Waldwege

Diskutiere Waldwege im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hi, wie in nem anderen Thread schon geschrieben, hab ich heute meine ganz private Saison-Eröffnungstour gemacht. Fahr ja zwar ne Adventure, hab...
Tobias

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Hi,

wie in nem anderen Thread schon geschrieben, hab ich heute meine ganz private Saison-Eröffnungstour gemacht. Fahr ja zwar ne Adventure, hab mich aber nie so richtig getraut auf Abwege zu gehen. Deshalb nochmal so ein paar Fragen:

1. Sind Waldwege, an denn nicht explizit steht, dass man da nicht fahren darf, für Motorräder erlaubt? Hab da heute so ein paar Wege gesehen, an denen kein Schild stand.

2. Ich gehe doch recht in der Annahme, dass ich das ABS ausschalten sollte, wenn ich auf unbefestigten Wegen unterwegs bin, oder?

3. Hab mal gehört man sollte Luft aus dem Reifen lassen, wenn man sich abseits der Straße befindet. Ich mein, hab ja keine Luftpumpe dabei um hinterher wieder was reinzublasen :shock: . Wie macht ihr das?


Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
 
Ron

Ron

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Zu 1: Wenn die Waldwege in einem ausgewiesenen Schutzgebiet liegen,
dürfen sie nicht befahren werden, auch wenn ein Verbotsschild fehlt.

Ansonsten kann man solche Wege befahren, wenn augenscheinlich ist,
daß dort regelmäßiger Kraftfahrzeugverkehr stattfindet. Das beste Er-
kennungsmerkmal hierfür ist ein anderes Verkehrsschild (z.B. Tempo-
limit) oder deutliche PKW-Reifenspuren. Zu letzterem gibt es meines
Wissens ein BGH-Urteil.

Zu 2: ja.

Zu 3: Du kannst ohne Probleme bis 1,0 hpa runtergehen. Damit hat
der Reifen eine bessere Auflage. Aufpumpen kannst Du ihn an der
nächsten Tankstelle. Allerdings solltest Du auf der Fahrt dorthin das
Tempo drosseln. Bei 1,0 würde ich nicht schneller als 80 km/h fahren.
Und natürlich sollte der Weg nicht allzu weit sein, weil sich der Reifen
schneller erwärmt.

Gruß Ron
 
Mikele

Mikele

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Tobias schrieb:
1. Sind Waldwege, an denn nicht explizit steht, dass man da nicht fahren darf, für Motorräder erlaubt? Hab da heute so ein paar Wege gesehen, an denen kein Schild stand.
Klar sind die erlaubt!

Tobias schrieb:
2. Ich gehe doch recht in der Annahme, dass ich das ABS ausschalten sollte, wenn ich auf unbefestigten Wegen unterwegs bin, oder?
Wenn's so schlammig wird wie bei mir gestern, ist es sicherlich besser. Ich hatte es aber nicht abgeschaltet (gar nicht an die Option gedacht :oops: ), und es ging auch...

Tobias schrieb:
3. Hab mal gehört man sollte Luft aus dem Reifen lassen, wenn man sich abseits der Straße befindet. Ich mein, hab ja keine Luftpumpe dabei um hinterher wieder was reinzublasen :shock: . Wie macht ihr das?
Also Luft ablassen würde ich nur, wenn das Gelände extrem wird. Und da trau ich mich (bislang) nicht hin. :shock: Im Fall der Fälle muss halt hinterher möglichst schnell ne Tränke her!

Gruß
Mikele
 
Ron

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Mikele schrieb:
Klar sind die erlaubt!
Nee, nee, nich immer! :roll:

Mikele schrieb:
Also Luft ablassen würde ich nur, wenn das Gelände extrem wird. Und da trau ich mich (bislang) nicht hin. :shock: Im Fall der Fälle muss halt hinterher möglichst schnell ne Tränke her!
Du hast natürlich Recht. Bei einem einigermaßen gut zu befahrenen
Waldweg muß man nicht gleich die Luft ablassen.

