Richtiges Lesen einer ABE

Diskutiere Richtiges Lesen einer ABE im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hab da mal eine Frage an die Profis: SW-Motech bietet für die F750/850 eine Lenkererhöhung mit Versatz an. Die wird aber nicht für die F700/800er...
pogibonsi

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Hab da mal eine Frage an die Profis: SW-Motech bietet für die F750/850 eine Lenkererhöhung mit Versatz an. Die wird aber nicht für die F700/800er angeboten. In der ABE sind aber die 700/800er aufgeführt, mit den Auführungen T;U

Heißt das, dass die ABE auch für die 700/800 gilt?
 

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sigmali

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Auf die Schnelle lese ich es so:

Der TÜV Rheinland hat das mehrseitige Gutachten geschrieben, mit dem das KBA die ABE für div. Ausführungen erteilt hat. Unter Ziff. 1.3.2. sind auf Seite 3 des Gutachtens die Ausführungen T und U aufgeführt. Bei beiden geht es um Lenkerdurchmesser 22 mit zwei unterschiedlichen Versätzen. In der Anlage 5 findest Du auf Seite 2 und 3 div. BMW Modelle der F-Reihe. Wenn Dein Fahrzeug dabei ist und Du Dir die Ausführung T oder U kaufst und anbaust, ist es i.O.

Auf Seite 7/10 sind die unter 2.1. aufgeführten Auflagen und Hinweise zu lesen/prüfen. Hier verstecken sich manchmal Hinweise auf eine Eintragungspflicht. Ist hier nicht der Fall.

Auf Seite 9/10 wird es in Deinem Fall unter Ziff. 6 Schlussbestimmungen noch deutlicher: keine Eintragungspflicht.
 
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Eckart

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Wenn Dein Fahrzeug dabei ist und Du Dir die Ausführung T oder U kaufst und anbaust, ist es i.O.
Konkret heißt das: Der Link in der Frage verweist auf das Teil mit der Bestellnummer LEH.00.039.30100/S
Laut Tabelle in der ABE ist das die Ausführung VD...
Das ist aber nicht die Ausführung T oder U, die für die F800GS zulässig wäre,
sondern die, die für die F750 und F850 zulässig wäre.

Die ABE ist eine Sammel-ABE für mehrere verschiedene Teile. Nicht jedes Teil ist aber bei jedem Motorrad erlaubt bzw. auch nicht passend. Die Tabellen beschreiben, welche Ausführung für welche Motorräder erlaubt ist und sagen indirekt natürlich auch, ob es passen wird.

Aus der ABE geht ja hervor, welche Bestellnummer die für die F700 und F800 erlaubte Ausführung hat, auch dafür gibt es ja eine Tabelle. Wenn Du das Teil mit dieser Bestellnummer im Angebot findest, solltest Du das für die F700 und F800 passende und zulässige Teil bekommen.
M. E. müssten das diese Teile sein (ohne Garantie):
Lenkererhöhung für BMW F 650 GS/700 GS/800 GS - SW-MOTECH
Lenkererhöhung für BMW F700GS / F800GS - SW-MOTECH

Welch Zufall, dass die in den jeweiligen Produktbeschreibungen genannten Motorradmodelle auch die sind, die die ABE nennt ;-)
 
pogibonsi

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Danke Eckart, jetzt hab ich's kapiert!

Sammel-ABE, wie Du schreibst, ist das Lösungswort. Und wenn ich dann die entsprechenden Bestellnummern suche, kriege ich die Lenkererhöhungen angezeigt, die bei SW-Motech für mein Modell zur Verfügung stehen. Leider sind das aber komplett andere, als die in meinem Link oben.

Meine Frage ist somit beantwortet...
 
fralind

fralind

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Hab da mal eine Frage an die Profis: SW-Motech bietet für die F750/850 eine Lenkererhöhung mit Versatz an. Die wird aber nicht für die F700/800er angeboten. In der ABE sind aber die 700/800er aufgeführt, mit den Auführungen T;U

Heißt das, dass die ABE auch für die 700/800 gilt?

