Hab da mal eine Frage an die Profis: SW-Motech bietet für die F750/850 eine
Lenkererhöhung mit Versatz an. Die wird aber nicht für die F700/800er angeboten. In der ABE sind aber die 700/800er aufgeführt, mit den
Auführungen T;U
Heißt das, dass die ABE auch für die 700/800 gilt?
Die ABE Nr. gilt für alle vier Modelle.
Was nicht gilt, ist eine Lenkererhöhung der F750/850 zu kaufen und an die 700/800 anzubauen, bzw. umgekehrt.
Ist aber auch nicht das einzigste was zu beachten wäre.
Die Ausführungen
T;U für die einzelnen 700 und 800 Typen dürfen , siehe 2.1.9 und 2.1.10, nur in Verbindung mit
den dort aufgeführten Sonderlenkern verwendet werden.
Nur in dieser Kombination hat die ABE Gültigkeit.
Wird nur die Lenkerehöhung verbaut, so muss diese gesondert begutachtet werden und eine Abnahme nach §19/3 erfolgen, da damit die BE erloschen ist. Es reicht also nicht nur die ABE mitzuführen.
2.1.9. Die Lenkererhöhung in der Ausführung S wurde in Verbindung mit dem konifizierten Sonderlenker des Herstellers LSL Motorradtechnik GmbH, 47809 Krefeld, Typ LSL-X gemäß Teilegutachten ab Nr. 64XT0053-02 der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 03.02.2009 geprüft und dem Sonderlenker der Firma SW-Motech GmbH, 35282 Rauschenberg, Typ LEN.156 gemäß ABE 91181 geprüft und ist ausschließlich mit diesen Sonderlenkern zulässig.
2.1.10. Die Lenkererhöhung in der Ausführung S wurde in Verbindung mit dem konifizierten Sonderlenker des
Herstellers LSL Motorradtechnik GmbH, 47809 Krefeld, Typ LSL, ABE 70269 geprüft. Die Angaben zu
den Fahrzeugen im Verwendungsbereich sind zu beachten. Diese sind mit einem 1) gekennzeichnet.
Bei den Typen 750 und 850
unterscheiden sich die zulässigen Adappter auch noch mal weil die 750 einen ø 22 mm Lenker und die 850 einen ø 28 mm Lenker in der Serie verwenden.
Für die 750 darf man nur die
YY:VD30 verwenden.
Ausführ.
I Verkaufs Bezeichnung
I Einzelteil Bezeichnung
I ø - Lenker
I Beschreibung
YY
I LEH.07.039.12900
I LEH.07.899.001
I ø 22
I Versatz um 30 mm nach oben
VD30
I LEH.00.039.30100
I LEH.00.039.A16
I ø 22
I Versatz um 25 mm nach oben /
I LEH.00.039.A22
I max. Verlegung um 30 mm nach
hinten
Und für die 850 nur die
XX;VE30
XX
I LEH.07.039.12800
I LEH.07.897.001
I ø 28
I Versatz um 30 mm nach oben
VE30
I LEH.00.039.31100
I LEH.00.039.A11
I ø 28
I Versatz um 28mm nach oben /
I LEH.00.039.A23
I max. Verlegung um 30 mm nach
hinten
Auch hier sind die Adapter, siehe Hinweis 2.1.12. nur mit den Sonderlenkern in ø 22 oder ø 28 zulässig.
2.1.12. Die Lenkererhöhung in der Ausführung GG wurde in Verbindung mit dem Sonderlenker des Herstellers LSL Motorradtechnik GmbH, 47809 Krefeld, Typ LSL-L gemäß Teilegutachten ab Nr. 94TG0448-03 der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 15.03.2009 geprüft und ist ausschließlich mit diesen Sonderlenkern zulässig.
Also:
1. Die Adapter sind nicht untereinander zulässig, wahrscheinlich an den Aufnahmen an den Brücken der alten zu den neuen Modellen auch nicht zu befestigen.
2. Alle Adapter sind nur in Verbindung mit den im Gutachten genannten Sonderlenkern als ABE, also Eintragungsfrei, verwendbar.
3. Wenn man nur die Adapter verbaut ohne die dazu aufgeführten Sonderlenker erlischt die BE, und muss durch einen Abnahme nach § 19/3 begutachtet und dokumentiert werden.