ne ganze Menge hinten dran, z.B. sofort vor Ort die Möglichkeit, den Führerschein sicherzustellen usw.
Wir haben schon jetzt Fälle im Büro, wo sich bei flotter Fahrt ein Unfall nach einem Überholvorgang ereignete, Personen wurden verletzt usw.
Folge: § 315 c StGB in der jetzigen Fassung wurde bejaht, grob verkehrswidriges Überholen, Führerschein für 1 Jahr weg.
Ok, er hat sportlich überholt usw... ich will da gar nichts beschönigen, aber so wie viele überholen ist man mittlerweile sehr viel näher am Führerscheinverlust dran wie früher, Tendenz mit dem Gesetzesentwurf (der sicher kommen wird, in welcher Fassung auch immer, STEIGEND). Denn die meisten überholten Autofahrer, die dann unmittelbar vor sich einen Unfall beobachten, werden "von Raserei" berichten... dabei kann man auch tatsächlich einmal einen Gegenverkehr falsch eingeschätzt oder übersehen haben, selbiges gilt für den Straßenverlauf usw.