R 1200 GS Adventure Tüv mit "BMW Z4 Blinker" Scheinbar nicht in Deutschland

Diskutiere Tüv mit "BMW Z4 Blinker" Scheinbar nicht in Deutschland im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Also das Y Rohr ist kein Problem, für Maschinen die keinen Kat benötigen. Sie müssen eben nur die Abgaswerte bei der AUK schaffen. Da der TE aber...
AdventureRudi

AdventureRudi

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R1200GS ADV (98 PS )
Also das Y Rohr ist kein Problem, für Maschinen die keinen Kat benötigen. Sie müssen eben nur die Abgaswerte bei der AUK schaffen.
Da der TE aber einen vorschiftenkonformen Umbau wünscht, nützen ihm solche Anmerkungen wenig.:D:D:D
 
AmperTiger

AmperTiger

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@ Rudi, das Problem das das Y-Rohr hat, hat sicher nix mit den Abgasen zu tun, wenn Sie verstehen was ich meine;););););)....(Loud pipes save lives)


@Simpson
Bild für dich...


Tiger
 

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KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
habe die Blinker auch so dran wie "hagge"
ganz klein wenig andere aber auch geklebt. Wenn drei Paar Blinker nicht erlaubt sind , was ist dann eigentlich mit den Blinkern an den Lenkerenden ?
An PKW sind auch seitlich Blinker dran.

Muß erstmal ein Polizist nachweisen, daß durch zusätzliche Blinker seitlich ein Unfall hätte vermieden werden können.
Meine bleiben dran
 
gerd_

gerd_

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Hi
<<<<<
Muß erstmal ein Polizist nachweisen, daß durch zusätzliche Blinker seitlich ein Unfall hätte vermieden werden können
>>>>>
Das muss er nicht. Er stellt nur die Entsprechung zur STVZO fest (oder eben nicht). Dabei könnte er "unzulässige Beleuchtungskörper" feststellen. Ob er das tut ....?

Nachdem keine maximale Anzahl von Blinkern vorgegeben ist und Autos die Seiitenblinker haben könnte man argumentieren ......

;R 1100GS;R 1100/850 R 6.3. Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.1. Anzahl: auf jeder Seite zwei.
6.3.2. Anbauschema: zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn und zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten.
6.3.3. Anordnung
6.3.3.1. In der Breite:
6.3.3.1.1. Für die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen gleichzeitig folgende Vorschriften erfüllt sein:
6.3.3.1.1.1. Der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden Flächen muß 240 mm betragen;
6.3.3.1.1.2. sie müssen sich außerhalb der senkrechten Längsebenen befinden, die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:
— 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt;
— 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
— 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd
beträgt.
6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften des Abschnitts A.10 des Anhangs I mindestens 180 mm betragen, und zwar auch dann, wenn das Schild mit dem amtlichen Kennzeichen angebracht ist.
6.3.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über dem Boden.
6.3.3.3. In Längsrichtung: der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äußere hintere Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht größer als 300 mm sein.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: siehe Anlage 2. (siehe Anhang)
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach oben und 15º nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5º verringert werden, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.3.5. Ausrichtung
Die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung mitvollziehen.
6.3.6. Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.
6.3.7. Kombination mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.3.8. Ineinanderbau mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.3.9. Elektrische Schaltung:
Das Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger muß unabhängig von den anderen Leuchten erfolgen. Alle Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Fahrzeugseite werden durch dieselbe Betätigungseinrichtung zum Aufleuchten und zum Erlöschen gebracht.
6.3.10. Funktionskontrolle: vorgeschrieben.
Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. Arbeitet sie optisch, so muß sie ein grünes Blinklicht ausstrahlen und aus allen normalen Fahrhaltungen sichtbar sein; im Falle einer Funktionsstörung bei einem der Fahrtrichtungsanzeiger muß sie erlöschen oder ohne zu blinken weiterleuchten oder eine deutliche Änderung der Blinkfrequenz aufweisen. Arbeitet die Kontrolleinrichtung akustisch, so muß sie deutlich hörbar sein und im Störungsfall das gleiche Betriebsverhalten aufweisen wie die optische Funktionskontrolle.
6.3.11. Sonstige Vorschriften
Während der Messung der nachstehenden Merkmale darf die Lichtmaschine keine anderen stromverbrauchenden Einrichtungen als die für das Funktionieren des Motors und der Beleuchtungseinrichtungen erforderlichen Stromkreise versorgen.
6.3.11.1. Dem Einschalten des Blinksignals muß das Aufleuchten der Leuchte innerhalb längstens einer Sekunde folgen; dem Ausschalten muß das Erlöschen der Leuchte nach längstens eineinhalb Sekunden folgen.
6.3.11.2. Für alle Fahrzeuge, deren Fahrtrichtungsanzeiger mit Gleichstrom versorgt werden, gilt:
6.3.11.2.1. Die Blinkfrequenz muß 90 ± 30 Perioden pro Minute betragen.
6.3.11.2.2. Die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite des Fahrzeugs müssen phasengleich in derselben Frequenz blinken.
6.3.11.3. Für Fahrzeuge, deren Fahrtrichtungsanzeiger mit Wechselstrom versorgt werden, gilt — wenn die Drehzahl des Motors zwischen 50 und 100 % der der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechenden Drehzahl liegt — folgendes:
6.3.11.3.1. Die Blinkfrequenz muß 90 ± 30 Perioden pro Minute betragen.
6.3.11.3.2. Die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Fahrzeugseite dürfen gleichzeitig oder abwechselnd blinken. In den in Anlage 1 definierten Zonen dürfen die vorderen Leuchten nicht von hinten sichtbar sein und die hinteren Leuchten nicht von vorn.
6.3.11.4. Für Fahrzeuge, deren Fahrtrichtungsanzeiger mit Wechselstrom versorgt werden, gilt — wenn die Drehzahl des Motors zwischen der vom Hersteller angegebenen Leerlaufdrehzahl und 50 % der der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechenden Drehzahl liegt — folgendes:
6.3.11.4.1. Die Blinkfrequenz muß in einem Bereich zwischen 90 + 30 und 90 − 45 Perioden pro Minute liegen.
6.3.11.4.2. Die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Fahrzeugseite dürfen gleichzeitig oder abwechselnd blinken. In den in Anlage 1 definierten Zonen dürfen die vorderen Leuchten nicht von hinten sichtbar sein und die hinteren Leuchten nicht von vorn.
6.3.11.5. Bei Funktionsstörungen eines Fahrtrichtungsanzeigers, die nicht durch Kurzschluß verursacht sind, müssen die übrigen Leuchten weiterblinken oder weiterleuchten, jedoch darf in diesem Fall die Blinkfrequenz von der vorgeschriebenen Frequenz abweichen.


