Umbau zum Einsitzer legal?

Diskutiere Umbau zum Einsitzer legal? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Moin, kurze Frage: Darf man ein Motorrad - ohne weitere Eintragung etc. - dauerhaft zum Einsitzer umbauen indem man Teile abbaut? Sprich...
Ralsch

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Moin,
kurze Frage: Darf man ein Motorrad - ohne weitere Eintragung etc. - dauerhaft zum Einsitzer umbauen indem man Teile abbaut?
Sprich Fussrasten hinten abbauen, Soziussitz ab, ggf. sogar vorhandene Sozius-Griffe, etc.?
Beim Auto sind ja Sitzplätze eingetragen, beim Motorrad nicht.
 
Krabbe16

Krabbe16

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Moin,

meines Wissens nach muss so etwas eingetragen werden. Die Anzahl der Sitzplätze steht (zumindest bei meinem Mopped) im Schein unter dem Punkt S.1.
 
Ralsch

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Würde das nicht schon zum Tragen kommen wenn man einen "Bürzel" oder z.B. einen zusätzlichen Gepäckträger anstatt des Sozius-Sitzes montiert?
Ich frage mich nur ob ich zur Vorfahrt beim TüV erst alles dranschrauben muss.
 
P

PropellerAtze

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Da mein Weibla selber fährt fallen bei mir grundsätzlich als eins der ersten Dinge die Soziateile zum Opfer. Der TÜV sagt nichts, denn du kannst vorübergehend alles machen. Wie lange dein vorübergehend dauert ist dein Problem.
Wo du allerdings Probleme bekommst, wenn du jemanden mitnimmst aber nicht komplett dafür gerüstet bist.
 
Krabbe16

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Würde das nicht schon zum Tragen kommen wenn man einen "Bürzel" oder z.B. einen zusätzlichen Gepäckträger anstatt des Sozius-Sitzes montiert?
Ich frage mich nur ob ich zur Vorfahrt beim TüV erst alles dranschrauben muss.
Reine Vermutung und ohne Gewähr: Wenn nur der Soziussitz demontiert und durch einen einfach wieder rück zu tauschenden Gepäckträger ersetzt wird sollte es kein Problem darstellen. Im Vergleich: Bei der Triumph Street Scrambler lässt sich der Soziussitz schon in der Serienausstattung gegen einen Gepäckträger tauschen. Die Soziusfußrasten müssen allerdings dran bleiben.
 
B

Bollo

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Darf man. Mehrere Hersteller liefern Ihre für 2 Personen zugelassenen Motorräder direkt ohne Haltegriff und Soziusrasten aus bzw. geben diese nur lose mit.
 
K

kuhschrauber

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tüv relevant ist eigentlich nur wenn man den rahmen abflexen und umschweißen würde und dadurch kein soziussitz mehr darauf zu montieren ist! der gepäckträger benötigt nicht einmal eine e kennzeichnung und fällt unter ladungssicherung
 
Eckart

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Also wenn du "Vollkasko" brauchst lässt du Wahlweise 1 oder 2 Sitzplätze eintragen. Bei "Teilkasko" reicht es das es eindeutig nur ein Einsitzer ist, sprich Sitzabdeckung, Haltemöglichkeit und Rasten weg... in 99,9% aller Fälle interessiert das dann niemanden. Kannst in einem Bulli ja auch die Sitze rausnehmen...
 
fralind

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Würde das nicht schon zum Tragen kommen wenn man einen "Bürzel" oder z.B. einen zusätzlichen Gepäckträger anstatt des Sozius-Sitzes montiert?
Ich frage mich nur ob ich zur Vorfahrt beim TüV erst alles dranschrauben muss.
Nein.

Man kann es als Zweisitzer benutzen, unter den vorgegebene Punkten (Rasten mit Haltegriff, Sitzfläche), man muss ja auch nicht mit zwei Personen fahren, weil es ein Zweisitzer ist.

Selbst eine R ninet muss nicht umgetragen werden wenn man den Heckrahmen abschraubt, da man das immer rückgängig machen kann.

Nimm die Racer, die hat ebenso eine 2 Mann Zulassung.

Erst wenn man die Möglichkeit der Rückrüstung so verändert das man die Rastenanlage nicht mehr an den geprüften Orginal Befestigungspunkten anschrauben kann, muss es ausgetragen werden.
 
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garamiel

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Mir hat der TÜV im letzten Jahr die Abnahme verweigert, da statt des Soziussitz eine Gepäckbrücke verbaut war.
 
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Gast29174

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.



In der Zulassungsbescheinigung ist unter S1 - jedenfalls bei mir :) - 2 Sitzplätze eingetragen daher denke ich musst du dann auch den
Umbau als Einpersonenbetrieb eintragen lassen
 
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juekl

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ich hatte meine UR-NineT zum Caferacer umgebaut und auf ein zGG von 200 Kg abgespeckt.
Sie war dadurch nicht mehr Sozius/Sozia-tauglich, aber Eintragungspflichtig war es zum Stand 2016 nicht.
Siehe Foto
 

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BommiADV

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Wenn sich da in den letzten Jahren rechtlich nichts geändert hat muss bei einem Umbau wo Soziusfußrasten und Haltegriffe/Riemen entfernt wurden von 2 Personen auf 1 Personen ungetragen werden. Bei einer Honda VFR 750 RC36/II zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, die Soziushaltegriffe zu demontieren und unter der Sitzbank zu verstecken, wenn mit Sitzbank Abdeckung gefahren wird. Da steht im Schein aber drin, daß 2 Personen nur mit montierten Griffen befördert werden dürfen. Für 2 Personen Zulassung ist zwingend Fußstützen UND Haltegriffe/Gurt vorgeschrieben. Fehlt eines von beidem muß eigentlich von 2 Sitzer auf 1 Sitzer umgetragen werden oder wie bei der VFR 750 eingetragen werden. Die Sitzbank interessiert dabei meines Wissens nach nicht. Es ist egal ob der Beifahrer auf dem nackten Rahmen, einem Nagelbrett oder etwas Komfortablem sitzt. Griffe/Riemen und Fußstützen sind Pflicht. Meine Erfahrung sagt aber auch das das jeder TÜV Prüfer oder Polizist unterschiedlich ernst nimmt.
 
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Bollo

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Vermutlich gibts auch da wieder Unterschiede bei EU/nationaler Zulassung.
 
lederkombi

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Moin,
kurze Frage: Darf man ein Motorrad - ohne weitere Eintragung etc. - dauerhaft zum Einsitzer umbauen indem man Teile abbaut?
Sprich Fussrasten hinten abbauen, Soziussitz ab, ggf. sogar vorhandene Sozius-Griffe, etc.?
Beim Auto sind ja Sitzplätze eingetragen, beim Motorrad nicht.
Auch beim Motorrad sind die Sitze eingetragen. Und ja, das muss man anmelden bzw. Eintragen lassen.
 
garamiel

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Die Sitzbank interessiert dabei meines Wissens nach nicht. Es ist egal ob der Beifahrer auf dem nackten Rahmen, einem Nagelbrett oder etwas Komfortablem sitzt. Griffe/Riemen und Fußstützen sind Pflicht. Meine Erfahrung sagt aber auch das das jeder TÜV Prüfer oder Polizist unterschiedlich ernst nimmt.
Das mit der Sitzbank mag egal sein, bei mir war nicht nur der Sitz ersetzt sonder auch die Haltegriffe für den Sozius.
 
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