Die ABE Nr. gilt für alle vier Modelle.

Was nicht gilt, ist eine Lenkererhöhung der F750/850 zu kaufen und an die 700/800 anzubauen, bzw. umgekehrt.
Ist aber auch nicht das einzigste was zu beachten wäre.

Die Ausführungen T;U für die einzelnen 700 und 800 Typen dürfen , siehe 2.1.9 und 2.1.10, nur in Verbindung mit den dort aufgeführten Sonderlenkern verwendet werden. Nur in dieser Kombination hat die ABE Gültigkeit.
Wird nur die Lenkerehöhung verbaut, so muss diese gesondert begutachtet werden und eine Abnahme nach §19/3 erfolgen, da damit die BE erloschen ist. Es reicht also nicht nur die ABE mitzuführen.

2.1.9. Die Lenkererhöhung in der Ausführung S wurde in Verbindung mit dem konifizierten Sonderlenker des Herstellers LSL Motorradtechnik GmbH, 47809 Krefeld, Typ LSL-X gemäß Teilegutachten ab Nr. 64XT0053-02 der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 03.02.2009 geprüft und dem Sonderlenker der Firma SW-Motech GmbH, 35282 Rauschenberg, Typ LEN.156 gemäß ABE 91181 geprüft und ist ausschließlich mit diesen Sonderlenkern zulässig.
2.1.10. Die Lenkererhöhung in der Ausführung S wurde in Verbindung mit dem konifizierten Sonderlenker des
Herstellers LSL Motorradtechnik GmbH, 47809 Krefeld, Typ LSL, ABE 70269 geprüft. Die Angaben zu
den Fahrzeugen im Verwendungsbereich sind zu beachten. Diese sind mit einem 1) gekennzeichnet.


Bei den Typen 750 und 850 unterscheiden sich die zulässigen Adappter auch noch mal weil die 750 einen ø 22 mm Lenker und die 850 einen ø 28 mm Lenker in der Serie verwenden.

Für die 750 darf man nur die YY:VD30 verwenden.
Ausführ. I Verkaufs Bezeichnung I Einzelteil Bezeichnung I ø - Lenker I Beschreibung
YY I LEH.07.039.12900 I LEH.07.899.001 I ø 22 I Versatz um 30 mm nach oben
VD30 I LEH.00.039.30100 I LEH.00.039.A16 I ø 22 I Versatz um 25 mm nach oben /
I LEH.00.039.A22 I max. Verlegung um 30 mm nach
hinten

Und für die 850 nur die XX;VE30

XX I LEH.07.039.12800 I LEH.07.897.001 I ø 28 I Versatz um 30 mm nach oben
VE30 I LEH.00.039.31100 I LEH.00.039.A11 I ø 28 I Versatz um 28mm nach oben /
I LEH.00.039.A23 I max. Verlegung um 30 mm nach
hinten


Auch hier sind die Adapter, siehe Hinweis 2.1.12. nur mit den Sonderlenkern in ø 22 oder ø 28 zulässig.

2.1.12. Die Lenkererhöhung in der Ausführung GG wurde in Verbindung mit dem Sonderlenker des Herstellers LSL Motorradtechnik GmbH, 47809 Krefeld, Typ LSL-L gemäß Teilegutachten ab Nr. 94TG0448-03 der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 15.03.2009 geprüft und ist ausschließlich mit diesen Sonderlenkern zulässig.
Also:
1. Die Adapter sind nicht untereinander zulässig, wahrscheinlich an den Aufnahmen an den Brücken der alten zu den neuen Modellen auch nicht zu befestigen.

2. Alle Adapter sind nur in Verbindung mit den im Gutachten genannten Sonderlenkern als ABE, also Eintragungsfrei, verwendbar.

3. Wenn man nur die Adapter verbaut ohne die dazu aufgeführten Sonderlenker erlischt die BE, und muss durch einen Abnahme nach § 19/3 begutachtet und dokumentiert werden.
 
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