Gruß Ron
 
Mikele

Mikele

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Ron schrieb:
Nee, nee, nich immer! :roll:
Also, im Allgäu nimmt man's damit wohl nicht so genau. Wo der Bauer hindarf, darf auch die Muh hin, und der Bauer darf im Allgäu überall hin. :D

By the way: Ich bin gestern zum ersten Mal einfach weitergefahren, als da so ein rotumrandetes klitzekleines Schildchen mit nem Auto und nem Zweirad stand. Da keine Kuh drauf war, war für mich klar: Freie Fahrt für die Muh! :D

Gruß
Mikele
Der Gesetzestreue 8)
 
Ron

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Nöööö! :roll:
Ich will Dir ja keinen Anlass geben, mich zu verklagen! :twisted:

Gruß Ron
 
Mikele

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Ron schrieb:
Nöööö! :roll:
Ich will Dir ja keinen Anlass geben, mich zu verklagen! :twisted:
Ich klage grundsätzlich nur, wenn das Wetter nicht zum Muh-Treiben taugt, oder wenn ich bei schönstem Sonnenschein schuften muss!

Gruß
Mikele
der inner Redaktion hockt, wo an diesem traurigen Tag überhaupt nix los ist, und den Dienstschluss herbeisehnt
 
Sentensa

Sentensa

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Hallo @ all,

1.) Wald Forst und Feldwege sind generell , auch wenn kein Schild da ist für den öffentlichen Verkehr weder freigegeben noch gewidmet. Auch ein Freizeit Q-Treiber hat dort nicht`s verloren.
Das wird im allgemeinen auf Länderebene geregelt.
Wenn ein solcher "Weg" für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist hat er in der Regel entweder einen "Strassennamen" oder ein "Strassennummernschild" z.b. Bxxx oder Lxxx oder Kxxx .
Eine V-Begrenzung sagt noch nichts aus :!: .

2.) Je nachdem wie man mit dem Mopped umgehen kann, ich lasse es an und fühle mich wohl dabei.

3.) NEIN, nicht bei einem Motorrad mit ca. 250 Kg Leergewicht :wink: , wie soll das den die Karkasse noch abfangen :?: .
Wenn man einen Crosser im Gelände bewegt ist das was anderes , der hat Stollenreifen und ist ein wenig leichter ( ca. 120 Kg Leergewicht).
Aber entscheident ist das dieser Stollenreifen dafür ausgelegt ist, aber mit Sicherheit nicht unsere Pseudo-Enduroreifen .
 
Ron

Ron

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Nee, nee, Mr. Teacher. Da liegst Du nicht ganz richtig:

Zu 1) Stimmt zwar, daß jede "öffentliche" Straße im Straßenbestands-
verzeichnis geführt werden muß. Aber auch der Besitzer einer Privat-
straße darf diese öffnen. Er hat dann zwar eine höhere Pflicht zur
Verkehrswegesicherung, aber die Straße muß dafür nicht gewidmet
sein (sofern der Besitzer damit nicht gegen andere Gesetze verstößt,
z.B. BNatSchG).
Ich kann zwar das BGH-Urteil nicht finden, das ich meine, aber schon
1956 sprach der BGH von einer "ausdrücklichen" und einer "konkludenten"
Verkehrsöffnung. Also auch wenn z.B. ein Feldweg als Zufahrt zu einem
Dorf genutzt wird und der Eigentümer des Feldes nie etwas dagegen
getan hat (z.B. Schilder aufgestellt), gilt dieser Feldweg als "Straße".
Dem Benutzer eines Feldweges als Straße kann ein Verbotsverstoß nur
dann vorgeworfen werden, wenn er das "offensichtlich" hätte erkennen
können. Z.B. deuten zwei grobe Radspuren auf die Befahrung eines
Traktors hin, also auf einen Wirtschaftsweg, während zwei glatt fest-
gefahrene Spuren auf die häufige Befahrung durch PKW hindeuten und
damit die Vermutung zulassen, daß es sich um eine "normale" Straße
handelt.

