Verkauf ins Ausland

Diskutiere Verkauf ins Ausland im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, evtl. ich mein Motorrad heute ins Ausland verkaufen, in die Niederlande. Jetzt ist das Motorrad aber noch angemeldet. Kann ich...
gsfahren

gsfahren

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R1200GS LC 14er; früher SR500, XJ600, 2x XJ900, Tiger900, R1150GS, F800GS, R1200GS ADV, F800GS ADV
Hallo zusammen,

evtl. ich mein Motorrad heute ins Ausland verkaufen, in die Niederlande.
Jetzt ist das Motorrad aber noch angemeldet.
Kann ich nur mit Brief und Kennzeichen das Motorrad abmelden? Kann der neue Besitzer das Motorrad in den Niederlande ohne Kfz-Schein anmelden?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus.

gsfahren
 
Q4me

Q4me

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weder noch!!
Abmelden kannst Du nur mit KFZ Schein..bei einigen Gemeinden muss der Brief mitgebracht werden.
Generell Verkauf nur bei abgemeldeter Maschine!!
 
G

Gast38655

Gast
bei einigen Gemeinden muss der Brief mitgebracht werden.
Der Brief muss immer mitgebracht werden ;)

@gsfahren

Ich würde bei einem Verkauf das Motorrad immer abmelden. Im Vertrag auch Datum und Uhrzeit vermerken wann es abgeholt wurde.
Verkaufst du ein Fahrzeug, dass noch auf dich zugelassen ist und der Käufer macht blödsinn, geht alles zu deinen Lasten.
Auch die Polizei rät, ein Fahrzeug vorab immer abzumelden bevor es den Eigentümer wechselt.
 
ARWIS65

ARWIS65

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Man kann bei uns auf dem Strassenverkehrsamt das Fzg abmelden, es geht aber auch online. In unserem Kreis benötigt man beim Strassenverkehrsamt KFZ-Schein [Zulassungsbescheinigung Teil 1], KFZ-Brief [Zulassungsbescheinigung Teil 2] und das/die Kennzeichen. Am Besten beim zuständigen Strassenverkehrsamt nachfragen.


Onlineabmeldung:
Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 wird die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2015 zugelassen wurde, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckt aufgebrachtem Sicherheitscode und Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern mit ebenfalls verdeckt aufgebrachten Sicherheitscodes zugeteilt wurden. Die Außerbetriebsetzung erfolgt zunächst über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.
Zur Nutzung des Verfahrens ist es erforderlich, dass der Bürger über einen Personalausweis (eID) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Ausweisfunktion verfügt. Zudem sind ein Lesegerät zum Auslesen des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels sowie die Installation der AusweisApp oder einer adäquaten Software erforderlich. Die Zahlung der Gebühren erfolgt mittels ePayment. Zur Nutzung der Bezahlfunktion ist ein GiroPay-fähiges Girokonto erforderlich.
 
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SLK

SLK

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Der Brief muss immer mitgebracht werden ;)
Zum Abmelden nicht, nur zum Anmelden.

Beim Verkauf ins Ausland gilt: der Arm deutscher Gesetze reicht nur bis Frankfurt/Oder, Flensburg, Emmerich oder Kiefersfelden. Daher ist eine Abmeldung dringend angeraten.
 
K

kuhschrauber

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zum abmelden reicht der kfz schein und das kennzeichen zum entstempeln!
 
ARWIS65

ARWIS65

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zum abmelden reicht der kfz schein und das kennzeichen zum entstempeln!
Das ist wohl von Landkreis zu Landkreis verschieden. Wie schon oben gesagt, bei uns muß man den Schein und den Brief vorlegen, Schilder natürlich auch.


Nochmals, am Besten beim zuständigen Strassenverkehrsamt nachfragen.
 
Hansemann

Hansemann

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Ich hatte 2015 eine LCA nach Spanien (Mallorca) verkauft und den Käufer das noch zugelassene Motorrad fahren lassen.

NIE WIEDER !

