Hi
Wenn solche Anschuldigungen hier im Forum öffentlich stehen bleiben, kann es sogar für den Betreiber der Website Ärger geben.
Das ist Unsinn. Der Betrieber muss maximal die Klardaten des Users herausrücken. Anders wäre es, wenn er beleidigend o.Ä. würde.
Bisher äussert er lediglich unbewiesene Behauptungen (niemand hat etwas gesehen).
Würde es jedes Mal gleich Ärger geben, könnte niemand ein kritisches Wort äusssern und alle müssten E. Snowdon informieren damit er das Material verbreitet und vorher prüft.
Die Frage weshalb volkstümlich "Plexiglas" als Material für ein Windschild zugelassen wird kann hier wohl niemand beantworten. Dazu müsste man die entsprechende Prüfstelle befragen.
Sachlich ist es wohl so, dass Plexiglas von Haus aus sehr klar durchsichtig aber spröde ist. Auch bildet es mit der Zeit in der Sonne kleine Risschen und ist nicht vibrationsfest (reisst an den Befestigungspunkten).
Anders ist das bei "Makrolon" oder auch "Lexan" (unterschiedliche Handelsnamen). Aus dem Zeug sind fast alle Helmvisiere (auch die der SEK). Das Zeugs ist nicht ganz so klar aber Zähelastisch. Es lässt sich bei Zimmertemperatur auf einer Kantbank biegen und ist ab 12mm Stärke sogar beschusshemmend.
Viele Möglichkeiten die Grundeigenschaften eines Kunststoffs zu verändern sind nur temporär wirksam.
Bei den Prüfstellen gibt es bekannter Massen solche und solche :-(. Der Leiter einer deutschen Prüfstelle sagte mal zu mir "die Produkte verschiedener Auspuffhersteller würden in DE niemals im Leben eine ABE bekommen. Seltsam ist doch bereits, dass die Produkte in z.B. IT konstruiert, in BE geprüft und eine Zulassungskennzeichnung aus GB haben. Aber das Alles ist legal!"
Aufwändiger und "materialangepasst" ist die temporäre Möglichkeit die Grundeigenschaften zu verändern. Sie heisst hier z.B. "Auspuffklappe" oder "Prüfzykluserkennung".
Das aber beantwortet die Eingangs gestellte Frage nicht. Und zwar deshalb weil sie einfach dem falschen Personenkreis gestellt wurde.
Der Nachweis über die Korrektheit der Aussage ist dabei sogar uninteressant. Sogar wenn auf dem "Prüfstempel" der Scheibe "Röhm Plexiglas, nur für Gewächshäuser" stehen würde, könnte sie nur durch die Prüfstelle beantwortet werden.
Die Vertreiber haben nicht die Pflicht ihren zugekauften Kram zu prüfen, nur auf den "Stempel" müssen sie achten oder die fehlende Zulassung vorher bekanntgeben.
gerd