gerd
 

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hagge

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Hallo,
war mit meiner erst beim Tüv,gab mit den Blinkern null Probleme,
da der Abstand stimme und dann währe es Ok,obwohl im kleine
LED-Blinker besser gefallen :D. Nur die Spiegel sind zu klein, aber gefallen im super :D.
Grüße Hagge
 

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sunraiser

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Hallo Leute,

muß diesen Fred noch einmal ins Leben rufen, .... :D

Kann mir einer sagen was die Z4 Blinker denn kosten?

Und kann mir mal einer sagen, wir Ihr es gelöst habt, damit man die doofe weiße Dichtung (O-Ring) nicht sieht?

 
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Schonnie

Schonnie

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Schau doch mal in die Bucht ... da gabs kürzlich was Ähnliches (unter Suche einfach R 1200 GS eingeben).
 
sunraiser

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Hallooooooo, ....

wo sind die Herren die Ihrer Kuh solche Blinker verpasst haben?

Habe jetzt heraus gefunden das es einerseits die Z4 Blinker gibt, die allerdings riesig und orange sind und irgendwie andere, die viel dünner sind und ein weißes Glas haben. Dies sind ja um Welten besser aus!

In der Bucht gibt es einen Händler der 89€ will für die Blinker, ohne BMW Emblem
Laut Aussage des Verkäufers sind dies keine Z4 Blinker! Ob dies allerdings stimmt kann ich nicht sagen!

Zitat:

Es sind nicht die Z4 Blinker, sondern eigens fürs Motorrad entwickelt.
Die Blinker am Z4 sind viel dicker und so weit ich weiß auch größer im Durchmesser. Da sie beim Z4 in den Kotflügel eingelassen sind tragen sie dort auch nicht so stark auf, am Motorrad wirkt das etwas klobig.

Zitat Ende!

Kann mir einer sagen ob es beim Z4 ein Facelift mit anderen Blinkern gegeben hat?
Oder woher diese Blinker den sind bzw. woher man diese käuflich erwerben kann??

DANKE!
 

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Fischkopf

Fischkopf

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Hallooooooo, ....

wo sind die Herren die Ihrer Kuh solche Blinker verpasst haben?

Habe jetzt heraus gefunden das es einerseits die Z4 Blinker gibt, die allerdings riesig und orange sind und irgendwie andere, die viel dünner sind und ein weißes Glas haben. Dies sind ja um Welten besser aus!