Ich werde nur noch abgemeldete Fahrzeuge verkaufen. Die Zulassung in Spanien ist ein Graus, auch für den Käufer und gar nicht so einfach für den neuen Besitzer. Ich konnte erstmals seit 4 Motorrädern "meine" Nummer nicht mehr kriegen, da ich in Zusammenarbeit mit der Zulassungsstelle eine Art Zwangsabmeldung machen musste, bei der das Kennzeichen gesperrt wird, bis das Original-Kennzeichen der Zulassungsstelle vorgelegt werden kann. Bis dahin liefen Steuer und Versicherung auf mein Risiko weiter.

In Zukunft ist es mir völlig egal, wie der Käufer das Motorrad vom Hof bewegt, verkauft wird nur abgemeldet.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Online Abmelden geht nur wenn man einige Voraussetzungen erfüllt
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrfreising/bsp_kfz_ausserbetriebsetzung_kba

Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode ausgestattet sind. Diese ermöglichen es ein Fahrzeug durch Identifikation mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eID-Funktion) online abzumelden.
D.h. man muss die Stempel selber abkratzen und die darunterliegende Nummer (online) melden, dafür aber einen geeigneten Perso haben.
Sonst gilt:
Mit Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugschein und -brief?

Steht der Gang zur Zulassungsstelle auf der Tagesordnung, gilt es einige wichtige Dokumente zusammenzusuchen, ohne deren Vorlage es grundsätzlich nicht möglich ist, ein Kfz abzumelden. Zu diesen Unterlagen gehören einerseits die Kennzeichen (liegt der Termin für die eigentliche Abmeldung in der Zukunft, weil Probefahrten möglich sein sollen, können die Fahrzeughalter auf Wunsch die bekannten roten Nummernschilder bei der Behörde erhalten). Andererseits fordern die Zulassungsstellen den Fahrzeugbrief (oder die Zulassungsbescheinigung II) sowie den Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung I).

Sollte eine Verschrottung – also endgültige Entsorgung – des Fahrzeugs vorgenommen worden sein, ist der bereits weiter oben erwähnten Verwertungsnachweis mit einzureichen. Fehlt nur eines der Dokumente, wird die Zulassungsbehörde keine Abmeldung erlauben. Es lohnt sich, frühzeitig alle Unterlagen zusammenzustellen, um nicht vergebens auf den Fluren der Zulassungsstelle ausharren und am Ende unverrichteter Dinge die Heimfahrt antreten zu müssen.
gerd
 
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RunNRG

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Ich habe meine GS im Dezember 2015 noch angemeldet an den Käufer (Motorradhändler aus Holland) übergeben (der wollte halt nicht zweimal kommen wg. der Entfernung), habe aber Papiere und Nummernschild behalten.

Fahren konnte er sie ja ohne Schild eh nicht mehr.

Eine Tag später zum Amt, abmelden, Papiere an den Käufer schicken, fertig! :)

So einfach geht das! Ich würde es so wieder machen. :)
 
willi.k

willi.k

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Ich habe meine GS im Dezember 2015 noch angemeldet an den Käufer (Motorradhändler aus Holland) übergeben (der wollte halt nicht zweimal kommen wg. der Entfernung), habe aber Papiere und Nummernschild behalten.

Fahren konnte er sie ja ohne Schild eh nicht mehr.

Eine Tag später zum Amt, abmelden, Papiere an den Käufer schicken, fertig! :)

So einfach geht das! Ich würde es so wieder machen. :)
Genauso habe ich es auch gemacht.

Der Käufer aus der Schweiz hat das Motorrad bezahlt und ohne Nummer und Papiere mitgenommen.

Alles weitere wie oben, alle waren zufrieden!

Auch gerne wieder so.
 
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Genauso habe ich es auch gemacht.

Der Käufer aus der Schweiz hat das Motorrad bezahlt und ohne Nummer und Papiere mitgenommen.

Alles weitere wie oben, alle waren zufrieden!

Auch gerne wieder so.
Erstmal Danke an alle.
Ich habe das Motorrad ohne Kennzeichen und KFZ-Schein gegen bar abgegeben. Mich anschließend an den PC gesetzt und online abgemeldet (danke für den Hinweis). Super Sache.
Bei uns wird übrigens nur der Schein und das Schild zum abmelden gebraucht.
 
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