Hi
Online Abmelden geht nur wenn man einige Voraussetzungen erfüllt
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrfreising/bsp_kfz_ausserbetriebsetzung_kba
Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode ausgestattet sind. Diese ermöglichen es ein Fahrzeug durch Identifikation mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eID-Funktion) online abzumelden.
D.h. man muss die Stempel selber abkratzen und die darunterliegende Nummer (online) melden, dafür aber einen geeigneten Perso haben.
Sonst gilt:
Mit Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugschein und -brief?
Steht der Gang zur Zulassungsstelle auf der Tagesordnung, gilt es einige wichtige Dokumente zusammenzusuchen, ohne deren Vorlage es grundsätzlich nicht möglich ist, ein Kfz abzumelden. Zu diesen Unterlagen gehören einerseits die Kennzeichen (liegt der Termin für die eigentliche Abmeldung in der Zukunft, weil Probefahrten möglich sein sollen, können die Fahrzeughalter auf Wunsch die bekannten roten Nummernschilder bei der Behörde erhalten). Andererseits fordern die Zulassungsstellen den Fahrzeugbrief (oder die Zulassungsbescheinigung II) sowie den Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung I).
Sollte eine Verschrottung – also endgültige Entsorgung – des Fahrzeugs vorgenommen worden sein, ist der bereits weiter oben erwähnten Verwertungsnachweis mit einzureichen. Fehlt nur eines der Dokumente, wird die Zulassungsbehörde keine Abmeldung erlauben. Es lohnt sich, frühzeitig alle Unterlagen zusammenzustellen, um nicht vergebens auf den Fluren der Zulassungsstelle ausharren und am Ende unverrichteter Dinge die Heimfahrt antreten zu müssen.
gerd