Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. So langsam kommt auch für mich Licht ins Dunkel. In die CoC habe ich geschaut und da wird eben an...
GsCharly

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Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten. So langsam kommt auch für mich Licht ins Dunkel.

Carsten, schau mal in Deine CoC Bescheinigung, da steht was drin. Die Betriebserlaubnis ist nicht einfach zu bekommen, der TÜV hat eine Datenbank, das habe ich mal die BE zu meiner 2006er ADV eingesehen, das waren 142 Seiten.
In die CoC habe ich geschaut und da wird eben an der meiner Meinung nach entscheidenden Stelle auf die Betriebserlaubnis verwiesen. Ich versuche an dieses Betriebserlaubnis jetzt gerade über BMW dran zu kommen. Mal sehen, ob das klappt.

Aber ggf. braucht man das ja alles gar nicht, wenn man wirklich im Grunde zu der alten Regelung zurück kehrt. Ansonsten werde ich mich wohl der offensiven Rechtsauffassung anschließen (müssen) :unsure:.

Viele Grüße
Carsten
 
Karli1512

Karli1512

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Wird nicht die Betriebserlaubnis mit dem Besitz des Fz-Briefs erteilt?
 
MarWe

MarWe

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Die Betriebserlaubnis erteilt in Deutschland das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Fahrzeughersteller für den Fahrzeugtyp, also z.B. den Typ K50 (R1200GS). Die Typgenehmigung ist etwas umfangreicher, weil ja die Beschreibung aller Baugruppen mit den zugehörigen Merkmalen, den Prüfungsgrundlagen, etc. enthalten ist.
Die Betriebserlaubnis kann dementsprechend erlöschen, wenn das Fahrzeug durch Änderungen nicht mehr dem genehmigten Typ entspricht.
 
Hansemann

Hansemann

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Siehe EU-Verordnung 168/2013, dann wird die etwas unpräzise Aussage von MarWe deutlicher. Die Überprüfung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis kann von vielen Organisationen durchgeführt werden, die sind aber aufgelistet. In D erteilt sie das KBA (richtig) könnte aber auch in Irland oder Polen erteilt werden. Das KBA prüft dabei nicht selbst, sondern greift auf Organisationen zurück, die alle in wirtschaftlichem Wettbewerb stehen.
Wann eine Betriebserlaubnis erlöschen kann, steht in § 19 Absatz 2 der StVZO.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

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Ich bin Startbereit:

P1040852.JPG


Und dann hoffe ich, dass bald Klarheiten geschaffen werden diesbezüglich, bis die nächsten Reifen fällig werden - ist einfach nur noch traurig, was die Spinner entscheiden!

Was ich aber nicht verstehe, wie ruhig die Reifenhersteller bleiben und sind, wie auch die Motorradpresse oder Verbände.
 
Roter Oktober

Roter Oktober

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Auszug aus den Bereifungsfreigaben von BMW

Neuregelung für den Betrieb von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:


Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU
-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:


  1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
  2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
  3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
    EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.


    Hier der Link zu der BMW Seite: https://www.bmw-motorrad.de/content...ls/Reifenfreigabe.pdf.asset.1525093845266.pdf

    Damit ist alles zu dem Thema Reifenfreigabe für Stollenreifen erledigt, wer es jetzt noch nicht versteht...dem ist nich zu helfen.


 
QVIENNA

QVIENNA

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Also so wie beim Auto der 240er Aufkleber am Armaturenbrett für die Winterreifen :-))
 
Hansemann

Hansemann

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Auszug aus den Bereifungsfreigaben von BMW

Neuregelung für den Betrieb von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:


Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU
-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:


  1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
  2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
  3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
    EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.


    Hier der Link zu der BMW Seite: https://www.bmw-motorrad.de/content...ls/Reifenfreigabe.pdf.asset.1525093845266.pdf

    Damit ist alles zu dem Thema Reifenfreigabe für Stollenreifen erledigt, wer es jetzt noch nicht versteht...dem ist nich zu helfen.


Ich red mir den Mund fusselig, schreib mir die Finger blutig, verlinke die Rechtsquellen, bringe alles in die richtige, nachvollziehbare Reihenfolge und jetzt schließt sich BMW dem einfach an. Sei's drum. :cool:
 
GsCharly

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Auszug aus den Bereifungsfreigaben von BMW

Neuregelung für den Betrieb von M+S Reifen auf Einspurfahrzeugen zum 31.05.2017:


Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU
-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:


  1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
  2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
  3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
    EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.


    Hier der Link zu der BMW Seite: https://www.bmw-motorrad.de/content...ls/Reifenfreigabe.pdf.asset.1525093845266.pdf

    Damit ist alles zu dem Thema Reifenfreigabe für Stollenreifen erledigt, wer es jetzt noch nicht versteht...dem ist nich zu helfen.


Das Dokument ist ja das was ich auch schon verlinkt hatte, das Zitat hatte ich auch schon. Trotzdem ist mir wohl nicht zu helfen, weil ich noch nicht alles klar finde:confused:. In meiner CoC steht in Bezug auf die Reifen

"Reifenfabrikat gem. Betriebserlaubnis beachten".

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass damit die Betriebserlaubnis der Maschine gemeint ist. Jetzt habe ich den englischen Text entdecket, der list sich aber so:

"tyre manuf. acc. type approval certificate"

Hier wird klar auf eine Bescheinigung des Reifenherstellers verwiesen. Meint das die Reifenfreigabe, also das was man downloaden kann oder haben Reifen auch so was wie eine Betriebserlaubnis? In den aktuellen Freigaben bei Heidenau und Conti steht DOT 2017. Da würden die sich ja dann selbst in Fleisch schneiden. Da ich noch eine alte Freigabe habe würde mich das jetzt mal nicht kratzen.

Viele Grüße
Carsten
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

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In der Reifenfreigabe von HEIDENAU für meine XT 1200, wie auch der AT AdvSports steht:

- Die aufgeführte "M+S"-Bereifung ist nur zulässig bis zum 30.09.2024 und nur, wenn die Reifen vor dem 01.01.2018 produziert worden sind.

Wenn das alles so einfach wäre, würde doch HEIDENAU wieder Reifen ab 01.01.18 verkaufen und zwar mit Vollgas, das Frühjahr steht vor der Tür!

Ich fahre jetzt auch "alte Reifen" aus 2017, was ich so noch nie gemacht habe. Neue Reifen waren bei mir immer auch neu produziert.
 
cpt.mo

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Hallo

Bin ehrlich will nun nicht alles lesen.

Nur mal so.....in mein Papieren steht doch der TKC 80 als Reifen drin. Das ist doch eine EU Fahrzeugschein.
 
Maxell63

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ist mir alles sch.... egal. Wenn ich einen Reifen drauf machen will, mach ich ihn drauf. Fertig.

Wenn und aber und vielleicht eventuell und Kontrolle und Versicherung und Pups... meine Herren
 
Vredenner

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Servus zusammen. Lt. Moppedreifen kommt wohl eine Änderung und alles ist wieder gut - siehe Video:




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mal

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Party!!! :p
 
Bremsstein

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Moin , hat jemand aktuelle Erkenntnisse zum Mitas E-07 PLUS ? Gruss Bremsstein
 
Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Ab 2:30 sagt er was dazu


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Ist da der Wunsch die Mutter des Gedankens oder gibt es hierzu eine etwas belastbarere Aussage?

Im weltweiten Netz habe ich hierzu nix gefunden.

Gruß
Thomas
 
mal

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... so richtige Quellen gibt's bisher aber nicht ... Bzgl einer Änderung. Auch im Video nicht.
 
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