In der Bucht gibt es einen Händler der 89€ will für die Blinker, ohne BMW Emblem
Laut Aussage des Verkäufers sind dies keine Z4 Blinker! Ob dies allerdings stimmt kann ich nicht sagen!

Zitat:

Es sind nicht die Z4 Blinker, sondern eigens fürs Motorrad entwickelt.
Die Blinker am Z4 sind viel dicker und so weit ich weiß auch größer im Durchmesser. Da sie beim Z4 in den Kotflügel eingelassen sind tragen sie dort auch nicht so stark auf, am Motorrad wirkt das etwas klobig.

Zitat Ende!

Kann mir einer sagen ob es beim Z4 ein Facelift mit anderen Blinkern gegeben hat?
Oder woher diese Blinker den sind bzw. woher man diese käuflich erwerben kann??

DANKE!

Hallo,

der Händeler aus der Bucht das bin ich:rolleyes:

Der aktuelle Z4 hat diese Blinker nicht mehr.
Kaufen kannst Du die fürs Mopped bei mir :D, wenn Du mir eine PN oder Mail sendest kann ich Dir evtl. noch weitere Fragen beantworten und ein individuelles Angebot machen.

Grüße

Stefan
 
sunraiser

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Mir gefällts auch nicht.Sieht aus wie ne Warze.

Diese gefallen mir besser.Allerdings nur zusatzblinker.Das sind wahrscheinlich die gleichen wie im anderen Beitrag.

http://cgi.ebay.de/BMW-R-1200-GS-LE...ptZMotorrad_Kraftradteile?hash=item3ca7309824

RICHTIG!

Jedoch würden für mich nur diese in Frage kommen, da Modell 2008!

http://cgi.ebay.de/BMW-R-1200-GS-LE...ptZMotorrad_Kraftradteile?hash=item3ca730981b

oder na klar diese von Stefan

http://cgi.ebay.at/BMW-R1200GS-R-12...ptZMotorrad_Kraftradteile?hash=item3ef89101c9
 
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Schonnie

Schonnie

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Moto Morini Granpasso 1200
ich kann da keinen Unterschied erkennen ...
 
1

1130ccm

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Servus,

da wirst Du Dich auf den Kopf stellen können, sowas trägt Dir keiner ein in Deutschland. Ich sag Dir auch warum. Blinker sind lichttechnische Einrichtungen und die müssen nach StVZO und EG RiLi bauartgenehmigt sein. Sind sie bauartgenehmigt, was man am e-Prüfzeichen sieht, dann sind sie auch vorschriftsmäßig und dürfen verwendet werden, solange (s. o.) Einbaulage, Abstrahlwinkel, geometrische Sichtbarkeit usw. eingehalten sind. Zusätzliche Eintragung ist nicht nötig.

Jetzt kommts: Die Z4 Blinker sind selbstverständlich bauartgenehmigt und haben ein e-Prüfzeichen.

Aber: Sie sind als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger für mehrspurige Kfz genehmigt. Vordere Fahrtrichtungsanzeiger für Krafträder haben ein anderes Prüfzeichen.

Wenn Du sie zusätzlich zu den vorhandenen Blinkern montierst, wird sich bei der Hauptuntersuchung wahrscheinlich mindestens jeder zweite Prüfingenieur nicht drüber aufregen und Dein Motorrad abnehmen. Wenn aber die Blinker vorn fehlen, schickt Dich jeder mit erheblichen Mängeln wieder nach Hause. Die blaue (vormals grüne) Rennleitung denkt darüber genauso.

Viele Grüße
Jürgen
 
AmperTiger

AmperTiger

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Da kann ich mich nur anschließen! Das Dingen ist der Hammer. In sich stimmig und tolle Farben... Hätte ich sofort gekauft! :)
ja da war alles von mir, Idee und Umsetzung.
Aber der mit den Lieferanten der Anbauteile verbundene Ärger, der zu dem Ärger mit dem Lackierer (dreimal nachlackiert) und mit dem TÜV und mit dem Polierer der Felgen kam, führte nach Fertigstellung dazu, dass ich mich nicht nur finanziell total verausgabt hatte, sondern auch einfach keine Freude mehr an dem Teil aufkam.
Umbauzeit 6 Monate, ca. 6500 Euro Umbaukosten.

Aber sie war zum Schluß um die 220kg leicht und ging wie der Teufel.
Das war eine von 3 Rockstern in Bayern ohne ABS (ich wollte das so) und wer die Bremse mal in der Hand hatte, will nie wieder was anderes.
 
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