Zu 2) Man sollte ABS im Gelände (und auch bei losem Untergrund) ab-
schalten. Auch bei "leichtem" Gelände passiert es schnell, daß die
Traktion von Vorder- und Hinterrad ungleichmäßig sind. Zum Beispiel
kann man bewußt mit einem blockierenden Hinterrad im Gelände
bremsen. Auch wenn das Hinterrad blockierend rutsch, hat das in tiefem
Sand durchaus einen Zweck. ABS würde es gleich wieder lösen.
Bemerkung am Rande: das ganze macht auch im Kiesbett Sinn, auch
wenn man seinen Kardan schon im Wasserlauf eingebuddelt hat! :twisted:

Zu 3) Bis 1,0 hpa hält der Pneu fast jede Verformung aus, ohne von
der Felge zu springen. Die um ein paar Quadratzentimeter gewonnene
Auflagenfläche bringt jede Menge mehr Grip im Modder. Das habe ich
bei einem Zitzewitz-Training auch so praktiziert und wurde so auch vom
Instruktor empfohlen (war "Wolle" Arlitt persönlich). Über den Rest des
Trainings schweige ich mich jetzt aber lieber aus. Du weißt sicher noch,
daß das ganze kein Happy End hatte. :?

Gruß Ron
 
Mikele

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Ron schrieb:
Über den Rest des
Trainings schweige ich mich jetzt aber lieber aus. Du weißt sicher noch,
daß das ganze kein Happy End hatte. :?

Gruß Ron
Moin Ron,

vielleicht weiß das ja Sentensa, aber viele andere und ich wissen's nicht - also raus mit der Räuberpistole!

Gruß
Mikele
 
Ramingo

Ramingo

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Ciao

Ob es erlaubt ist oder nicht, Waldwege zu befahren, weiss ich nicht. Auf jedem Fall, wenn kein Verbot-Schild zu sehen ist, würde ich probieren.
Wichtig ist, sich nicht erwischen zu lassen...

Abs hat abseits von geteerten Strassen nichts wollen. Auf meinem mountain bike habe ich auch kein abs und auf Waldpfade funktioniert prima... :P

Auf Wege muss man, gezwungener Massen, öfters nur mit der hintere Bremse bremsen. Die kann man auch durchtreten. Es passiert nichts gefährliches dabei.

Weniger Druck = mehr grip... das ist eine Tatsache. Auf jedem Fall würde ich da nichts basteln.

Viel wichtiger ist wie man technisch gewandt ist. Ich würde mich (mit dem GS-Gewicht) nicht auf jedem Pfad einlassen. Eine GS1200 ist eben keine 125er Bultaco, Montesa oder Gas Gas...

Non so se mi spiego...

Salut!
Ramingo
 
Sentensa

Sentensa

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Hallo Ron,

zu 1.) ich bin kein "Teacher" , klar ein Privatmann kann mit seinem Eigentum tun und lassen was er will, sofern er nicht gegen geltendes Recht verstößt und sich dabei noch erwischen lässt :P .
Aber es ist soweit ich das noch in erinnerung habe in keinem Bundesland erlaubt diese Staatseigene Wege öffentlich zu befahren , in der Regel sind nur die befestigten Wege dieser Gattung mit einem Zeichen 250 nach StVo versehen da es bei den anderen nicht nötig ist.

zu 2.) ich sagte ja ICH fühle mich wohl dabei, gemeint ist dabei auch leichtes bis mittleres Gelände , auf grobem Gelände hat meine Q nichts verloren :wink:

zu 3.) also ich würde einem solch geschundenem Reifen nicht mehr über 100 Km/h trauen da die Karkasse bei einem solchem Einsatz doch Schaden nehmen kann (es sind keine Geländereifen :!: ), aber das muss jeder selbst wissen :oops:
 
Ron

Ron

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@Mikele: Es war ein Groß-Enduro-Training bei Zitzewitz. Zuerst lief
alles ganz gut. Jeder der Teilnehmer hat sich dabei auch mehrfach
hingelegt. Das war kein Problem, weil in Sand und Matsch (und ich
meine: richtig tiefer Matsch) passiert ja nicht viel und Spiegel und
Scheibe hat vorher jeder abbauen müssen. Ebenso wurde die Fuß-
bremse hochgestellt und die Luft abgelassen. Mich hat es aber zum
Schluß so hingeworfen, daß ich einen Abstieg über den Lenker ge-
macht habe. Habe den Lenker voll in die Rippen gekriegt und mir
außerdem die Schulter geprellt und das Knie verdreht. Hat noch
wochenlang ziemlich weh getan. Und das Training mußte ich auch
abbrechen. Habe dafür aber ein anderes Training (normales Sicher-
heitstraining) geschenkt bekommen.

