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nordmann1
Nee nee, so leicht kannst du dir das nicht machen, du musst (nicht sollst) schon bei deiner ersten Antwort eine Erklärung in Grundgesetzstärke mitliefern, was du genau und wie du das meinst. Du verlangst zu viel von den Forumlesern, wenn du erwartest, dass sie den Text lesen. Das erste Reizwort wahrnehmen und sich darüber auslassen, ist allemal ausreichend. *grins*Oder sind wir mittlerweile schon soweit, daß wir ohne Bildchen den Inhalt nicht mehr verstehen können (wir-Form!).