Hi
Hab extra mit BMW gesprochen und die haben gesagt "Die Zusatsscheinwerfer können immer leuchten ob mit Ablendlicht oder auch mit Fernlicht"
Wer Dir sowas sagt gehört an den E... aufgehängt weil er ganz einfach Blödsinn schwafelt.
Glaubst Du auch wenn er sagt Haschisch sei toll UND legal?
Zum Einen kann man selbstständig die StVO und StVZO lesen, zum Anderen jemanden fragen der es weiss (Polizisten). "Der hat aber gesagt" hilft nicht falls (falls!!) Du ein Ticket bekommst.
Das Gleiche gilt für Tagfahrlichter. Natürlich kann man sich irgendwelche Nachrüstsätze antackern. Wenn die Dinger seriös gehandelt wurden liegt eine Gebrauchsanweisung bei in der steht wo und wie die Dinger befestigt werden dürfen und wie die zulässige Schaltung/ der zul. Gebrauch ist.
Zu unterscheiden ist zwischen Tagfahrlicht und Tagfahrleuchte (war mir am Anfang auch nicht bewusst)!
Wenn ein Hersteller beim Einschalten des Abblendlichts "seine" Tagfahrleuchten dimmt und als Positionsleuchten (vulgo: Standlicht) verwendet, so ist das Bestandteil der Fahrzeug-BE. Rüstet man Ähnliches nach, braucht's eine fahrzeugtypbezogene ABE! Ansonsten gilt: Licht an=> Tagfahrleuchten aus.
Früher hätte der TÜV auf einer entsprechenden Schaltung bestanden, heute traut man dem Fahrer zu das selber zu tun (auch ohne App und fälschlicher Weise!).
Tagfahrleuchten und Tagfahrlicht
Ähnliches gilt für Nebelleuchten. Auch deren Gebrauch ist in der StVO geregelt.
Dass man mit eingeschalteter Nebelrückleuchte laut StVO maximal 60 fahren darf weiss auch niemand (Unwissenheitschützt nicht). Wobei ich die Dinger bei heftiger Gischt auf der BAB eigentlich ganz sinnvoll fände. Die Rücklichter sieht man kaum.
Für jegliche legale Zusatzleuchte (Fern, Nebel, Nebelrück, Tagfahr, Rückfahr, etc.) ist in der StVO geregelt wofür und wann ihr Gebrauch legal ist. "Allgemeine" Zusatzscheinwerfer gibt es nicht (wobei ich nicht weiss was das für Teile bei Harley sind).
@noIR:
Ich stimme zu, dass die BMW-Produkte überteuert sind.
Allerdings gilt die Logik "die LED kosten nicht die Welt" auch nicht. Zum Einen sind das keine 80 Cent LEDs von Conrad, sondern, bei den "Nebel", Hochleistungs-LEDs, zum Anderen ist das was teuer ist nicht die paar Bauteile sondern die Zulassung als KFZ-Zubehör bzw. Ausrüstungsteil beim KBA. Da kommen schnell mal hohe 4-stellige Beträge zusammen und die werden auf's Produkt umgelegt.
Dazu kommt die Anbieterlogik: "Was kann ich verlangen damit Preis x verkaufte Menge = Maximum".
Auch die Sichtweise der Käufer ist interessant: Wenn es totschick sein muss werden Preis und Technik untergeordnet.
Dabei sage ich immer "Zuerst Funktion, dann Aussehen". Unter Funktion bei Scheinwerfern fällt: Vernünftig zu montieren oder hyperschlabberige Befestigungsteile, Leuchtmittel zu wechseln, sieht das Gehäuse zumindest wasserfest aus ("-dicht" ist die Steigerung). LEDs halten tatsächlich sehr lange aber wenn die Vorwiderstände arg geizig dimensioniert sind und verkochen, fällt die verschweisste Einheit eben aus.
Kauf Dir Tagfahrlichter bei Conrad, schliess sie über ein kleines Relais so an, dass sie ausgehen wenn Du das Licht einschaltest. Du hast Tagfahrlicht und keinen Ärger mit dem TÜV.
gerd