Gruß Ron
 
Mikele

Mikele

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R1200GS
Ron schrieb:
Mich hat es aber zum
Schluß so hingeworfen, daß ich einen Abstieg über den Lenker ge-
macht habe. Habe den Lenker voll in die Rippen gekriegt und mir
außerdem die Schulter geprellt und das Knie verdreht. Hat noch
wochenlang ziemlich weh getan. Und das Training mußte ich auch
abbrechen.
:cry: :oops: :cry:

Mitfühlende Grüße

Mikele
 
N

nafets

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Tobias schrieb:
1. Sind Waldwege, an denn nicht explizit steht, dass man da nicht fahren darf, für Motorräder erlaubt? Hab da heute so ein paar Wege gesehen, an denen kein Schild stand.
Hallo zusammen,

wenn man diesem Beitrag Waldwege im Schwarzwald incl. Gesetzesauszug (s.u.) aus dem Bofo Korrektheit zubilligt, dann ist es nicht automatisch erlaubt, sondern (zumindest in Baden-Württemberg) verboten, auch wenn kein Verbotsschild vohanden ist.

-------------------------------------------------------------
Auszug aus Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg:

§ 37 Betreten des Waldes
Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet (§ 37 Abs. 3 LWaldG).

Ohne besondere Befugnisse ist nicht zulässig das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald (§ 37 Abs. 4 Nr. 1 LWaldG).

Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes (Absatz 1 und Absatz 3) einschränken oder solche Einschränkungen zulassen (§ 37 Abs. 6 LWaldG).
------------------------------------------------------------------

Es sei hierbei dem werten Leser überlassen, wie viel (oder wie wenig) Gewicht er dem ggf. einräumt :wink:

Viele Grüsse,
Stef
 
MP

MP

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Moin, moin,

die Waldwegdiskussion kommt ja immer wieder hoch. Die einzige Erkenntnis, die ich aus allen Diskussionen gezogen habe, ist dass es uneinheitlich auf Länderebene geregelt wird.

Ich persönlich halte es so, dass ich definitiv nicht durch Landschaftsschutzgebiete brause, denn das kann i.d.T. unangenehm werden. Ansonsten ist das befahren nicht dafür vorgesehener Wege lediglich eine Ordnungswidrigkeit und als solche wesentlich preiswerter als z.B. zu schnelles Fahren. Übers Rasen verliert hier aber kein Mensch auch nur ein Wort. Ist schon komisch. :wink:
 
F

feuerrot

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12.07.2004
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77
Dann will ich auch mal noch einen Beisteuern, um die Verwirrung perfekt zu machen: :roll: :roll:

Wenn - wie in BaWü - das Befahren des Waldes grundätzlich nicht gestattet ist, aber kein Schild den armen Bürger darauf hinweist, kann man mit geschickter Argumentation (ach nee, echt??? das tut mir aber leid, wo ich doch extra darauf geachtet hatte usw...) wegen Verbotsirrtum einer Strafe entgehen.......das klappt aber höchtens einmal, denn dann weiß man's ja.....

Insgesamt zeigt diese Diskussion doch, wie KAPUTT Deutschland ist, es ist einfach ALLES verboten und reglementiert. Und wenn sich schon 5 nicht so schlecht bezahlte Bundesrichter (BGH) mit der Entscheidung zwischen Spuren eines Traktors oder PKWs auseinandersetzen müssen, da stimmt doch was nicht, oder??????
 
Ron

Ron

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Berlin
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Stimmt schon, daß bei uns vieles "überreglementiert" ist.
Aber wollen wir doch nicht vergessen, daß der Wald doch
auch schützenswert ist. Ich fahre sehr gerne solche Wege,
aber nur die, die wirklich offen sind. Von solchen Wegen
sind wir hier in Brandenburg ja glücklicherweise verwöhnt.

Gruß Ron
 
Thema:

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